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Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
Hallo
Wenn mann HiCap Mags ab 14.12 mit der dazugehörigen Waffe registriert, wird ja aus Kat.B -Kat. A
Weiß (oder vermutet, oder ahnt) schon wer ob "wahrscheinlicher weise" man dann eine neu WBK Karte braucht.
Mir geht's es da um eine Erweiterung, wenn ich sowieso eine neue Karte brauche zahle ich nicht innerhalb kürzester Zeit 2 mal.
Danke
Wenn mann HiCap Mags ab 14.12 mit der dazugehörigen Waffe registriert, wird ja aus Kat.B -Kat. A
Weiß (oder vermutet, oder ahnt) schon wer ob "wahrscheinlicher weise" man dann eine neu WBK Karte braucht.
Mir geht's es da um eine Erweiterung, wenn ich sowieso eine neue Karte brauche zahle ich nicht innerhalb kürzester Zeit 2 mal.
Danke
Zuletzt geändert von storma am So 28. Jul 2019, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
Das Reh springt hoch, Das Reh spring weit, es macht ja nix, es hat ja Zeit.
Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A
Servus...
Bezugnehmend auf das Waffg §23/2 ist davon auszugehen das man dann eine neue WBK bekommt, da ja der KAT A Platz einen KAT B Platz "wegnimmt".
siehe ZITAT : WAFFG. .. Bei der Festsetzung der
Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz
ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen...
So hätte ich das interpretiert...
EDIT: Datum wäre 14.12.19
g
Willi
Bezugnehmend auf das Waffg §23/2 ist davon auszugehen das man dann eine neue WBK bekommt, da ja der KAT A Platz einen KAT B Platz "wegnimmt".
siehe ZITAT : WAFFG. .. Bei der Festsetzung der
Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz
ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen...
So hätte ich das interpretiert...
EDIT: Datum wäre 14.12.19
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A
Das Geheimnis was mit den Magazinen passiert ist derzeit noch völlig offen.storma hat geschrieben: ↑So 28. Jul 2019, 09:13Hallo
Wenn mann HiCap Mags ab 19.12 mit der dazugehörigen Waffe registriert, wird ja aus Kat.B -Kat. A
Weiß (oder vermutet, oder ahnt) schon wer ob "wahrscheinlicher weise" man dann eine neu WBK Karte braucht.
Mir geht's es da um eine Erweiterung, wenn ich sowieso eine neue Karte brauche zahle ich nicht innerhalb kürzester Zeit 2 mal.
Danke
Es weiß selbst die Behörde noch nicht wie sie das Umsetzen wollen. Es gibt da einige Versionen die im Raum stehen. Eine neue Karte brauchst du sicher , was dann drauf steht steht noch in den Sternen . Im Dezember wissen wir sicher mehr.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A
Danke
Wenn ich sowieso eine neue Karte brauche, dann warte ich mit der Erweiterung noch.
Um die 120 Euro kauf i ma lieber Magazine.
Hab oben das verkehrte Datum geschrieben.
Wenn ich sowieso eine neue Karte brauche, dann warte ich mit der Erweiterung noch.
Um die 120 Euro kauf i ma lieber Magazine.
Hab oben das verkehrte Datum geschrieben.
Das Reh springt hoch, Das Reh spring weit, es macht ja nix, es hat ja Zeit.
- Steppenwolf
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- Beiträge: 2546
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A
Du hast dann eh 2 Jahre Zeit die Mags zu registrieren ( mein letzter Stand). Wenn sich das mit deiner Erweiterung in den 2 Jahren ausgeht, würde ich es so platzieren das du 2 Fliegen mit 1 Klappe schlägst und gut ists.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A
falsches Datum bitte in der Überschrift ausbessern
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A
Könntest du uns ein paar Einblicke in die Versionen die im Raum stehen geben..?Das Geheimnis was mit den Magazinen passiert ist derzeit noch völlig offen.
Es weiß selbst die Behörde noch nicht wie sie das Umsetzen wollen. Es gibt da einige Versionen die im Raum stehen. Eine neue Karte brauchst du sicher , was dann drauf steht steht noch in den Sternen . Im Dezember wissen wir sicher mehr.
§58 Abs. 13:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Das einzige was hier eindeutig klar ist, ist dass man eine neue Karte braucht und - bei rechtmäßigem Besitz und rechtzeitiger Meldung - seine "Waffen" (Magazine) behalten darf.
