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Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DerDaniel
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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von DerDaniel » Do 14. Mär 2019, 16:41

doorman hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 16:04
was haltet ihr davon es längs am Gürtel zu tragen, hinten. Shirt drüber sollte man nichts sehen, nur Sitzen im Auto könnte unangenehm sein.
Vergiss es, TShirt/Jacke/Sonstwas sind da schneller dran hängen geblieben als du schauen kannst wenn nicht der Bauch den passenden "Überhang" bietet. Ich hatte dienstlich Sachen so am Gürtel und die Kleidung war immer innerhalb kürzester Zeit drüber.

@cas: Den Nivea Limbo fangen wir garnicht erst an, will nicht schon wieder mit der Schaufel im Keller stehen... :lol:

doorman
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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von doorman » Do 14. Mär 2019, 18:32

DerDaniel hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 16:41
doorman hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 16:04
was haltet ihr davon es längs am Gürtel zu tragen, hinten. Shirt drüber sollte man nichts sehen, nur Sitzen im Auto könnte unangenehm sein.
Vergiss es, TShirt/Jacke/Sonstwas sind da schneller dran hängen geblieben als du schauen kannst wenn nicht der Bauch den passenden "Überhang" bietet. Ich hatte dienstlich Sachen so am Gürtel und die Kleidung war immer innerhalb kürzester Zeit drüber.

@cas: Den Nivea Limbo fangen wir garnicht erst an, will nicht schon wieder mit der Schaufel im Keller stehen... :lol:
Hast mich falsch verstanden, meinte hinten am Gürtel parallel zum Boden, also längs zum Gürtel.
Hoffe ja nicht das du hinten auch einen Bauch hast :-)
Ich trage so verdeckt ein feststehendes Messer ohne Probleme, ist aber auch nicht so lang wie der Schlagstock.
T-shirt ist immer drüber... Shirt hoch und ziehen, schon kannst dem bösen Gegenüber einen Scheitel ziehen.
Numquam retro
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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von DerDaniel » Do 14. Mär 2019, 19:42

Hinten am Gürtel ist es gleich, weil du mit jedem drehen des Torsos schon die Boberbekleidung hoch ziehst. Ich hatte hinten immer u.a. die Taschenlampe wenn wir zu Fuß unterwegs waren und das Polo oder die Jacke hingen spätestens nach einer viertel Stunde drüber. Abhilfe war lediglich Jacke offen, so dass sie halt locker drüber fällt und immer wieder runter rutsch.

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von fast12 » Mi 2. Dez 2020, 12:28

Damit ich keinen neuen Thread aufmachen.

Wie ist diese Pressemeldung in dem Kontext zu bewerten:

https://kurier.at/chronik/wien/wien-sim ... /401114049

Darin wird ein Schlagstock mit einem Totschläger gleichgesetzt und als "verbotene Waffe" bezeichnet (siehe Fotos)...

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Wolf1971
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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von Wolf1971 » Mi 2. Dez 2020, 13:14

fast12 hat geschrieben:
Mi 2. Dez 2020, 12:28
Damit ich keinen neuen Thread aufmachen.

Wie ist diese Pressemeldung in dem Kontext zu bewerten:

https://kurier.at/chronik/wien/wien-sim ... /401114049

Darin wird ein Schlagstock mit einem Totschläger gleichgesetzt und als "verbotene Waffe" bezeichnet (siehe Fotos)...


Hab das auf die schnelle gefunden:

http://www.teleskopstock.at/rechtliches/


RECHTSLAGE ÖSTERREICH
§ 1 Zif. 1 Waffengesetz (WaffG 1996) bestimmt:

Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen […].

§ 17 Abs. 1 Zif. 6 Waffengesetz (WaffG 1996) bestimmt:

Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen der unter der Bezeichnung […], „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.

Der Oberste Gerichtshof versteht unter „Totschlägern“ ihrem Wesen nach Hiebwaffen, die durch besondere Vorrichtungen dazu bestimmt sind, einen Menschen durch Schlageinwirkung zu töten. In diesem Sinn sind Totschläger biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen zielbaren Auftreffenergie steigern […] und, so beschaffen, bei entsprechender Anwendung auch den Tod eines Menschen herbeiführen können. […]

Unter „Stahlruten“ versteht der Oberste Gerichtshof rutenförmige, biegsame, häufig endbeschwerte Metallpeitschen, die vielfach antennengleich zusammen geschoben werden können.

