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Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 12:03
von TheCursedBaron
Hello liebe Leute.
Wahrscheinlich bin ich nicht der Einzige, der durch die kommenden Regelungen verwirrt ist.
Ich habe mir alles so weit durchgelesen, aber mir stellt sich immer noch die Frage zu den neuen "Kat A" Plätzen auf der WBK, die man bekommt, wenn man "Altbestand" besitzt.

Ich selbst habe eine Glock 19 und zwei Stück 33er Magazine dafür, was ja die 20 Schuss für Pistolenmagazine überschreitet und mich somit befähigt, einen solchen Kat A Platz auf der WBK zu erhalten (sofern ich das richtig verstanden hab).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das nur auf einen Platz begrenzt ist, oder ob ich mir einfach eine günstige gebrauchte zweite Glock holen soll, um auf jede Waffe jeweils ein 33er Magazin zu verteilen - und somit einen zweiten Kat A Platz bekomme.

Außerdem: Kann ich den ich dann Platz auch wieder frei machen und mir eine andere Kat B Waffe mit großen Magazinen holen, wie z.b. ein AR-15?

Ich bitte um Erleuchtung

Danke und LG
Baron

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 12:11
von zeroflow
Wurde in anderen Threads schon diskutiert.

Die Zusammenfassung ist: Weiß man nicht, ist offen. Wird vermutlich frühestens mit den Schulungen der SachbearbeiterInnen zu erfahren sein wies gemacht wird.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 14. Okt 2019, 12:51
von bino71
Die erste Frage ist leicht zu beantworten: 2 Waffen mit großen Magazinen >> 2 Kat A Platze, statt den Kat B Plätzen.

Deine 2te Frage ist schon schwieriger zu beantworten, da recht viele Wege und Unsicherheiten, daher nur ein Bsp von vielen
2025 willst ein AR15: Da wirst VIP Sportschütze werden müssen um große Magazine verwenden zu dürfen, ansosnt hast eine Kat B mit 10 Schuss.

Dann gibt es die Optionen, wie: große Magazine vor dem 14.12 kaufen, aber wie das dann gehandhabt wird :think:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 06:49
von burner
Kat B Pistole + highcap Mag = Kat A Pistolen Platz
Kat B HA + highcap Mag = Kat A HA Platz
Ein Upgrade von Kat A Pistole auf Kat A HA wird vermutlich nicht funktionieren.

Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.

Meine Theorie. Angaben ohne Gewähr!!
Ich lebe das WaffG immer gerne zu meinen Ungunsten aus...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 11:18
von TheCursedBaron
Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 12:45
von KGR84
burner hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 06:49
Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.
Wo findet man sowas?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 12:55
von Tasatir
KGR84 hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 12:45
burner hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 06:49
Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.
Wo findet man sowas?
Schliesse mich der Frage an.
Ansonsten würde ich nächstes Monat ein AR15 naked um knapp über 1.5k beim Gewo holen gehen :)
Günstiger habe ich noch nichts gefunden...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 13:44
von Halvar
Ich plane vermutlich mein OA BL M5 nächsten Monat viel zu günstig auf den Markt zu werfen (wenn ich meine neue OA habe).
Wer schnell genug ist.... ;)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 14:58
von Yukon
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 14. Okt 2019, 12:03
Ich selbst habe eine Glock 19 und zwei Stück 33er Magazine dafür, was ja die 20 Schuss für Pistolenmagazine überschreitet und mich somit befähigt, einen solchen Kat A Platz auf der WBK zu erhalten (sofern ich das richtig verstanden hab).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das nur auf einen Platz begrenzt ist, oder ob ich mir einfach eine günstige gebrauchte zweite Glock holen soll, um auf jede Waffe jeweils ein 33er Magazin zu verteilen - und somit einen zweiten Kat A Platz bekomme.

Außerdem: Kann ich den ich dann Platz auch wieder frei machen und mir eine andere Kat B Waffe mit großen Magazinen holen, wie z.b. ein AR-15?

