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WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Registriert: Mo 5. Feb 2018, 14:33
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WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Grüßeuch!
Ich hab mich Entschieden die WBK zu beantragen und hätte zur Thematik ein paar kleine Fragen(natürlich hab ich das Forum schon durchsucht )
Also, zu meiner Situation:
Ich bin Student und will mir in nächster Zeit überhaupt keine Kat.B Waffe anschaffen( ), ich mache die WBK nur aus dem Grund weil ich momentan Zeit dafür habe und die Möglichkeit zum Erwerb haben will, sollte ich es für nötig erachten. Kurzum, ich will die WBK weil ich sie will.
In nächster Zeit würde allenfalls eine KK Pistole ins Haus kommen. GK ist mir einfach zu teuer.
Nun habe ich gelesen man solle als Rechtfertigung "Selbstschutz" angeben um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn ich nun aber gar keine(zur Selbstverteidigung angemessenen) Waffen kaufe ist dies Rechtfertigung ja eigentlich unbegründet. Wie wird mit der Situation bei der etwaigen Verwahrungskontrolle umgegangen?
Wenn ich nun doch eine Kat.B Waffe kaufe stehe ich vor dem nächsten Problem:
Ich würde die Waffen am Nebenwohnsitz(Elternhaus) lagern, jedoch ist dieses 300km entfernt und ich bin abgesehen von den Sommerferien wenn es gut läuft einmal im Monat da. Stellt das ein Problem dar(Stichwort ständiger Zugriff)?
Ich stehe dem ganzen positiv gegenüber und denke es wird keine größeren Probleme geben, würde die Fragen jedoch noch gerne klären, bzw. wissen wie ich argumentieren soll.
Danke euch schonmal!
Ich hab mich Entschieden die WBK zu beantragen und hätte zur Thematik ein paar kleine Fragen(natürlich hab ich das Forum schon durchsucht )
Also, zu meiner Situation:
Ich bin Student und will mir in nächster Zeit überhaupt keine Kat.B Waffe anschaffen( ), ich mache die WBK nur aus dem Grund weil ich momentan Zeit dafür habe und die Möglichkeit zum Erwerb haben will, sollte ich es für nötig erachten. Kurzum, ich will die WBK weil ich sie will.
In nächster Zeit würde allenfalls eine KK Pistole ins Haus kommen. GK ist mir einfach zu teuer.
Nun habe ich gelesen man solle als Rechtfertigung "Selbstschutz" angeben um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn ich nun aber gar keine(zur Selbstverteidigung angemessenen) Waffen kaufe ist dies Rechtfertigung ja eigentlich unbegründet. Wie wird mit der Situation bei der etwaigen Verwahrungskontrolle umgegangen?
Wenn ich nun doch eine Kat.B Waffe kaufe stehe ich vor dem nächsten Problem:
Ich würde die Waffen am Nebenwohnsitz(Elternhaus) lagern, jedoch ist dieses 300km entfernt und ich bin abgesehen von den Sommerferien wenn es gut läuft einmal im Monat da. Stellt das ein Problem dar(Stichwort ständiger Zugriff)?
Ich stehe dem ganzen positiv gegenüber und denke es wird keine größeren Probleme geben, würde die Fragen jedoch noch gerne klären, bzw. wissen wie ich argumentieren soll.
Danke euch schonmal!
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Du musst die Waffe nicht am Hauptwohnsitz lagern.
Auch eine KK-Waffe ist zur Selbstverteidigung geeignet. frag die British Army, frag den Mossad.
Auch eine KK-Waffe ist zur Selbstverteidigung geeignet. frag die British Army, frag den Mossad.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Motto beim Beantragen:"was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" vor der frühstens zweiten Erweiterung interessiert sich niemand für irgendwelche Gründe. Gib SV an und mach was du willst.
Verwahrkontrolle ohne Waffe, da gabs irgendwo hier den Thread dass doch wer kommt aber mangels Waffe wieder geht. Zur Not zeigst ihm einen leeren Winkel: "da kommt der Safe hin, ein Woche bevor ich mir ne Waffe kaufe"
Selbst mit Waffe kann die ja mal nicht zuhause sein, weil beim Büchsner zum überarbeiten, oder bei einem Kumpel weil der sie nach einem Bewerb mitgenommen hat (jaja überlassung ist erfolgt und er hat Plätze usw), oder eben der Fangschussrevolver der im Jagdschloss lagert.
