Seite 1 von 2

WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 14:21
von gewo
anbei ein oeffentlich abrufbarer infofolder der ARGE zivile sicherheit zum thema schalldaemper, umbau von langwaffen auf schalldaempferbetrieb, praezisionsaenderungen usw

da der link oeffentlich ist und jeder der sich einen schalldaempfer kauft vermutlich eh dieses infoblatt unterschreiben muss spricht wohl nichts gegen eine veroeffentlichung an dieser stelle

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... H_2019.pdf

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 18:55
von karl255
bin mal gespannt ob das mit mehr als 10 schusswaffen kat b so zutreffen wird wie im infofolder

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 01:27
von hasgunz
Und ich brauch jetzt nur noch die Jagdkarte... :roll:

LG

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 08:56
von chris01
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass von einer GÜLTIGEN Jagdkarte die Rede ist.
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 10:37
von kuni
chris01 hat geschrieben:Ich möchte hier darauf hinweisen, dass von einer GÜLTIGEN Jagdkarte die Rede ist.
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).


Das ist aber irgendwie logisch - das braucht ein Jäger sowieso zum Jagen.

Und wenn du keine Karte mehr löst hast du 6 Monate Zeit deine SD zu verkaufen

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 10:59
von gewo
kuni hat geschrieben:
chris01 hat geschrieben:Ich möchte hier darauf hinweisen, dass von einer GÜLTIGEN Jagdkarte die Rede ist.
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).


Das ist aber irgendwie logisch - das braucht ein Jäger sowieso zum Jagen.

Und wenn du keine Karte mehr löst hast du 6 Monate Zeit deine SD zu verkaufen


wer ganz fleissig ist koennte jetzt noch nachsehen was der text im gesetz dazu sagt wemnn jemand eine jagdkarte hat die noch NICHT sechs monate abgelaufen ist sondern weniger ... darf der dann noch einen SD kaufen?
muesste sich aus dem gesetzestext ergeben .... ob da das gueltige auch beim erwerb schon dabei steht oder nicht

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 12:44
von Markus_H
gewo hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:
chris01 hat geschrieben:Ich möchte hier darauf hinweisen, dass von einer GÜLTIGEN Jagdkarte die Rede ist.
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).


Das ist aber irgendwie logisch - das braucht ein Jäger sowieso zum Jagen.

Und wenn du keine Karte mehr löst hast du 6 Monate Zeit deine SD zu verkaufen


wer ganz fleissig ist koennte jetzt noch nachsehen was der text im gesetz dazu sagt wemnn jemand eine jagdkarte hat die noch NICHT sechs monate abgelaufen ist sondern weniger ... darf der dann noch einen SD kaufen?
muesste sich aus dem gesetzestext ergeben .... ob da das gueltige auch beim erwerb schon dabei steht oder nicht

§ 17 3b neu hat geschrieben:Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen.“

Nur die gültige JK ermöglicht den Erwerb. In den 6 Monaten ist so wie ich das lese nur der Besitz und die Weitergabe erlaubt.

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 13:22
von gewo
Markus_H hat geschrieben:Nur die gültige JK ermöglicht den Erwerb. In den 6 Monaten ist so wie ich das lese nur der Besitz und die Weitergabe erlaubt.


danke fuers nachsehen
alles andere waere seltsam gewesen aber man weiss man ja nie

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: So 27. Jan 2019, 11:26
von haunclesam
Was aus dem Infofolder jedoch nicht hervorgeht ist ob denn nun ein Jäger mit gültiger Jagdkarte den Schalldämpfer auch nur während der Jagd verwenden darf, oder auch z.B. am Schießstand? Schließlich müsste dies ja allein schon zum Einschießen, aufgrund der wohl zu erwartenden Veränderung der Trefferpunktlage, gedeckt sein?

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: So 27. Jan 2019, 11:36
von rupi
Inhaber einer gültigen Jagdkarte können den Schalldämpfer verwenden wo und worauf sie wollen

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: So 27. Jan 2019, 12:26
von Peanut
rupi hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 11:36
Inhaber einer gültigen Jagdkarte können den Schalldämpfer verwenden wo und worauf sie wollen
Das wäre sehr kriminell 🦹‍♂️

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: So 27. Jan 2019, 12:32
von gewo
Peanut hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 12:26
rupi hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 11:36
Inhaber einer gültigen Jagdkarte können den Schalldämpfer verwenden wo und worauf sie wollen
Das wäre sehr kriminell 🦹‍♂️

????

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: So 27. Jan 2019, 12:57
von Incite
Peanut hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 12:26
rupi hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 11:36
Inhaber einer gültigen Jagdkarte können den Schalldämpfer verwenden wo und worauf sie wollen
Das wäre sehr kriminell 🦹‍♂️
Kannst du das bitte präzisieren?

Danke

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: So 27. Jan 2019, 13:20
von Peanut
Incite hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 12:57
Peanut hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 12:26
rupi hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 11:36
Inhaber einer gültigen Jagdkarte können den Schalldämpfer verwenden wo und worauf sie wollen
Das wäre sehr kriminell 🦹‍♂️
Kannst du das bitte präzisieren?


Danke
War ein dummer Scherz :)
Habe die Aussage sehr wörtlich genommen :)

Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer

Verfasst: Mo 28. Jan 2019, 13:49
von Prometheus
rupi hat geschrieben:
So 27. Jan 2019, 11:36
Inhaber einer gültigen Jagdkarte können den Schalldämpfer verwenden wo und worauf sie wollen
Bist du dir sicher?
Auch auf Waffen welche offensichtlich nicht zur Jagd tauglich sind?
Laut Jagdgesetz sind zum Beispiel nur Halbautomaten mit 2 Schuss Magazine "jagdlich".
Hat sich da schon was geändert?

Ich hoffe es wird so exekutiert wie du hier beschreibst aber ich habe irgendwie den Verdacht sobald die Ersten mit schallgedämpften AR15, AUG, usw. gesichtet werden es zu Problemen kommen könnte ein "jagdliches" Interesse nach zu weisen. Vorallem weil diese "bösen" Halbautomaten explizit für den Schießsport eingestuft wurden.

Ich weiß ja nicht wie das bei dir in OÖ ist aber bei uns in Tirol ist die Jägerschaft ein sehr konservativer Haufen wo man bereits schief angeschaut wird wenn man mit einen synthetik Schaft daher kommt.

Hoffen wir mal um das Beste