§ 17 Abs 1 Zif. 6 Waffengesetz stellt mit seiner Formulierung „bekannten Hiebwaffen“ nur auf die Bekanntheit der für verboten erklärten Waffentypen nach ihren allgemeinen Begriffsmerkmalen ab, nicht darauf, ob eine Hiebwaffe ihrer individuellen Beschaffenheit im Detail und ihrer (gebräuchlichen) Bezeichnung nach zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesnorm als solche bereits bekannt war.

Die meisten Teleskopschlagstöcke werden als verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes eingestuft.

Gegenüber den verbotenen „Totschlägern“ und „Stahlruten“ wurden verschiedene Modelle von Teleskopschlagstöcken (auch Teleskopabwehrstöcke genannt), deren Beschaffenheit deutlich von den als „Totschläger“ und „Stahlruten“ bezeichneten verbotenen Waffen abweicht, zwar sehr wohl als Waffen im Sinne des Waffengesetzes (siehe ganz oben § 1 Ziff. 1WaffenG 1996), nicht jedoch als verbotene Waffen eingestuft.

Derartige legale Teleskopschlagstöcke weisen die Besonderheit auf, dass sie am vorderen Ende über keine gewichtete Stahlkugel oder ähnliches Massivmaterial verfügen und auch sonst nicht mit den „Totschlägern“ und „Stahlruten“ begrifflich eigentümlichen Wesensmerkmalen ausgestattet sind.

Solche gesetzlich zulässigen Modelle können im Waffenhandel grundsätzlich frei ab dem 18. Lebensjahr erworben werden (Ausnahme: Waffenverbot!).

Das Tragen eines solchen Teleskopschlagstockes ist im Allgemeinen erlaubt, ein ausdrückliches Verbot besteht allerdings z.B. bei Versammlungen, in Schutzzonen, Veranstaltungen, Großsportveranstaltungen, bei Gerichten etc. sowie natürlich bei einem aufrechten Waffenverbot.

Legale (und demnach nicht als verbotene Waffen geltende) Teleskopschlagstöcke erkennt man daran, dass sie über eine Bescheinigung des Österreichischen Innenministeriums verfügen, in der die Herstellerfirma und die Modellbezeichnung genannt sind, und unter Hinweis auf die Bewertung eines Amtssachverständigen zwar als Waffe im Sinne des § 1 WaffenG 1996 angesehen werden, nicht aber – wie andere Teleskopschlagstöcke – als verbotene Waffen gem. § 17Abs. 1 Zif. 6 WaffG gelten.

Erlaubte Teleskopschlagstöcke sind z.B. folgende Modelle:

BONOWI Auto-Lock EKA (Einsatzstock kurz ausziehbar)
B&T Triton AR Teleskopschlagstock
Monadnock Autolock mit Safety Tip oder Power Safety Tip
Die vom Innenministerium anerkannt legalen Modelle erhält man im Waffenhandel in Österreich mit einer Bescheinigung in Kopie.

Stand: 01/2018

© Mag. Werner Hauser
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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von fast12 » Mi 2. Dez 2020, 14:41

Danke, ich hab dazu auch noch dieses Urteil gefunden:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 19_00.html

Und vor allem diesen, recht interessanten Rechtssatz aus dem Juli 2020:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 0_002.html

OGH:
Rechtssatz

Die Frage, ob ein bestimmter „Teleskopschlagstock“ eine verbotene Waffe ist, kann ohne Feststellungen zu Materialbeschaffenheit, Gewicht, Funktion und Wirkungsweise nicht beurteilt werden.

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von RPR308 » Di 3. Aug 2021, 15:49

Hallo,

muss hier nochmal nachfragen um zu wissen ob es nun erlaubt ist oder nicht.
Wenn ein Teleskopschlagstock von einen AT Händler verkauft wird ist dieser somit legal, richtig?

Anbei einer von Frankonia.at

https://www.frankonia.at/p/walther/tele ... h_sug_term

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von Norander » Di 3. Aug 2021, 19:53

Für die Medien wird es immer ein Totschläger bleiben. Gibt auch genug Beamte die den Unterschied nicht kennen.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von gewo » Di 3. Aug 2021, 19:58

JPS1 hat geschrieben:
Do 21. Feb 2019, 18:51
Stahlrute - flexibler schlagstock mit Gewicht am Ende zB
Bild
also das ding auf deinem foto ist mit ganz grosser sicherheit verboten
und bei der meinung bleib ich so lange bis ich einen BMI bescheid sehe wie den vom bonowi
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von fast12 » Di 3. Aug 2021, 21:48

@RPR308, um auf deine Frage zurückzukommen:

Nein, nur weil dir ein österreichischer Händer was verkauft, ist es nicht zwangsläufig legal. Außerdem ist Frankonia ein deutscher Händler, der hier nur eine österreichische URL verwendet.

