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Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 09:59
von julie
Hallo!
Ich und ein guter Freund würden uns gemeinsam gerne eine Waffe der Kategorie C zulegen.
Natürlich denke ich aber, dass man die Waffe selbst nur für eine Person registrieren kann (vermutlich die Person, die die Waffe dann auch lagert und tatsächlich besitzt).
Der "gemeinsame Besitz" wäre damit auch inoffiziell bzw. auf Vertrauensbasis.
Wir würden sie generell dazu verwenden, gemeinsam auf den Schießstand zu gehen, eventuell aber mal dort, mal hier lagern.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Wir wäre das am besten realisierbar?
Müsste das gegenseitige Überlassen jedesmal angemeldet werden?
Gelten für Waffen der Kategorie C irgendwelche Verwahrungsregeln bei sich zu Hause, wie sie für A+B gelten?
Liebe Grüße
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 12:04
von FFWGK
Unser Waffenrecht ist zu liberal!
q.e.d.
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 12:14
von Ares
FFWGK hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 12:04
Unser Waffenrecht ist zu liberal!
q.e.d.
Da wird dir jeder AWN recht geben.
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 12:29
von Steppenwolf
Hallo Julie,
Es wäre gut, wenn du/ ihr euch mal euren rechtlichen Spielraum durchlest.
https://iwoe.at/wp-content/uploads/2015/09/Sonder.pdf
Was du dann daraus machst, obliegt ganz allein in deiner/ eurer Entscheidung.
Wenn du in Dr. google ein paar Begriffe zu déiner Frage reinklopfst bekommst du sehr schnell solche Seiten vorgeschlagen
viewtopic.php?t=14819
Viel Spass beim lesen!
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 14:29
von burggraben
Ich würd mir das aus mehreren Gründen nicht antun. Mein Rat: Kaufts euch beide eine Waffe, dann habts zwei verschiedene und könnts am Stand beides ausprobieren. Wenn sich finanziell wirklich nur eine ausgeht, dann sollte sie auch nur eine Person kaufen und der dann gehören.
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 14:46
von Incite
julie hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 09:59
Hallo!
Ich und ein guter Freund würden uns gemeinsam gerne eine Waffe der Kategorie C zulegen.
Natürlich denke ich aber, dass man die Waffe selbst nur für eine Person registrieren kann (vermutlich die Person, die die Waffe dann auch lagert und
tatsächlich besitzt).
Der "gemeinsame Besitz" wäre damit auch inoffiziell bzw. auf Vertrauensbasis.
Wir würden sie generell dazu verwenden, gemeinsam auf den Schießstand zu gehen, eventuell aber mal dort, mal hier lagern.
Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Wir wäre das am besten realisierbar?
Müsste das gegenseitige Überlassen jedesmal angemeldet werden?
Gelten für Waffen der Kategorie C irgendwelche Verwahrungsregeln bei sich zu Hause, wie sie für A+B gelten?
Liebe Grüße
Ich würde eine Überlassung immer schriftlich festhalten, diese ist dann innerhalb von 6 Wochen beim Waffenhändler ins ZWR zu melden.
Selbstverständlich muss auch eine C Waffe "sicher" verwahrt werden. Schaffe dir am besten einen A Schrank an, verschraube ihn mit Boden und Wand und fertig.
Ich will jetzt kein Spielverderber sein aber da jeder Schuss aus der Waffe "Verschleiß" ist, ist hier mMn Stress vorprogrammiert.
lg
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 15:47
von Peanut
Würde auch zwei kaufen , erspart viel Ärger denke ich
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 16:26
von Martin_Q
So schön es ist, daß man sich zutraut es "auf Vertrauensbasis" durchführen zu können, so unschön wäre es wenn genau so eine Waffengeschichte der Grund dafür wird daß es diese Vertrauensbasis nicht mehr gibt.
Waffen, Frauen und Autos teilt man nicht.
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 16:53
von Steppenwolf
Wenn ihr eh alles gemeinsam macht, reicht doch 1 Waffe. Solltet ihr großen gefallen finden an dem Hobby könnt ihr euch ja immer noch eine weitere zulegen.
Meine Frau und ich haben vor gut 5 Jahren mit KK angefangen bevor wir beide ende 2018 die WBK für FFW gelöst haben und sie hat vorher nie eine eigene Waffe im Zentralwaffenregiester aufscheinen gehabt. Dadurch, dass Sie ebenfalls ein unbescholtener Bürger ü21 ist haben wir beide Zugang zum Waffenschrank.
Zum Thema Waffenschrank - den würde ich euch dringend ans Herz legen schon alleine wenn ihr den Waffensport, ähnlich wie wir, ausbaut.
Außerdem sieht es nicht gut aus wenn der Prügel irgend wie in da Wohnung liegt ( vorallem wenn Besuch mit Kinder da ist).
zur Richtigstellung:dachte gelesen zu haben "ich und mein Freund" anstatt " ich und ein Freund" mein Posting ist natürlich dann Quatsch
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 17:02
von Teal'c
FFWGK hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 12:04
Unser Waffenrecht ist zu liberal!
q.e.d.
was genau hat die Aussage mit der Frage der Threaderstellerin zu tun?
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 17:31
von Glock1768
Teal'c hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 17:02
FFWGK hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 12:04
Unser Waffenrecht ist zu liberal!
q.e.d.
was genau hat die Aussage mit der Frage der Threaderstellerin zu tun?
Das habe ich mich auch gefragt ...
