Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 13:11
Das österreichische Waffenforum
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https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074Maria hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 13:07Ich war heute beim Kettner, und der sagte mir nach mehrmaligen Fragen (Extra 3x gefragt) das der WF 5 Jahre Gültigkeit besitzt, nun frage ich mich wie kommt man hier dan auf 6 Monate Gültigkeit? Irgendwas scheint irgendwo schief zu laufen..?Bei der Überprüfung ist ein gültiger Waffenführerschein - also nicht älter als 6Monate vorzulegen. Kann man also im Vorfeld machen, muß aber nicht.
Sachgemäßer Umgang mit Waffen
§ 5.
(1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
naja steht aber nichts vom Waffen Führerschein extra..?RcL hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 13:17https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074Maria hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 13:07Ich war heute beim Kettner, und der sagte mir nach mehrmaligen Fragen (Extra 3x gefragt) das der WF 5 Jahre Gültigkeit besitzt, nun frage ich mich wie kommt man hier dan auf 6 Monate Gültigkeit? Irgendwas scheint irgendwo schief zu laufen..?Bei der Überprüfung ist ein gültiger Waffenführerschein - also nicht älter als 6Monate vorzulegen. Kann man also im Vorfeld machen, muß aber nicht.Sachgemäßer Umgang mit Waffen
§ 5.
(1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Naja oder es handelt sich hier beim Gesetzestext um den Erstantrag..? das ergäbe dan sinn..?
Wenn es dein Nebenwohnsitz ist kannst du einen Teil der Waffen ganzjährig dort im Tresor lagern.austria_fighter7 hat geschrieben: ↑Fr 21. Jan 2022, 14:10... meine Langwaffen in der Wohnung meiner Eltern.
Hab ich befürchtet, naja mind. Halbzeit ist schon .coliflower hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:326 Monate
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Es muss auch nicht zwingend wer vorbeikommen.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:34Hab ich befürchtet, naja mind. Halbzeit ist schon .coliflower hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:326 Monate
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Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen...AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:42Es muss auch nicht zwingend wer vorbeikommen.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:34Hab ich befürchtet, naja mind. Halbzeit ist schon .coliflower hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:326 Monate
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Ist in ganz Österreich unterschiedlich.
In Wien hatte ich außer den regelmäßigen 5 Jahreskontrollen keine Besuche, auch bei den diversen Erweiterungen nicht.
Hab gerade deine Herkunft gesehen.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:46Kann nur aus eigener Erfahrung sprechen...AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:42Es muss auch nicht zwingend wer vorbeikommen.TheWayOfTheGun hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:34Hab ich befürchtet, naja mind. Halbzeit ist schon .coliflower hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 16:326 Monate
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Ist in ganz Österreich unterschiedlich.
In Wien hatte ich außer den regelmäßigen 5 Jahreskontrollen keine Besuche, auch bei den diversen Erweiterungen nicht.
vor der WBK ein Besuch
vor Erweiterung wegen Erbschaft ein Besuch
und ja bei allen anderen die ich aus meinem Bezirk kenne wars auch so.
Glaub schön langsam wir sind hinten nach ,
Schießstände haben wir ja auch ned in der Umgebung, echt a Witz.