Da ich schrieb, dass bei mir schon Waffenkontrollen stattgefunden haben, kannst du davon ausgehen, dass ich den Inhalt des Gesetzes bezüglich dieser kenne. Genau genommen handelt es sich bei Waffenkontrollen um Grundrechtsausnahmen (vom Art. 9 StGG und Art. 8 EMRK).
Wer kontrollierenden Polizisten stolz alles mögliche zeigt, zu dessen Kontrolle diese nicht ermächtigt sind, darf das gerne tun. Zu erleben, dass Polizisten beleidigt reagieren, wenn andere dies nicht tun - ich weiss nicht, was ich davon halten soll.