Zum Thema ... Prinzipiell, meine persönliche Meinung, geht die Gefahr immer vom Menschen und nicht von der Sache (Waffe) aus und deswegen kann ich persönlich an der Frage nicht verwerfliches finden ... Rein rechtlich wäre mir das wahrscheinlich persönlich zu riskant wenn die Waffe ständig zwischen den beiden wechselt ... Braucht nur die Wohnung des Freundes aufgebrochen werden und die Waffe ist weg ... Schaut für den Besitzer und seine Zuverlässigkeit dann blöd aus.
Deswegen, wenn ihr wirklich gemeinsam schießen gegen wollt, dann kauft euch jeder eine eigene ... Gerade eine .22lr Büchse kostet nicht viel ... Und man ist rechtlich auf der sicheren Seite
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 19:30
von Papa Bär
Wenn was defekt ist, wer wars?
Wer zahlts?
Wenn ihr euch nicht beide eine Waffe leisten könnt, dann solltet ihr es besser lassen, dennn das Sciessen selber ist auch nicht grad billig.
Am Gebrauchtmarkt ist immerwieder was günstig abzustauben.
UND: Frauen, Autos und Waffen teilt man nicht.
FFWGK hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 12:04
Unser Waffenrecht ist zu liberal!
q.e.d.

da wär jetzt eine Erklärung hilfreich
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: So 3. Feb 2019, 20:11
von JPS1
julie hat geschrieben: ↑So 3. Feb 2019, 09:59
Hallo!
Ich und ein guter Freund würden uns gemeinsam gerne eine Waffe der Kategorie C zulegen.
Natürlich denke ich aber, dass man die Waffe selbst nur für eine Person registrieren kann (vermutlich die Person, die die Waffe dann auch lagert und
tatsächlich besitzt).
...
Wir wäre das am besten realisierbar?
Müsste das gegenseitige Überlassen jedesmal angemeldet werden?
Gelten für Waffen der Kategorie C irgendwelche Verwahrungsregeln bei sich zu Hause, wie sie für A+B gelten?
Liebe Grüße
Zivilrechtlich ist Miteigentum möglich, aber im ZWR kann immer nur einer stehen, der sollte dann auch die Waffe "innehaben". Fürs WaffG zählt da idR die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit. Also ist da dein Plan mit einem "Hauptbesitzer/ Verwahrer" gut und richtig.
Ein dauerndes ummelden ist dann aber
nicht nötig:
§33 (8) WaffG Wird mit dem Erwerb
nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt
oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.
ihr macht euch am besten eine Tabelle mit Übergabedaten (Von A an B am Datum + Paraphen). Die führt ihr brav (evtl doppelt) und schauts halt drauf, dass sie spätestens nach 5 Wochen und 29 Tagen wieder an den Registrierten zurückgegeben wird.
Auch eine Kat C ist sicher zu verwahren (§16 WaffG) - dazu gibts einige Threads... irgendwas nicht wegtragbares
und mit einem Schloss ausgestattetes muss es sein. angschraubter Spind zb
Auch daher ist ein "Verwahrer" praktischer als zwei - überhaupt wenns Geld knapp ist.
Und die sonstigen Tipps sind auch ok... am besten setzts euch einfach mal zusammen und gehts die punkte durch und haltet eure vereinbarung schriftlich fest.
zB auch was ist, wenn es einen von euch nicht mehr freut - zB übernimmt der andere und zahlt aus? Zu welchem Preis?
was ist, wenn die Waffe kaputt geht (zB Hausbrand beim Verwahrer)...
lg
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 01:40
von julie
Danke für die vielen Antworten, wobei wohl die von JPS1 die hilfreichste war.
Wir haben uns selbstverständlich Gedanken über "Notfälle" gemacht und auch dementsprechende Pläne im Repertoire. Für das Worst-Case-Szenario - sich zu zerstreiten und nicht mehr reden zu wollen - gilt für uns prinzipiell, dass einfach jemand rechtlich der eigentliche Eigentümer ist. Alles darüber hinaus basiert auf Vertrauensbasis, die in unserem Fall definitiv gegeben ist (in einer Art und Weise, dass sie einen erwachsenen Umgang bei gemeinsamem Eigentum selbst im Streitfall ermöglicht). Sollte das aber trotzdem nicht funktionieren, dann würde eine Person auf der Hälfte des Anschaffungspreises sitzen bleiben - in unserem Fall aber trotzdem nicht besonders viel.
Wir sind auch nicht primär am Schießen interessiert, sondern eher an der Waffe an sich, historischen und technischen Einzelheiten, die sich dann jeweils direkt überprüfen lassen und dergleichen. Das Schießen ist dann ein gemeinsames Hobby für ein- bis zweimal im Monat.
Die Idee mit der Übergabetabelle ist definitiv gut und praktisch. Das werden wir dann vermutlich auch so handhaben.
Danke sehr!
Re: Gemeinsamer Besitz - Kategorie C
Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 02:00
von gewo
Um welche Größenordnungen bei Anschaffungspreis soll es denn gehen...
Die guenstigsten 308win Marken repetierer wie zb die von der remington 783 Serie beginnen als Neuwaffe bei unter € 500,-
Grad wenn man zu zweit am schiesstand ist wird es mit nur einem Gewehr schnell fad.
Von da her könnte wohl auch kurzfristig ein Zweitgewehr Sinn machen
Und dann ist das Verwaltungsthema automatisch keines mehr