Einstufung RAM
Verfasst: Sa 7. Sep 2019, 02:05
Hallo, ich bin neu hier und im Rahmen meiner Recherche zu sinnvollen Selbstverteidigungsmaßnahmen auf die Variante RAM "Waffe" mit Pfeffer- oder Gummigeschossen gestoßen. Mir ist durchaus klar, dass diese Variante eine sehr schlechte darstellt, sie wird daher auch nicht bei mir zum Einsatz kommen, dennoch bin ich auf eine, meiner Meinung nach, rechtlich interessante Frage gestoßen:
RAM "Waffen" werden nicht als Waffen eingestuft, da sie Paragraph 1 des WaffG nicht erfüllen (so auch in der Softair Waffen Verordnung festgehalten) - was geschieht aber, wenn ich einen RAM mit Gummi- bzw. Pfeffergeschossen lade?
Wäre dann nicht Paragraph 1, Absatz 1 des WaffG erfüllt und somit würde aus "keiner" Waffe plötzlich eine Kat. B Waffe werden? Sämtliche Kriterien (fester Körper durch Lauf, CO2 getrieben, Kaliber größer 6mm) wären somit ja erfüllt.
Oder habe ich etwas übersehen?
Ich freue mich auf eure Antworten!
RAM "Waffen" werden nicht als Waffen eingestuft, da sie Paragraph 1 des WaffG nicht erfüllen (so auch in der Softair Waffen Verordnung festgehalten) - was geschieht aber, wenn ich einen RAM mit Gummi- bzw. Pfeffergeschossen lade?
Wäre dann nicht Paragraph 1, Absatz 1 des WaffG erfüllt und somit würde aus "keiner" Waffe plötzlich eine Kat. B Waffe werden? Sämtliche Kriterien (fester Körper durch Lauf, CO2 getrieben, Kaliber größer 6mm) wären somit ja erfüllt.
Oder habe ich etwas übersehen?
Ich freue mich auf eure Antworten!