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Aufbewahrung von Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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LT2000
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von LT2000 » So 4. Apr 2021, 11:08

McMonkey hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2017, 18:21
Die Waffe muss vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sein. Da gibt es auch günstigere Tresore.
FlorianW hat geschrieben:Sache ist, dass ich nicht wirklich Platz dafür habe
Ein Scherz jetzt? 20x20x125cm und dafür findet sich kein Platz? Wenn wirklich nicht, dann lass das Projekt lieber.
FlorianW hat geschrieben:und ich auch nicht bereit bin 300€ für einen Einstiegskasten für Waffen der unteren Klasse zu kaufen. Als Grundwehrdiener erhalte ich nur 297€ im Monat
Nun dann geht sich der Tresor finanziell aus. Das Bundesheer versorgt dich mit Unterkunft, Essen und trinken. Andere geben das Geld für alkoholische Getränke aus.
Heißt das wenn ich aus 5mm blech eine Schrank schweiße, den an der wand anschraube und ordentlichen mit 1 oder 2 Vorhängeschlössern sichere reicht dass auch? Hab nämlich mal gelesen das ein massiver versperrter Holz Schrank auch genügen würde...

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Glock1768
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von Glock1768 » So 4. Apr 2021, 11:27

Theoretisch ja, aber das kläre am besten mit deiner Behörde ...
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von Kapselpracker » So 4. Apr 2021, 13:38

LT2000 hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 11:08
.....
Heißt das wenn ich aus 5mm blech eine Schrank schweiße, den an der wand anschraube und ordentlichen mit 1 oder 2 Vorhängeschlössern sichere reicht dass auch?...
Ja
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gewo
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von gewo » So 4. Apr 2021, 13:46

LT2000 hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 11:08
McMonkey hat geschrieben:
Mi 1. Nov 2017, 18:21
Die Waffe muss vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sein. Da gibt es auch günstigere Tresore.
FlorianW hat geschrieben:Sache ist, dass ich nicht wirklich Platz dafür habe
Ein Scherz jetzt? 20x20x125cm und dafür findet sich kein Platz? Wenn wirklich nicht, dann lass das Projekt lieber.
FlorianW hat geschrieben:und ich auch nicht bereit bin 300€ für einen Einstiegskasten für Waffen der unteren Klasse zu kaufen. Als Grundwehrdiener erhalte ich nur 297€ im Monat
Nun dann geht sich der Tresor finanziell aus. Das Bundesheer versorgt dich mit Unterkunft, Essen und trinken. Andere geben das Geld für alkoholische Getränke aus.
Heißt das wenn ich aus 5mm blech eine Schrank schweiße, den an der wand anschraube und ordentlichen mit 1 oder 2 Vorhängeschlössern sichere reicht dass auch? Hab nämlich mal gelesen das ein massiver versperrter Holz Schrank auch genügen würde...
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von Trijikon » So 4. Apr 2021, 16:45

Auch wenn das eigentlich auf einen Beitrag von 2017 zurückgeht ist es doch eines der interessantesten und wichtigsten Themen für
LWB!
Wenn ich mit meinen Ausführungen irre dann wäre ich dankbar für Korrektur.
Ich glaube! das für die ersten 2 Plätze nicht ganz so strenge Anforderungen exekutiert werden.
Bei Erweiterung und sei es auch nur auf die 5 Plätze nach 5 Jahren werden aber höhere Anforderungen an die (kombinierte) außen und innen Sicherung gestellt. Speziell wenn Kat A mit im Spiel ist (Sehe ich auch ein).
Alle Ausreden sind dann eigentlich unsinnig und werden in den meisten Fällen auch nicht akzeptiert werden wie zB Dübel hält eh nix Wand ist marod etc.
Das Waffenbehältnis hat einen Schutz gegen aufbrechen und wegnehmen zu erfüllen.
Als Mindestanforderung würde ich ab 5 Waffen Einbruchsschutz nach deutschem Vorbild 0 nach EN 1143-1 ansehen-1 ist aber kaum teurer (um die 50 Euro teurer) und macht sicher ein besseres Bild .
Thema Verankerung :
In der Mauer ist ohnehin nur so zum Spaß, eine Verankerung hat generell im Beton (nicht Estrich) zu erfolgen und muss einen Ausreißwiderstand von 50 kN haben (welche Wand würde das bieten).
Bei einer sehr guten Außensicherung kann sicher mit geringeren Mitteln das Auslangen gefunden werden.
Sehr gute Außensicherung liegt zB in einem höheren Stockwerk mit Sicherheitstür und EMA vor.
Mit dem Erweiterungsantrag würde ich auch die geplanten Sicherungsmaßnahmen bekanntgeben mit der Bitte um Bewertung.
Und nein, ich will nicht den vorauseilenden Gehorsam das Wort reden, es sind nur meine Überlegungen Ärger aus dem Weg zu gehen.