Die praktische Umsetzung hingegen ist etwas unklar z.B.:
- hat jemand nur ein 30er Magazin und überhaupt keine Waffen (demnach §17 Z9 oder Z10) bekommt er dann einfach einen Bescheid dass er es weiterhin besitzen darf? Oder bekommt er eine WBK nur für eine verbotene Waffe gem. §17 Z9 oder Z10 d.h. für ein Magazin?
- derzeit darf man ein - ungeladenes - 30er Magazin - ohne Waffe - auch "führen" bzw. besser gesagt man kann es nicht im Sinne des WaffG "führen" weil es derzeit überhaupt keine Waffe ist. Darf der rechtmäßige Besitzer des 30er Magazins dann in Zukunft das Magazin weiterhin "führen", bekommt er also einen Bescheid der ihm das Führen erlaubt? Oder bekommt er einen WP zum Führen einer verbotene Waffe gem. §17 Z9 oder Z10 d.h. seines 30er Magazins?
Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
definitiv neue karte fuer ALTBESITZstorma hat geschrieben: ↑So 28. Jul 2019, 09:13Hallo
Wenn mann HiCap Mags ab 14.12 mit der dazugehörigen Waffe registriert, wird ja aus Kat.B -Kat. A
Weiß (oder vermutet, oder ahnt) schon wer ob "wahrscheinlicher weise" man dann eine neu WBK Karte braucht.
Mir geht's es da um eine Erweiterung, wenn ich sowieso eine neue Karte brauche zahle ich nicht innerhalb kürzester Zeit 2 mal.
Danke
- von hicap magazinen (ANZAHL der magazine wird im dokument festgehalten)
- von kat A waffen (ANZAHL der kat A waffen wird im dokument festgehalten, die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)
wer keinen altbesitz hat und die naforderungen ab 14.12. erfuellt erhaelt keine auf eine STUECKZAHl festgelegte eintragung sondern die generelle bereichtigung zum
- besitz von hicap magazinen bzw
- von kat A waffen (die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)
alle antraege erfolgen ueber die behoerde
die haendler haben dabei keine funktion
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Neue WBK ab 19.12.19 kat.A
Wie schon gesagt, steht alles noch in der Glaskugel es könnte so kommen wie von Gewo beschrieben.Emil hat geschrieben: ↑Di 30. Jul 2019, 18:21Könntest du uns ein paar Einblicke in die Versionen die im Raum stehen geben..?Das Geheimnis was mit den Magazinen passiert ist derzeit noch völlig offen.
Es weiß selbst die Behörde noch nicht wie sie das Umsetzen wollen. Es gibt da einige Versionen die im Raum stehen. Eine neue Karte brauchst du sicher , was dann drauf steht steht noch in den Sternen . Im Dezember wissen wir sicher mehr.
§58 Abs. 13:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Das einzige was hier eindeutig klar ist, ist dass man eine neue Karte braucht und - bei rechtmäßigem Besitz und rechtzeitiger Meldung - seine "Waffen" (Magazine) behalten darf.
Die praktische Umsetzung hingegen ist etwas unklar z.B.:
- hat jemand nur ein 30er Magazin und überhaupt keine Waffen (demnach §17 Z9 oder Z10) bekommt er dann einfach einen Bescheid dass er es weiterhin besitzen darf? Oder bekommt er eine WBK nur für eine verbotene Waffe gem. §17 Z9 oder Z10 d.h. für ein Magazin?
- derzeit darf man ein - ungeladenes - 30er Magazin - ohne Waffe - auch "führen" bzw. besser gesagt man kann es nicht im Sinne des WaffG "führen" weil es derzeit überhaupt keine Waffe ist. Darf der rechtmäßige Besitzer des 30er Magazins dann in Zukunft das Magazin weiterhin "führen", bekommt er also einen Bescheid der ihm das Führen erlaubt? Oder bekommt er einen WP zum Führen einer verbotene Waffe gem. §17 Z9 oder Z10 d.h. seines 30er Magazins?
Ich selbst habe mir 30er Magazine für diverse Halbautomaten besorgt die derzeit noch Verboten sind . In der Hoffnung das es ab Dezember mehr HA zu kaufen gibt .
A la Ruger Mini 14 .
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
Eine delikate Frage hätte ich trotzdem :
Wenn sich jetzt jemand Magazine kauft ohne WBK oder WP , mit dem Gedanken in Zukunft mal die WBK zu machen? Halbautomaten wird es ja weiterhin geben aber nur mit 10 Schuß Magazinen. Gibt's da eine WBK auf der nur Magazine stehen?
