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neue Waffe mit Wechselsystem aber kein Zubehöreintrag

Verfasst: Do 4. Jul 2019, 11:11
von Woden
Sommerliche Grüße an alle Forumsmitglieder!
Konnte zu meiner Frage nichts wirklich passendes finden. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen oder in die richtige Richtung stossen.

Ich möchte mir (Privatperson an Privatperson) eine Pistole kaufen (Kaliber 9mm Para), mit dazu auch gleich ein Wechselsystem (Kaliber .22 lr)

Beim Verkäufer ist die Waffe auf seiner WBK eingetragen (ein Platz) und das Wechselsystem als Zubehör.

Ich hab seit Neuestem fünf Platze auf meiner WBK, davon noch zwei frei, allerdings hab ich keinen Eintrag für Zubehör.
Falls das noch eine Rolle spielt: der Verkäufer wohnt in der Steiermark, ich in Wien.

Kann ich die Waffe plus Wechselsystem überhaupt erwerben?
Falls ja, wie wäre die richtige Vorgehensweise?

Vielen Dank im voraus!!!

der Wolfi

Re: neue Waffe mit Wechselsystem aber kein Zubehöreintrag

Verfasst: Do 4. Jul 2019, 11:30
von Balistix
Nachdem du zwei freie Plätze hast, kannst du je einen davon mit der Waffe bzw dem WS belegen.

Solltest du irgendwann das WS als Zubehör zur Grundwaffe haben wollen (damit es keinen Platz mehr wegnimmt), kommst du um einen Zubehöreintrag nicht herum bzw ab 14.12. sollte sich das erledigt haben.

Re: neue Waffe mit Wechselsystem aber kein Zubehöreintrag

Verfasst: Do 4. Jul 2019, 12:53
von AUG-andy
Balistix hat geschrieben:
Do 4. Jul 2019, 11:30
Nachdem du zwei freie Plätze hast, kannst du je einen davon mit der Waffe bzw dem WS belegen.

Solltest du irgendwann das WS als Zubehör zur Grundwaffe haben wollen (damit es keinen Platz mehr wegnimmt), kommst du um einen Zubehöreintrag nicht herum bzw ab 14.12. sollte sich das erledigt haben.
Stimmt nicht ganz.
Zubehör Eintrag brauchst immer!
Nur brauchst du keine passende Basiswaffe mehr , du kannst für jeden Platz zwei WS anmelden auch wenn sie nicht zur Waffe passen.
Auch einenw 9mm Upper für's AR obwohl du nur FFW hast .

Re: neue Waffe mit Wechselsystem aber kein Zubehöreintrag

Verfasst: Do 4. Jul 2019, 13:01
von Balistix
AUG-andy hat geschrieben:
Do 4. Jul 2019, 12:53
Balistix hat geschrieben:
Do 4. Jul 2019, 11:30
Nachdem du zwei freie Plätze hast, kannst du je einen davon mit der Waffe bzw dem WS belegen.

Solltest du irgendwann das WS als Zubehör zur Grundwaffe haben wollen (damit es keinen Platz mehr wegnimmt), kommst du um einen Zubehöreintrag nicht herum bzw ab 14.12. sollte sich das erledigt haben.
Stimmt nicht ganz.
Zubehör Eintrag brauchst immer!
Nur brauchst du keine passende Basiswaffe mehr , du kannst für jeden Platz zwei WS anmelden auch wenn sie nicht zur Waffe passen.
Auch einenw 9mm Upper für's AR obwohl du nur FFW hast .
Wo nimmst du denn das her? Nur für über die doppelte Anzahl der Plätze hinausgehende Zubehörteile ist eine behördliche Bewilligung (und auf Basis dieser!) ein Vermerk erforderlich.
§ 23 Abs 3 WaffG idF 15.12.2019 hat geschrieben: (3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Re: neue Waffe mit Wechselsystem aber kein Zubehöreintrag

Verfasst: Do 4. Jul 2019, 19:18
von Woden
Vielen Dank für die Hinweise!!
@Balistix: für mich ist aktuell eigentlich nur die momentan gültige Auslegung relevant.

@Balistix+AUG-andy: wie auch immer es ab 14.12. dann sein wird, ist zur Zeit ja nicht massgeblich. Ich werde aber nachfragen.

Um eine neue WBK mit Zubehöreintrag komme ich auf keinen Fall herum.
Will sicher nicht auf Dauer einen Platz mit einem Wechselsystem belegen.
Ich werde mir die Waff dann somit bis auf weiteres auf meine beiden freien Plätze schreiben lassen.

Nochmals Dankeschön für die schnelle Antwort!

Grüße, Wolfi

Re: neue Waffe mit Wechselsystem aber kein Zubehöreintrag

Verfasst: Do 4. Jul 2019, 19:50
von AUG-andy
Woden hat geschrieben:
Do 4. Jul 2019, 19:18
Vielen Dank für die Hinweise!!
@Balistix: für mich ist aktuell eigentlich nur die momentan gültige Auslegung relevant.

@Balistix+AUG-andy: wie auch immer es ab 14.12. dann sein wird, ist zur Zeit ja nicht massgeblich. Ich werde aber nachfragen.

Um eine neue WBK mit Zubehöreintrag komme ich auf keinen Fall herum.
Will sicher nicht auf Dauer einen Platz mit einem Wechselsystem belegen.
Ich werde mir die Waff dann somit bis auf weiteres auf meine beiden freien Plätze schreiben lassen.

Nochmals Dankeschön für die schnelle Antwort!

Grüße, Wolfi
Dann kauf dir die Pistole mit WS , melde nur die Pistole lt. Paragraph 28 und legt das WS in der Zwischenzeit beim Händler auf Depot. Mit den Daten vom WS hol dir die neue WBK mit Zubehöreintrag. Dann ersparst du dir das Ummelden des WS vom belegtem Platz auf Zubehör.

Re: neue Waffe mit Wechselsystem aber kein Zubehöreintrag

Verfasst: Do 4. Jul 2019, 20:23
von FFWGK
Du hast 6 Wochen Zeit zum Melden. Vielleicht geht sich die neue WBK mit Zubehöreintrag ja aus.
In Ö sicher...in Wien vielleicht.