LG Wolfgang
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von Wolf1971 » So 4. Apr 2021, 18:21

Trijikon hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 16:45
Auch wenn das eigentlich auf einen Beitrag von 2017 zurückgeht ist es doch eines der interessantesten und wichtigsten Themen für
LWB!
Wenn ich mit meinen Ausführungen irre dann wäre ich dankbar für Korrektur.
Ich glaube! das für die ersten 2 Plätze nicht ganz so strenge Anforderungen exekutiert werden.
Bei Erweiterung und sei es auch nur auf die 5 Plätze nach 5 Jahren werden aber höhere Anforderungen an die (kombinierte) außen und innen Sicherung gestellt. Speziell wenn Kat A mit im Spiel ist (Sehe ich auch ein).
Alle Ausreden sind dann eigentlich unsinnig und werden in den meisten Fällen auch nicht akzeptiert werden wie zB Dübel hält eh nix Wand ist marod etc.
Das Waffenbehältnis hat einen Schutz gegen aufbrechen und wegnehmen zu erfüllen.
Als Mindestanforderung würde ich ab 5 Waffen Einbruchsschutz nach deutschem Vorbild 0 nach EN 1143-1 ansehen-1 ist aber kaum teurer (um die 50 Euro teurer) und macht sicher ein besseres Bild .
Thema Verankerung :
In der Mauer ist ohnehin nur so zum Spaß, eine Verankerung hat generell im Beton (nicht Estrich) zu erfolgen und muss einen Ausreißwiderstand von 50 kN haben (welche Wand würde das bieten).
Bei einer sehr guten Außensicherung kann sicher mit geringeren Mitteln das Auslangen gefunden werden.
Sehr gute Außensicherung liegt zB in einem höheren Stockwerk mit Sicherheitstür und EMA vor.
Mit dem Erweiterungsantrag würde ich auch die geplanten Sicherungsmaßnahmen bekanntgeben mit der Bitte um Bewertung.
Und nein, ich will nicht den vorauseilenden Gehorsam das Wort reden, es sind nur meine Überlegungen Ärger aus dem Weg zu gehen.

LG Wolfgang

Ein guter Aspekt ist auch die Waffen auf mehrere Tresore zu verteilen. Dadurch wird der Aufwand für einen unbefugten Zugriff pro Stück erhöht.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von fast12 » So 4. Apr 2021, 20:55

Der Vollständigkeit halber: Die Ideen der beiden Vorposter haben mit der aktuellen rechtlichen Situation in Österreich nichts zu tun. Diese wurde bereits mehrfach hier im Forum diskutiert...

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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von Exitus » Mo 5. Apr 2021, 00:09

Bitte, kauft euch einen Tresor nicht neu!
Auf nahezu jeder Auktionsplatform werden Tresore versteigert.
Und es gilt immer je schwerere, desto billig, desto besser!
Ich habe bisher keine 500 € ausgegeben und drei Tresore nach VDS 2 bzw. 3.
I
Greetings Oliver

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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von rider650 » Mo 5. Apr 2021, 02:18

Trijikon hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 16:45
...
Mit dem Erweiterungsantrag würde ich auch die geplanten Sicherungsmaßnahmen bekanntgeben mit der Bitte um Bewertung.
Und nein, ich will nicht den vorauseilenden Gehorsam das Wort reden, es sind nur meine Überlegungen Ärger aus dem Weg zu gehen.
...
Ich habe sowohl als Sportschütze nach Behördenermessen als auch nach 5 Jahren erweitert, und Sicherungsmaßnahmen haben da niemanden interessiert. Bei der letzten 5-Jahres-Kontrolle hat auch Verankerung niemanden interessiert.
Wenn der Behörde bei einer Kontrolle etwas auffällt, was ihr nicht passt, wird sie es dir mitteilen und dir eine Frist zur Behebung setzen. Wenn du es dann behebst, gehst du Ärger aus dem Weg. Klar kannst du dir auch davor dein persönliches Fort Knox errichten - mit gesetzlichen Anforderungen hat das aber nichts zu tun.