Wenn sich jetzt jemand Magazine kauft ohne WBK oder WP , mit dem Gedanken in Zukunft mal die WBK zu machen? Halbautomaten wird es ja weiterhin geben aber nur mit 10 Schuß Magazinen. Gibt's da eine WBK auf der nur Magazine stehen?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
es gibt auch WBKs auf der nur Schalldämpfer stehen
member the old PD design ? oh I member
- Prometheus
- .50 BMG
- Beiträge: 784
- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
War gestern auf meiner BH und die Dame hat gesagt sie bekommen erst im Herbst eine Schulung wie das mit den Magazinen zu handhaben ist.
Sie meinte sie kann sich das noch überhaupt nicht vorstellen wie das laufen soll.
Sie meinte sie kann sich das noch überhaupt nicht vorstellen wie das laufen soll.
Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
Gewo, verstehe ich das richtig, wenn man NUR die Magazine besitzt (ohne dazugehörige Waffe) wird die Stückzahl eingetragen, wenn man AUCH die dazugehörige Waffe besitzt wird keine Stückzahl eingetragen UND man darf weiter entsprechende Magazine für die Waffe dazukaufen?gewo hat geschrieben: ↑Di 30. Jul 2019, 18:37definitiv neue karte fuer ALTBESITZ
- von hicap magazinen (ANZAHL der magazine wird im dokument festgehalten)
- von kat A waffen (ANZAHL der kat A waffen wird im dokument festgehalten, die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)
wer keinen altbesitz hat und die naforderungen ab 14.12. erfuellt erhaelt keine auf eine STUECKZAHl festgelegte eintragung sondern die generelle bereichtigung zum
- besitz von hicap magazinen bzw
- von kat A waffen (die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)
alle antraege erfolgen ueber die behoerde
die haendler haben dabei keine funktion
Also z.B.:
Person mit einer WBK für 2 Stück Kat. B besitzt:
- zwei 30er AUG Magazine
- eine Glock Pistole mit vier Glock 33er Magazinen
- einen üblichen .357er Revolver
Umsetzung:
Er bekommt eine neue WBK auf der Steht:
Die Inhaberin/ der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen:
>2 gem. Z.10<
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen, erwerben und einzuführen:
>1 gem. Z.7<
1 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, zu besitzen und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.
Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
Lasst doch den armen Gewo in Ruhe .Emil hat geschrieben: ↑Di 30. Jul 2019, 19:40Gewo, verstehe ich das richtig, wenn man NUR die Magazine besitzt (ohne dazugehörige Waffe) wird die Stückzahl eingetragen, wenn man AUCH die dazugehörige Waffe besitzt wird keine Stückzahl eingetragen UND man darf weiter entsprechende Magazine für die Waffe dazukaufen?gewo hat geschrieben: ↑Di 30. Jul 2019, 18:37definitiv neue karte fuer ALTBESITZ
- von hicap magazinen (ANZAHL der magazine wird im dokument festgehalten)
- von kat A waffen (ANZAHL der kat A waffen wird im dokument festgehalten, die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)
wer keinen altbesitz hat und die naforderungen ab 14.12. erfuellt erhaelt keine auf eine STUECKZAHl festgelegte eintragung sondern die generelle bereichtigung zum
- besitz von hicap magazinen bzw
- von kat A waffen (die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)
alle antraege erfolgen ueber die behoerde
die haendler haben dabei keine funktion
Also z.B.:
Person mit einer WBK für 2 Stück Kat. B besitzt:
- zwei 30er AUG Magazine
- eine Glock Pistole mit vier Glock 33er Magazinen
- einen üblichen .357er Revolver
Umsetzung:
Er bekommt eine neue WBK auf der Steht:
Die Inhaberin/ der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen:
>2 gem. Z.10<
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen, erwerben und einzuführen:
>1 gem. Z.7<
1 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, zu besitzen und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.
Zu 100% ist auch das von ihm geschriebene nicht in Stein gemeißelt.
Das ist sein derzeitiger Wissensstand, ändern kann sich noch einiges bis Dezember.
Wartet bis Dezember dann sind wir alle schlauer . Kaffeesudlesen bringt im August sehr wenig.
Beitrag von Prometheus » Di 30. Jul 2019, 19:37
War gestern auf meiner BH und die Dame hat gesagt sie bekommen erst im Herbst eine Schulung wie das mit den Magazinen zu handhaben ist.
Sie meinte sie kann sich das noch überhaupt nicht vorstellen wie das laufen soll.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
Mein Sachbearbeiter bei der BH meinte er weiß noch nicht wie das ausschauen wird, aber fix ist, er hat dann a Beschäftigung für zwei Jahre .