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Gehäuse Erma EM1 .22 lfb

Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 13:30
von spareribs
Frage an die Experten !

ein Freund von mir hat vor Jahren, bevor die Halbautomaten Langwaffen Kat B wurden, seine ( schöne) :snooty: Erma KK Em1 geschlachtet, weil er sie nicht melden wollte. Er hat keine WBK und wollte sich das Prozedere nicht antun....für mich verständlich, und seitdem ballert er mit dem Luftgewehr sehr erfolgreich herum . Lauf und Verschluß wurden mit der Flex vernichtet...……..

Frage: ist das Gehäuse ( Griffstück) Kat B ? oder kann man das ohne Bedenken verkaufen ?

Re: Gehäuse Erma EM1 .22 lfb

Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 14:07
von Huck_Finn
Du meinst nur das Unterteil, also den Holzschaft?

Re: Gehäuse Erma EM1 .22 lfb

Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 14:23
von Promo
Aktuell ist das Systemgehäuse, sofern der Lauf herausgeschraubt wurde und kein Verschluss darin befindlich, mE ein freies Teil. Ab 14.12.2019 wäre zu prüfen, ob es unter der neuen Definition mit gasdruckbelastet fällt und daher dann WBK-pflichtig wäre.

Re: Gehäuse Erma EM1 .22 lfb

Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 14:38
von spareribs
Danke, Hr. Promo ....genau das meinte ich ...also kann man es derzeit noch verkaufen.., das dachte ich auch , war mir aber nicht sicher.........dann geht es demnächst mit den ganzen anderen freien Teilen auf waffengeschlaucht....

Re: Gehäuse Erma EM1 .22 lfb

Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 15:16
von jhjfdf
Zib-Militaria verkauft die auch als freien Teil.

http://www.zib-militaria.de/epages/6143 ... =131658088

Re: Gehäuse Erma EM1 .22 lfb

Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 17:44
von spareribs
Danke sehr für die Info, dann kann man ja auch bei E-Grunz
anbieten ohne Probleme, zumindest bis Dezember ....