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Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Hi!
Mir ist etwas äußerst unklar, deswegen bitte ich Euch mich hierbei zu erhellen:
Bei einer Verwahrungskontrolle wird ja auch gefragt, warum man den Besitz weiter anstrebt.
Die Frage ist nun....wenn man "Sportschütze" angibt, dann bedarf das ja nach neuer Gesetzlage
auch den Nachweis darüber, das heißt Verein und Schußbuch in dem vermerkt ist, wie oft man wo schießen war.
Wie sieht das nun aktuell aus, wenn man bei keinem Verein ist und kein Schießbuch vorweisen kann?
Wie kann ich meinen Besitz weiter legitimieren?
Es gibt ja noch die Möglichkeit die Angabe "zur Selbstverteidigung" zu tätigen, allerdings kann das ja
auch nach Lage und Gegebenheiten als nicht gültig erklärt werden. Weils ja von der oder den Liegenschaften auch abhängt.
Oder?
Was ist nun zu tun, wenn man schlicht gern einfach mal auf den Schießstand fährt, aber nicht unbedingt sich
in einen Verein begeben will? Und auch keine Buchführung über das Schießen führen möchte?
Wenn man einfach und schlicht seinen Besitz weiter legitimiert sehen will?
Ciao,
9x19
Mir ist etwas äußerst unklar, deswegen bitte ich Euch mich hierbei zu erhellen:
Bei einer Verwahrungskontrolle wird ja auch gefragt, warum man den Besitz weiter anstrebt.
Die Frage ist nun....wenn man "Sportschütze" angibt, dann bedarf das ja nach neuer Gesetzlage
auch den Nachweis darüber, das heißt Verein und Schußbuch in dem vermerkt ist, wie oft man wo schießen war.
Wie sieht das nun aktuell aus, wenn man bei keinem Verein ist und kein Schießbuch vorweisen kann?
Wie kann ich meinen Besitz weiter legitimieren?
Es gibt ja noch die Möglichkeit die Angabe "zur Selbstverteidigung" zu tätigen, allerdings kann das ja
auch nach Lage und Gegebenheiten als nicht gültig erklärt werden. Weils ja von der oder den Liegenschaften auch abhängt.
Oder?
Was ist nun zu tun, wenn man schlicht gern einfach mal auf den Schießstand fährt, aber nicht unbedingt sich
in einen Verein begeben will? Und auch keine Buchführung über das Schießen führen möchte?
Wenn man einfach und schlicht seinen Besitz weiter legitimiert sehen will?
Ciao,
9x19
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Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz
Mich hat, bei bisher 4 oder 5 Kontrollen, noch nie wer gfragt warum ich die Waffen habe, bzw. ob ich sie weiter haben will...
Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
ich hab das auch bisher nur von einem Einzigen über 80 gehört der gesundheitlich nicht mehr so beinand war
member the old PD design ? oh I member
Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz
Ebenso, habe die WBK seit den Achtzigern und es hat bisher nie wer danach gefragt.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Hoi mal zwei Auszüge ausm WaffG bezüglich Thema Selbstverteidigung:
Bin kein Jurist, und wenn es jemand besser weiß dann bitte korrigieren, aber beim Thema "bereithalten zur Selbstverteidigung" gibt es eigentlich keinen Ermessensspielraum seitens der Behörde. Der Wille ist schon als Rechtfertigung anzuerkennen.§ 21:
(1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
§ 22:
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.
Bezüglich der Neuregelung über Sportschützen hab ich leider keinen Plan wie das genau vonstatten gehen soll bzw. was du brauchst/brauchen wirst.
Wusste ehrlich gesagt nicht mal dass die Herren bei der Kontrolle diese Frage stellen nachdem ich ja bei jeder Kanone beim ZWR den Grund sowieso schon angegeben hab. Aber meine 5 Jährige Kontrolle steht noch aus daher keine Erfahrung diesbezüglich
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"
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Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Das ist auch nicht Inhalt der Verlässlichkeitsüberprüfung (§ 25 WaffG), in deren Zuge die Überprüfung der sicheren Verwahrung (§ 4 (3) 2. WaffV) erfolgt. Da erfolgt ja keine Überprüfung, ob die beim Ausstellen der WBK vorliegendende Rechtfertigung noch gegeben ist.