Das Teil von Frankonia könnte uU als Totschläger gesehen werden, ICH würde das weder mit einem Polizisten noch mit einem Richter diskutieren wollen.

Empfehlung daher: nimm einen mit BMI Bescheid (vielleicht gibts ja sogar einen für den Walter?). zB Bonowi oder B&T Triton, kosten halt deutlich mehr. Der hier wäre ein deiner Preisklasse und hat offenbar auch einen Bescheid: https://www.softair.at/shop/sicherheits ... bon-1.html

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von RPR308 » Mi 4. Aug 2021, 11:33

fast12 hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 21:48
@RPR308, um auf deine Frage zurückzukommen:

Nein, nur weil dir ein österreichischer Händer was verkauft, ist es nicht zwangsläufig legal. Außerdem ist Frankonia ein deutscher Händler, der hier nur eine österreichische URL verwendet.

Das Teil von Frankonia könnte uU als Totschläger gesehen werden, ICH würde das weder mit einem Polizisten noch mit einem Richter diskutieren wollen.

Empfehlung daher: nimm einen mit BMI Bescheid (vielleicht gibts ja sogar einen für den Walter?). zB Bonowi oder B&T Triton, kosten halt deutlich mehr. Der hier wäre ein deiner Preisklasse und hat offenbar auch einen Bescheid: https://www.softair.at/shop/sicherheits ... bon-1.html
Danke Fast12, werd ich mal prüfen. Ist schon komisch das ein Stock höher bewertet wird als z.b. eine Machete...aber wer versteht schon Politiker, 30er Magazine sind ja auch gefährlicher als 10er Magazine :tipphead:

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von Alaskan454 » Mi 4. Aug 2021, 13:21

RPR308 hat geschrieben:
Mi 4. Aug 2021, 11:33
Ist schon komisch das ein Stock höher bewertet wird als z.b. eine Machete...aber wer versteht schon Politiker, 30er Magazine sind ja auch gefährlicher als 10er Magazine :tipphead:
Eine Machete ist grundsätzlich Mal ein Werkzeug und keine Waffe wie der Teleskopschlagstock.

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von RPR308 » Mi 4. Aug 2021, 13:33

Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 4. Aug 2021, 13:21
RPR308 hat geschrieben:
Mi 4. Aug 2021, 11:33
Ist schon komisch das ein Stock höher bewertet wird als z.b. eine Machete...aber wer versteht schon Politiker, 30er Magazine sind ja auch gefährlicher als 10er Magazine :tipphead:
Eine Machete ist grundsätzlich Mal ein Werkzeug und keine Waffe wie der Teleskopschlagstock.
Naja der Logik kann man nix mehr hinzufügen...

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von Alaskan454 » Mi 4. Aug 2021, 13:53

RPR308 hat geschrieben:
Mi 4. Aug 2021, 13:33

Naja der Logik kann man nix mehr hinzufügen...
Hast Recht,am besten verbiet ma gleich Aschenbecher, Krügelglaseln und nicht zu vergessen den Wohnungsschlüssel auch.

Alle diese 3 Gegenstände sind bestens geeignet um wen anderen schwerstens zu bedienen obwohl es sich nur um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt. :whistle:

Aber sie sind halt rechtlich keine Waffen und verbotene schon gar nicht.

Die Dinger sind ohne Bescheid halt verboten so ist es nun einmal und du kannst dich rechtlich schwerstens damit verkuehlen bis hin zum verlust der waffenrechtlichen Verlässlichkeit.

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Re: Teleskop-Schlagstock aktuelle Lage

Beitrag von RPR308 » Mi 4. Aug 2021, 14:04

Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 4. Aug 2021, 13:53
RPR308 hat geschrieben:
Mi 4. Aug 2021, 13:33

Naja der Logik kann man nix mehr hinzufügen...
Hast Recht,am besten verbiet ma gleich Aschenbecher, Krügelglaseln und nicht zu vergessen den Wohnungsschlüssel auch.

Alle diese 3 Gegenstände sind bestens geeignet um wen anderen schwerstens zu bedienen obwohl es sich nur um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt. :whistle:

Aber sie sind halt rechtlich keine Waffen und verbotene schon gar nicht.

Die Dinger sind ohne Bescheid halt verboten so ist es nun einmal und du kannst dich rechtlich schwerstens damit verkuehlen bis hin zum verlust der waffenrechtlichen Verlässlichkeit.
Das habe ich schon verstanden und akzeptiert, dennoch wird es wohl erlaubt sein Kritik an der Sinnhaftigkeit zu üben auch wenn es nix ändert denn es ist ja Gesetz das ein Abwehrstock gefährlicher als eine Machete ist...

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