Verwahrung bei den Eltern: meines Wissens nach musst du jederzeit hinkommen (wenn du den Hauschlüssel hast kein Problem) aber sonst keiner, mit nem Safe idR auch kein Problem.
Verwahrkontrolle ohne Waffe, da gabs irgendwo hier den Thread dass doch wer kommt aber mangels Waffe wieder geht. Zur Not zeigst ihm einen leeren Winkel: "da kommt der Safe hin, ein Woche bevor ich mir ne Waffe kaufe"
Selbst mit Waffe kann die ja mal nicht zuhause sein, weil beim Büchsner zum überarbeiten, oder bei einem Kumpel weil der sie nach einem Bewerb mitgenommen hat (jaja überlassung ist erfolgt und er hat Plätze usw), oder eben der Fangschussrevolver der im Jagdschloss lagert.
Verwahrung bei den Eltern: meines Wissens nach musst du jederzeit hinkommen (wenn du den Hauschlüssel hast kein Problem) aber sonst keiner, mit nem Safe idR auch kein Problem.
- Thomas E. Davis
- .223 Rem
- Beiträge: 222
- Registriert: Fr 2. Dez 2011, 19:58
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Die Waffe ist nicht Hauptwohnsitzvrrpflichtend. Was aber sein soll ist das nur du Zugriff darauf hast. Ausser ein Elternteil ist auch im Besitz eines Waffenrechtlichen Dokument. Zur Rechtfertigung sieht der Gesetzgeber 4 Bedarfsfälle vor. Das sind "Verteitigung in den eigenen 4 Wänden, Sammler, Sportschütze oder Jäger. Andere Bedarfsfälle gibt es beim WBK Antrag nicht.Billystinkwater hat geschrieben:Grüßeuch!
Ich hab mich Entschieden die WBK zu beantragen und hätte zur Thematik ein paar kleine Fragen(natürlich hab ich das Forum schon durchsucht )
Also, zu meiner Situation:
Ich bin Student und will mir in nächster Zeit überhaupt keine Kat.B Waffe anschaffen( ), ich mache die WBK nur aus dem Grund weil ich momentan Zeit dafür habe und die Möglichkeit zum Erwerb haben will, sollte ich es für nötig erachten. Kurzum, ich will die WBK weil ich sie will.
In nächster Zeit würde allenfalls eine KK Pistole ins Haus kommen. GK ist mir einfach zu teuer.
Nun habe ich gelesen man solle als Rechtfertigung "Selbstschutz" angeben um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn ich nun aber gar keine(zur Selbstverteidigung angemessenen) Waffen kaufe ist dies Rechtfertigung ja eigentlich unbegründet. Wie wird mit der Situation bei der etwaigen Verwahrungskontrolle umgegangen?
Wenn ich nun doch eine Kat.B Waffe kaufe stehe ich vor dem nächsten Problem:
Ich würde die Waffen am Nebenwohnsitz(Elternhaus) lagern, jedoch ist dieses 300km entfernt und ich bin abgesehen von den Sommerferien wenn es gut läuft einmal im Monat da. Stellt das ein Problem dar(Stichwort ständiger Zugriff)?
Ich stehe dem ganzen positiv gegenüber und denke es wird keine größeren Probleme geben, würde die Fragen jedoch noch gerne klären, bzw. wissen wie ich argumentieren soll.
Danke euch schonmal!
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Die gemeinsame Aufbewahrung ist aber nur bei Ehepartner möglich. Nicht mit Nachkömmlingen. Sehen zwar viele Behörde entspannt und praxisgerecht. Da aber aufpassen wie das die Behörde sieht.
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Billystinkwater hat geschrieben:Grüßeuch!
Ich hab mich Entschieden die WBK zu beantragen und hätte zur Thematik ein paar kleine Fragen(natürlich hab ich das Forum schon durchsucht )
Also, zu meiner Situation:
Ich bin Student und will mir in nächster Zeit überhaupt keine Kat.B Waffe anschaffen( ), ich mache die WBK nur aus dem Grund weil ich momentan Zeit dafür habe und die Möglichkeit zum Erwerb haben will, sollte ich es für nötig erachten. Kurzum, ich will die WBK weil ich sie will.