Fragen könnens selbstverständlich immer![Laughing :lol:](./images/smilies/icon/lol.gif)
Fragen könnens selbstverständlich immer
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- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Die Frage ist nicht Teil des Überprüfungsauftrags. Bedürfnis ist in Deutschland relevant. Bei uns nicht.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
![Bild](http://img.photobucket.com/albums/v687/Revierler/TEKG/M4Carbinegifsmall.gif)
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- Irwin J. Finster
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- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Wenn schon wer so blöd fragt, würd ich einfach sagen:
"Ich möchte mich sowohl in Zukunft mehr im Sportschießen angagieren als auch die Waffe, für den Fall der hoffentlich niemals eintritt, zur Selsbtverteidigung bereithalten."
Dann können Sie es sich "Siedn oder Bratn" wie der Tiroler sagt.....![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
"Ich möchte mich sowohl in Zukunft mehr im Sportschießen angagieren als auch die Waffe, für den Fall der hoffentlich niemals eintritt, zur Selsbtverteidigung bereithalten."
Dann können Sie es sich "Siedn oder Bratn" wie der Tiroler sagt.....
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▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero
![Bild](http://www.abload.de/img/78352y9uuu.gif)
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Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Danke sehr für Eure Hilfe!
Das ist ja wirklich interessant, weil ich jedes Mal (!) bei den letzten (mittlerweile 4) Überprüfungen danach gefragt wurde.
Und das auch sichtlich notiert wurde.
Offensichtlich hab ich mir da zu viele Gedanken gemacht.
Anscheinend betrifft "das Bedürfnis", bzw. die Rechtfertigung wohl nur die Ausstellung des Dokuments.
Das ist ja wirklich interessant, weil ich jedes Mal (!) bei den letzten (mittlerweile 4) Überprüfungen danach gefragt wurde.
Und das auch sichtlich notiert wurde.
Offensichtlich hab ich mir da zu viele Gedanken gemacht.
Anscheinend betrifft "das Bedürfnis", bzw. die Rechtfertigung wohl nur die Ausstellung des Dokuments.
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Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
warns jedes mal dieselben Polizisten ?
member the old PD design ? oh I member
Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Nein! Einmal wars sogar ein Kriminalbeamter, der einzeln kam, sonst sinds immer zu zweit. Kann aber auch damit zusammenhängen, also die ersten Male, da die Waffen am Zweitwohnsitz (auch bei der Sachbearbeiterin genauso angemerkt) verwahrt waren.
(Kann mich da noch an ein äußerst unangenehmes Telefongespräch erinnern, bei dem ich dem zuständigen Beamten versichert habe,
daß ich das darf (er meinte ich müsse meine Waffen am Hauptwohnsitz haben) und es auch zusätzlich im Akt vermerkt habe lassen.)
(Kann mich da noch an ein äußerst unangenehmes Telefongespräch erinnern, bei dem ich dem zuständigen Beamten versichert habe,
daß ich das darf (er meinte ich müsse meine Waffen am Hauptwohnsitz haben) und es auch zusätzlich im Akt vermerkt habe lassen.)
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Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Welche Anzahl an Plätzen hast du denn?
Sonst beantrage doch bei dem SB noch eine zur SV am Nebenwohnsitz^^
Hast du noch ne eigene Firma oder Kanzlei?
![Reloading Smiley reload-smile](./images/smilies/wiederladen.gif)
Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Das wärs! Nur leider ist mein Nebenwohnsitz bereits Hauptwohnsitz.
Der auch Firmensitz ist.
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Wegen weiteren Plätzen bin ich auch in Versuchung.
Werde ich mal demnächst angehen das Thema.
(Hab nur 4
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
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Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Ich versteh grad nicht, warum da überhaupt zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz unterschieden wird, wo doch im Gesetz steht:
§ 22:
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will …
Damit wird doch festgelegt, dass man sie an einem der oben genannten Orte bereithalten darf … oder hab ich da was grundsätzlich falsch verstanden?
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
Re: Verwahrungskontrolle, Bedürfnis bzgl Besitz?
Nein aber man kann natürlich ein weiteres Bedürfnis stellen wenn man mehrere Wohnsitze hat damit man an jedem Wohnsitz eine Waffe lagern kann .
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
Sig Sauer P226 Legion
Sig Sauer 516
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