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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von Papa Bär » Mo 5. Apr 2021, 08:51

Leute.... der thread is 4 Jahre alt, das Thema ansich noch viel, viel älter.
Isses nicht langsam mühsam immer wieder den gleichen Salat hochzukauen?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

gewo
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von gewo » Mo 5. Apr 2021, 10:47

Papa Bär hat geschrieben:
Mo 5. Apr 2021, 08:51
Leute.... der thread is 4 Jahre alt, das Thema ansich noch viel, viel älter.
Isses nicht langsam mühsam immer wieder den gleichen Salat hochzukauen?
es wurde zwar schon alles gesagt
aber noch nicht von jedem
;-)
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von Mindfreeq » Mo 5. Apr 2021, 10:57

Wir wissen alle was als nächster kommt.... Brandschutztüre, der Raum darf kein Fenster haben, Gitter vor dem Fenster wenn doch, Polizisten- Sachbearbeiter- Abteilungsleiter- die Mama- Obama Fragen ob das eh so passt, wer hat den besten Safe? Brandschutzklasse 25- Sicherheitsklasse 500 mit Industriekleber festgeklebt für die ranzige Gen 1 Glock... :roll:

Und dann kommt dieser eine User daher der seine Waffe zuhause unterm Kopfkissen liegen hat und bei der 5 jährigen Überprüfung keinerlei Probleme hat. 8-)
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE... :mrgreen:

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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von gewo » Mo 5. Apr 2021, 11:01

Mindfreeq hat geschrieben:
Mo 5. Apr 2021, 10:57
Wir wissen alle was als nächster kommt.... Brandschutztüre, der Raum darf kein Fenster haben, Gitter vor dem Fenster wenn doch, Polizisten- Sachbearbeiter- Abteilungsleiter- die Mama- Obama Fragen ob das eh so passt, wer hat den besten Safe? Brandschutzklasse 25- Sicherheitsklasse 500 mit Industriekleber festgeklebt für die ranzige Gen 1 Glock... :roll:

Und dann kommt dieser eine User daher der seine Waffe zuhause unterm Kopfkissen liegen hat und bei der 5 jährigen Überprüfung keinerlei Probleme hat. 8-)
eine nur einmal getroffene vfgh entscheidung ist leider fuer andere urteile relativ unbedeutend.
erst bei einer „fortgesetzt gleichen rechtsprechung“ kannst du davon ausgehen dass ein verweis auf ebensolche urteile in anderen verfahren hilfreich ist,
also ab ca drei gleichlautenden urteilen.

dem einen urteil aus dem burgenland stehen halt leider dutzende wenn nicht hunderte urteile gegenueber in denen anders entschieden wurde

die burgenlaendische behoerde war in dem verfahren extrem schwach und hat nix vorgebracht.
da bleibt dem vfgh dann irgendwann nix mehr anderes ueber als ein freispruch

der andere fall in niederoesterreich war jaeger
vergiss den fall einfach
sonderthema

von daher ... leere meter ...
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von DonPapa » Do 8. Apr 2021, 10:14

Exitus hat geschrieben:
Mo 5. Apr 2021, 00:09
Bitte, kauft euch einen Tresor nicht neu!
Auf nahezu jeder Auktionsplatform werden Tresore versteigert.
Und es gilt immer je schwerere, desto billig, desto besser!
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Greetings Oliver
Das ist mMn die einzig richtige Aussage ! Aber : In einer Wohnung einenTresor auszustellen, der 1000-1500kg hat wird schwierig !

Ich hab drei Tresore für meine Waffen und Munition und im Schnitt 600€ dafür ausgegeben. Haben aber alle über 1000kg,

2x EN 3 und 1 x EN4KB sprengstoffgeschützt. Alle ersteigert - hab aber auch das notwendige Werkzeug für den Transport !
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

Alaskan454
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Re: Aufbewahrung von Waffen

Beitrag von Alaskan454 » Do 8. Apr 2021, 20:40

DonPapa hat geschrieben:
Do 8. Apr 2021, 10:14

Aber : In einer Wohnung einenTresor auszustellen, der 1000-1500kg hat wird schwierig !
Das ist voll super wennst dich in Zeiten des Lockdown vom ehemaligen Aufstellort dann ganz bequem mit dem Mieter unter dir unterhalten kannst ohne die Wohnung zu verlassen. :lol:

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