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Danke euch schonmal!
servus.....
nur um sicher zu gehen....... auch eine kk pistole ist eine kat b waffe............
so wie du es hier darstellst bist du der ansicht das eine kk pistole noch keine waffe der kategorie b wäre....!?!?
oder verstehe nur ich da was falsch?
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Nein, keine Sorge, ist nur falsch rüber gekommen.
Wenn Kat. B, dann vorerst "nur" KK-Pistole, so wars gemeint.
Danke für die vielen Antworten, jetzt bin ich beruhigt
Wenn Kat. B, dann vorerst "nur" KK-Pistole, so wars gemeint.
Danke für die vielen Antworten, jetzt bin ich beruhigt
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
ok.... danke, habe ich dann falsch verstanden..... alles klar.
g
willi
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willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
piefke hat geschrieben:Die gemeinsame Aufbewahrung ist aber nur bei Ehepartner möglich. Nicht mit Nachkömmlingen. Sehen zwar viele Behörde entspannt und praxisgerecht. Da aber aufpassen wie das die Behörde sieht.
Das Posting wirft jetzt aber wesentlich mehr Fragern auf, als es beantworten sollte.
Das mit dem Ehepartner stelle ich mal in Abrede:
"Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzten Anforderung zu stellen“ sind."
"Unter Zugrundelegung der obgenannten Judikatur des VwGH, erscheint es zulässig, wenn die genehmigungspflichtigen Schusswaffen" gemeinsam in einem Tresor verwahrt werden."
Was hätte das mit eventuell vorhandenen Kindern zu tun, die wohl keinen Zugriff auf den Safe haben?
Die Behörde sieht es also entspannt solange bis sie es nicht mehr entspannt sieht?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
- Kapselpracker
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- Beiträge: 1551
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Jo_Kux hat geschrieben:...
"Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzten Anforderung zu stellen“ sind."....
Die "Art der Sicherung" ist aber nicht gleich der gemeinsamen Verwahrung der Waffen (in einen Tresor z.b.).
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Kapselpracker hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:...
"Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzten Anforderung zu stellen“ sind."....
Die "Art der Sicherung" ist aber nicht gleich der gemeinsamen Verwahrung der Waffen (in einen Tresor z.b.).
doch
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Der runderlaß spricht von Eheleuten. In Wien werden auch wilde Ehen akzeptiert. Demnach müsste auch der 25 j wbk besitzende Sohn möglich sein mit dem dem 60 j WBK Vater aufzubewahren. Aber das steht nirgendwo. Ist man ein wenig wie auf offener see . Also BH Nachfragen oder um 80 Euro bei hofer man safe kaufen.
Wir sprechen nicht über C/D
Wir sprechen nicht über C/D
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Man könnte sich ja auch einen oder zwei "Platzhalter" anschaffen. Eine PPk gebraucht um 100-120 Euro und eine versperrbare Geldkassette (in Boden oder Wand verschraubt! oder zumindestens ausreichend gegen wegtragen gesichert) sollten ja auch für einen Studenten finanziell machbar sein.
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
Martin_Q hat geschrieben:Man könnte sich ja auch einen oder zwei "Platzhalter" anschaffen. Eine PPk gebraucht um 100-120 Euro und eine versperrbare Geldkassette (in Boden oder Wand verschraubt! oder zumindestens ausreichend gegen wegtragen gesichert) sollten ja auch für einen Studenten finanziell machbar sein.
Exakt oder einen 38er der bei jedem büxer für kleines Geld rumliegt.
PP. PPK . S&W M 36 . M60
Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation
piefke hat geschrieben:Martin_Q hat geschrieben:Man könnte sich ja auch einen oder zwei "Platzhalter" anschaffen. Eine PPk gebraucht um 100-120 Euro und eine versperrbare Geldkassette (in Boden oder Wand verschraubt! oder zumindestens ausreichend gegen wegtragen gesichert) sollten ja auch für einen Studenten finanziell machbar sein.
Exakt oder einen 38er der bei jedem büxer für kleines Geld rumliegt.
PP. PPK . S&W M 36 . M60
Für was bitte einen "Platzhalter" ? Die WBK steht oder fällt nicht mit den Waffen. Das ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen so (Bedürfnis), aber nicht bei uns.