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Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 15:12
von Calcipher
Folgendes Szenario,

Es ist Samstag Nachmittag. Frau und Kinder sind zuhause. Mann ist grade dabei im Wohnzimmer (oder auf der Terasse etc.) auf sein AR ein Glasl zu montieren (oder zu putzen etc.).
Es läutet. Der Mann geht ohne Waffe zur Tür um zu öffnen. "Grüss' Sie, Wir waradn wegen der Waffnüberprüfung da..", entgegnen die zwei Beamten freundlich.
Jetzt steht man da..... an der Tür mit den Beamten..... die Waffe ist nicht sicher verwahrt, weil aufm Terassentisch und die Kinder bzw. Frau hätten jetzt ja Zugriff (und na, es liegt ka Munition herum).

Wie gehts weiter?

a) Die Beamten sehen die Waffe, man erklärt den Sachverhalt und alles ist gut...

b) Die Beamten sehen die Waffe, man erklärt den Sachverhalt und die Beamten nehmen zu Protokoll, dass die Waffe zum Zeitpunkt der Überprüfung NICHT sicher verwahrt war.

Gibts da Erfahrungen dazu, ob a oder b wahrscheinlich/realistisch bzw. ob b rechtlich haltbar wäre und zu einem WBK Entzug führen kann?

Danke

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 15:27
von 9x19
Der Jammer ist halt, auch wenn der Weihnachtsmann persönlich an der Tür klopft, der zu warten hat,
bis ich das Werkzeug meiner Wahl wieder sicher vor dem Zugriff anderer begeben habe.
Ich kann halt nicht eben Waffen liegen lassen.

Und unter uns gesagt, das geht halt gar nicht, insbesonders wenn ich Kinder habe, daß ich, egal warum,
etwas liegen lasse. Auch nur für Momente. Ich bin da vielleicht besonders penibel, aber ich hab leider auch schon
oft gesehen wie auch durchwegs Erwachsene, die sogar mit Schußwaffen vertraut sind, mit denen hantieren.
(Und echte Erlebnisse, nach dem Scharfschießen, hab ich es nicht einmal erlebt, daß da eine Patrone noch im Patronenlager ist.
Obwohl "Sicherheit" hergestellt ist. Ich könnte kotzen.)

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 15:36
von FFWGK
Du hast dir die Frage ja e selbst beantwortet. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben musst du selber rausfinden. Selbst daraus lässt sich dann aber keine allgemeingültige Aussage herleiten.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 16:35
von Alaskan454
Calcipher ich würde es im Interesse deiner Familie und deiner WBK nicht probieren sondern einfach versperren und dann zur Tür oder Sprechanlage gehen bzw deine Frau machen lassen während du deine Waffe versperrst.Somit bist auf der sicheren Seite und es kann nichts sein ;)

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 16:40
von Calcipher
@FFWGK
Nein ich habe die Frage nicht beantwortet. Meine Frage lautet immer noch, "Gibts da Erfahrungen dazu, ob a oder b wahrscheinlich/realistisch bzw. ob b rechtlich haltbar wäre und zu einem WBK Entzug führen kann?".

Dass man keine allgemeine Gültigkeit herleiten kann, ist mir schon klar. Mir gings darum, ob jemand schon diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat oder das aufgrund seines juristischen Backgrounds besser einschätzen kann als ich juristischen Nackerbatzl.

Wenn das tatsächlich bei einer Überprüfung ein Problem sein kann, dann hilft wohl nur, mit der Knarre in der Hand Türe aufmachen, weil die Wenigsten werden nach dem Leuten 5 Minuten warten, bis du das Ding verstaut hast. Speziell Packerltrager haben eine extrem kurze Halbwertszeit an der Tür.

@Alaskan454
Ich geh jetzt mal davon aus, dass frei nach Murphy, die Frau nicht in Rufweite ist, sonst hätt's eh die Tür aufgemacht und Gegensprechanlage gibts keine und klar, wenn ich sage, des Szenario gibts ned, weil ich sperrs eh vorher weg, dann erübrigt sich meine Frage. ;-)

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 16:51
von Myon
Ok lassen wir alles außer acht und gehen dezidiert auf deinen geschilderten Fall ein.
Ich würde Antwort C sagen. Die lautet das du ihnen sagst das du jetzt zur Arbeit musst aber sie sich gerne einen Termin mit dir ausmachen können.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 17:03
von diver99
Wenn ich Beamter wäre, eindeutig B. Wenn Personen ohne WBK anwesend sind, ist die Waffe sicher zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 17:07
von Steppenwolf
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 16:35
Calcipher ich würde es im Interesse deiner Familie und deiner WBK nicht probieren sondern einfach versperren und dann zur Tür oder Sprechanlage gehen bzw deine Frau machen lassen während du deine Waffe versperrst.Somit bist auf der sicheren Seite und es kann nichts sein ;)
Damit ist alles gesagt. Unbefugte dürfen nicht alleine mit Waffen, die ein Waffenrechtliches Dokument voraussetzen, sein, zu keinem Zeitpunkt! Wenn dir deine WBK lieb ist, spekuliere nicht damit ;)

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 17:15
von Alaskan454
@ Calcipher Ich glaube wenn du dem Paketboten mit der "Knarre" in der Hand öffnest wird er dir das Paket auch nicht geben sondern davon laufen :mrgreen:

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 18:06
von bino71
Die Erfahrung wird keiner Teilen können, weil derjenige nicht im Forum ist, weil er keine WBK mehr hat.
Wie die Vorredner schon geschrieben haben: Waffe "allein" lassen, wenn Familie, vor allem Kinder im Haus/Wohnung sind, ist ein NoGo.

Man muß auch bedenken: Die Möglichkeit, daß sowas passiert, ist wie so oft, gering.
In einem Zeitfenster von sagen wir 3 Wochen, indem die Überprüfung stattfinden kann, sollte man doch etwas vorsichtiger sein, heißt aber nicht, daß man ansonst unvorsichtiger sein sollte. Sagen wir besonders aufmerksam.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 19:26
von hmg382
Ich bin kein Jurist, aber §3 (1) 2.WaffV ist relativ eindeutig.

Unbeaufsichtigt liegenlassen geht mE nicht.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 22:42
von aragorn
Hallo,

Als jurist kann ich Dir sagen, dass die Zuverlässigkeit damit dahin wäre.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 23:00
von Joewood
bino71 hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 18:06
Die Erfahrung wird keiner Teilen können, weil derjenige nicht im Forum ist, weil er keine WBK mehr hat.

Man muß auch bedenken: Die Möglichkeit, daß sowas passiert, ist wie so oft, gering.
In einem Zeitfenster von sagen wir 3 Wochen, indem die Überprüfung stattfinden kann, sollte man doch etwas vorsichtiger sein, heißt aber nicht, daß man ansonst unvorsichtiger sein sollte. Sagen wir besonders aufmerksam.
1) wieso? Ist WBK Besitz Grundbedingung für die Mitgliedschaft hier? :D

2) wie kommt man zu so einem Wissen über ein potentielles Zeitfenster?

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 23:11
von v0s
Die Überprüfungen finden ziemlich oft um das Ausstellungsdatum der jeweiligen WBK statt, plus minus ein paar Tage/Wochen je nach Auslastung der Beamten. Bei mir war die erste Überprüfung sogar auf den Tag genau 5 Jahre nach der Erstaustellung.

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 23:14
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 23:00
wie kommt man zu so einem Wissen über ein potentielles Zeitfenster?
waffenueberpruefung fast immer auf die woche genau alle fuenf jahre