Seite 1 von 5

Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 09:44
von diver99
Liebe Schützen-Kollegen/innen!

Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?

Lg

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 09:50
von panhandle
diver99 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 09:44
Liebe Schützen-Kollegen/innen!

Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?

Lg
Das wäre wahrscheinlich das "unkomplizierteste" vorgehen....bzg. der Sicherheit meine ich.
EDIT: Was spricht gegen einen "Verbleib" in den momentanen Räumlichkeiten?

g
willi

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 09:58
von Roliboli
diver99 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 09:44
Liebe Schützen-Kollegen/innen!

Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?

Lg
Warum lässt sie nicht wo sie sind? Versperrt werden sich ja sein? Irgendwer wir ja auch hie und da einen Kontrollgang machen?

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 09:59
von diver99
Gute Frage! Was passiert, wenn meine Frau bei der Verwahrungskontrolle sagt, mein Mann kommt erst in 9 Monaten wieder. Kann man die Verwahrungskontrolle vorziehen?

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:01
von diver99
Roliboli hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 09:58
diver99 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 09:44
Liebe Schützen-Kollegen/innen!

Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?

Lg
Warum lässt sie nicht wo sie sind? Versperrt werden sich ja sein? Irgendwer wir ja auch hie und da einen Kontrollgang machen?
Ja, alles im Safe.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:02
von schurl45
ich würde bei BH anrufen und einfach fragen wie man in so a Fall vorgeht

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:06
von diver99
Ja, wäre die letzte Option.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:10
von hmg382
Ich würd auch die BH anrufen und nachfragen. Sicher verwahrt sind sie ja, nur ist halt keine Kontrolle möglich.

Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:10
von Aardvark
diver99 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 10:06
Ja, wäre die letzte Option.
Warum die letzte? Es wäre für mich die einzig vernünftige.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:12
von Roliboli
diver99 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 10:01
Roliboli hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 09:58
diver99 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 09:44
Liebe Schützen-Kollegen/innen!

Ich muss wahrscheinlich zu 99 % im September für 1 Jahr beruflich ins Ausland. 2020 hätte ich die 5-jährige Verwahrungskontrolle. Ich habe momentan 4 Kat. B und 10 Kat C, die ich eigentlich nicht aufgeben möchte (mühsam gesammelte Ordonnanzler). Was macht man da? Depot?

Lg
Warum lässt sie nicht wo sie sind? Versperrt werden sich ja sein? Irgendwer wir ja auch hie und da einen Kontrollgang machen?
Ja, alles im Safe.
Wenn dann noch ein Vertrauter (Nachbar, Familie...) hie und da lüften geht, Post usw. weg nimmt würde ich sie einfach im Safe lassen.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:13
von panhandle
diver99 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 09:59
Gute Frage! Was passiert, wenn meine Frau bei der Verwahrungskontrolle sagt, mein Mann kommt erst in 9 Monaten wieder. Kann man die Verwahrungskontrolle vorziehen?
Tja..... ob vorgezogen oder eben erst ein Jahr später wird so nix an der Verwahrung als solches ändern...... "eigsperrt is eigsperrt"...

Du könntest zwar Deine Behörde über Deinen Auslandseinsatz informieren.....aber was bringt's.... maximal das sie trotzdem einmal nachschauen kommen...
Nur können sie dann bei einer Info Deinerseits auch ned behaupten, daß Du dich der Verwahrungskontrolle entziehen wolltest.

g
willi

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:14
von tom72
hmg382 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 10:10
Ich würd auch die BH anrufen und nachfragen. Sicher verwahrt sind sie ja, nur ist halt keine Kontrolle möglich.

Ansonsten wär's ggf. noch eine Option, dass du deine WBK leer machst und deine Kat-B-Kandidaten beim Waffenhändler auf Depot legst. Dann ham's nix zum kontrollieren, weil nix da ist.
Es ist egal ob Du Waffen hast oder nicht. Die kommen trotzdem kontrollieren.
Kontrollieren dann die WBK und die Verwahrung.

Zusatzfrage:
Was machst, wennst an Unfall hast und Du ein Jahr im Koma liegst?

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:19
von diver99
Bei meiner letzten Kontrolle, wollte der Beamte auch die Kat-C sehen. Erfolglos. ;) Ich will halt nicht, dass meine Frau quälen und ich 6000 km entfernt Bauchweh krieg und wenn ich daheim bin, mir die WBK entziehen.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:22
von diver99
Aardvark hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 10:10
diver99 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2019, 10:06
Ja, wäre die letzte Option.
Warum die letzte? Es wäre für mich die einzig vernünftige.
Ja eh! Vielleicht war ja hier jemand schon in einer ähnlichen Situation.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt

Verfasst: Fr 1. Mär 2019, 10:28
von panhandle
Also nochmals..... informiere die Behörde über Deinen Auslandseinsatz...... wie sie das dann "Händeln" wollen ist denen ihre Entscheidung.

Bei mir war es auch aus dem selben Grund 2 mal ( aber ned gleich ein Jahr ) nicht möglich eine Verwahrungskontrolle durchzuführen.....
Mich hat der "Kontrollor" immer wieder einmal angerufen, wann es den nun möglich wäre die Verwahrung zu kontrollieren.... hat sich über mehrere Wochen hingezogen, aber letztendlich war's Stressfrei...

Also Fragen kost nix..... und Du hast dann auch die "Rechtssicherheit".....

g
willi