Ich bitte um Erleuchtung
Ich versuche zu erhellen, soweit das Gesetz und die Verordnung was hergibt:

Wenn Du Deinen Altbestand gemäß §58 Abs.13 meldest, hat Dir die Behörde eine WBK auszustellen, in der Dir der Besitz einer verbotenen Waffe iSd §17 Abs.1 Z7 und/oder Z8 bewilligt wird.
In Deinem Fall, nämlich G19, handelt es sich um eine verbotene Waffe iSd §17 Abs.1 Z7 "halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann"
Angenommen Du kaufst Dir jetzt beispielsweise noch eine G17 dazu, dann besitzt Du zum Stichtag zwei verbotene Waffen iSd §17 Abs. Z7
Diese Anzahl wird auch so auf der WBK vermerkt, die Dir Deine Behörde auszustellen hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 86239.html

Willst Du im Jahr 2020 ein AR15 erwerben und (außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes) mit 30er Magazinen betreiben, würdest Du ja eine verbotene Waffe iSd §17 Abs.1 Z8 besitzen, und Z8 ist nicht Z7.

Das WaffG gibt nichts her, das ein "Verschieben" eines Altbestands von Z7 zu Z8 zulassen/ermöglichen würde.
Ich denke daher, dass Dein Plan, aus einer zweiten, günstigen Glock (=Z7) ein AR15 (=Z8) zu machen, leider nix werden wird.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 17:15
von Joewood
Das würde also heißen, dass jeder, der ein 20+ oder 10+ mag daheim hat, mittelfristig eine neue WBK braucht, wenn er die passende Waffe ebenfalls dazu hat?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Fr 25. Okt 2019, 17:48
von Yukon
Joewood hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 17:15
Das würde also heißen, dass jeder, der ein 20+ oder 10+ mag daheim hat, mittelfristig eine neue WBK braucht, wenn er die passende Waffe ebenfalls dazu hat?
Nicht nur, wenn er die passende Waffe hat, es reichen auch die 20+ und 10+ Magazine alleine, ganz ohne die dazupassende Waffe, das wäre dann Paragraph 17 Abs.1 Z9 und/oder Z10.
Ich glaube nicht, dass die Behörde das handschriftlich auf der bereits vorhandenen WBK vermerken wird, sondern eine neue WBK ausstellen wird, die so aussehen wird, wie in dem Link oben ersichtlich.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 26. Okt 2019, 08:31
von burner
KGR84 hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 12:45
burner hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 06:49
Deswegen noch schnell billige, kaputte HA mit entsprechenden Mags kaufen.
Wo findet man sowas?
Viel telefonieren... Ich hab damals jeden BüMa angerufen, den ich finden konnte. Vielleicht findest noch den einen oder anderen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 26. Okt 2019, 13:07
von hasgunz
Yukon hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 17:48
Joewood hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 17:15
Das würde also heißen, dass jeder, der ein 20+ oder 10+ mag daheim hat, mittelfristig eine neue WBK braucht, wenn er die passende Waffe ebenfalls dazu hat?
Nicht nur, wenn er die passende Waffe hat, es reichen auch die 20+ und 10+ Magazine alleine, ganz ohne die dazupassende Waffe, das wäre dann Paragraph 17 Abs.1 Z9 und/oder Z10.
Ich glaube nicht, dass die Behörde das handschriftlich auf der bereits vorhandenen WBK vermerken wird, sondern eine neue WBK ausstellen wird, die so aussehen wird, wie in dem Link oben ersichtlich.
Vorallem lustig bei Leuten ohne WBK aber mit 30er Magazinen :lol:
TheCursedBaron hat geschrieben:
Fr 25. Okt 2019, 11:18
Ich bin grad dabei, günstige Magazine im Bulk zu kaufen - die dann einfach melden und die Waffe kann man dann später dazukaufen...
Joa, in der Theorie auch nur am behördlich genehmigten Schießstand, aber wie es in echt ausgelebt wird, keine Ahnung...

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 26. Okt 2019, 13:20
von Papa Bär
Bin ja schon gespannt, wer mir ab 14.12. verbieten will, Federn und 2 Plastikteile zu verkaufen. wirklich

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 26. Okt 2019, 13:37
von gewo
Papa Bär hat geschrieben:
Sa 26. Okt 2019, 13:20
Bin ja schon gespannt, wer mir ab 14.12. verbieten will, Federn und 2 Plastikteile zu verkaufen. wirklich
versteh ned was du meinst