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Lauflaenge flinten ...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Stickhead » Do 20. Okt 2016, 08:29

Wenn sie fix drauf ist, zählt es so, wie wenn du den Schaft tauschen würdest. Also: Ja, sie zählt dazu. Sowas steht aber nirgends explizit.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Promo » Do 20. Okt 2016, 15:01

Gemessen wird da im kürzest möglichen Zustand. Also im Falle von Schubschaft bei voll eingeschobenem Schaft.
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Simon80
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Simon80 » Mi 1. Dez 2021, 14:20

Ich muss den Thread leider Wiederbeleben, wie sieht es bei der Lauflänge bei Semi Auto Flinten aus?
Beispiel diese Molot:
https://www.vdb-waffen.de/de/waffenmark ... 12-76.html

Ok der Klappschaft geht nicht der müsste wenn dann blockiert werden aber wie siehts mit den 43cm lauflänge aus..... Zählt da der Bereich wo der Verschluss verriegelt auch zur Lauflänge? Kann man mit einer fixen Mündungsbremse den lauf verlängern?

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hasgunz
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von hasgunz » Mi 1. Dez 2021, 15:40

Simon80 hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 14:20
Ich muss den Thread leider Wiederbeleben, wie sieht es bei der Lauflänge bei Semi Auto Flinten aus?
Beispiel diese Molot:
https://www.vdb-waffen.de/de/waffenmark ... 12-76.html

Ok der Klappschaft geht nicht der müsste wenn dann blockiert werden aber wie siehts mit den 43cm lauflänge aus..... Zählt da der Bereich wo der Verschluss verriegelt auch zur Lauflänge? Kann man mit einer fixen Mündungsbremse den lauf verlängern?
Am einfachsten:
Stab nehmen, von vorne in den Lauf vom geschlossenen System führen und abmessen.
Natürlich muss eine Mündungsbremse gegebenfalls abmontiert werden.

Weiters wird eine Mündungsbremse zum Teil vom Lauf, wenn sie mit diesem fest verbunden wird.
Ich würde dir empfehlen dies VOR dem Import zu machen, genauso wie mit dem fixiertem Klappschaft!

LG
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Simon80 » Mi 1. Dez 2021, 15:48

hasgunz hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 15:40
Simon80 hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 14:20
Ich muss den Thread leider Wiederbeleben, wie sieht es bei der Lauflänge bei Semi Auto Flinten aus?
Beispiel diese Molot:
https://www.vdb-waffen.de/de/waffenmark ... 12-76.html

Ok der Klappschaft geht nicht der müsste wenn dann blockiert werden aber wie siehts mit den 43cm lauflänge aus..... Zählt da der Bereich wo der Verschluss verriegelt auch zur Lauflänge? Kann man mit einer fixen Mündungsbremse den lauf verlängern?
Am einfachsten:
Stab nehmen, von vorne in den Lauf vom geschlossenen System führen und abmessen.
Natürlich muss eine Mündungsbremse gegebenfalls abmontiert werden.

Weiters wird eine Mündungsbremse zum Teil vom Lauf, wenn sie mit diesem fest verbunden wird.
Ich würde dir empfehlen dies VOR dem Import zu machen, genauso wie mit dem fixiertem Klappschaft!

LG
Danke für die Info, heist fest verbunden schweißen oder nur nicht werkzeuglos entfernbar z.b mit hochfester Schraubensicherung und dementsprechendem Anzugsmoment?

Lg

Simon80
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Simon80 » Mi 1. Dez 2021, 16:01

Weils an der Stelle passt, wie siehts mit Schrot HA unter 60cm aus- sind die erlaubt weil Pistole und kein Gewehr?

Z.b. diese:
https://www.egun.de/market/item.php?id=8709149

Steyrer
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Steyrer » Mi 1. Dez 2021, 16:17

Simon80 hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 16:01
Weils an der Stelle passt, wie siehts mit Schrot HA unter 60cm aus- sind die erlaubt weil Pistole und kein Gewehr?

Z.b. diese:
https://www.egun.de/market/item.php?id=8709149
Schrotwaffe kürzer als 90 cm und/oder Lauflänge kürzer als 45 cm ist eine verbotene Waffe nach Paragr 17 Abs.1 Z3.
Eine Nicht-Schrotwaffe, mit der eine Schrotpatrone verschossen werden kann ist iO. Es kommt darauf an für was sie gemacht wurde.

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hasgunz
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von hasgunz » Do 2. Dez 2021, 15:45

Steyrer hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 16:17
Simon80 hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 16:01
Weils an der Stelle passt, wie siehts mit Schrot HA unter 60cm aus- sind die erlaubt weil Pistole und kein Gewehr?

Z.b. diese:
https://www.egun.de/market/item.php?id=8709149
Schrotwaffe kürzer als 90 cm und/oder Lauflänge kürzer als 45 cm ist eine verbotene Waffe nach Paragr 17 Abs.1 Z3.
Eine Nicht-Schrotwaffe, mit der eine Schrotpatrone verschossen werden kann ist iO. Es kommt darauf an für was sie gemacht wurde.
Diese Diskussion gab es schon oft. Ich zitiere den offizellen Paragraphen, dann kann sich jeder ein Bild davon machen.
Waffengesetz Österreich hat geschrieben:§ 17. (1) 3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
Simon80 hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 15:48
hasgunz hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 15:40
Am einfachsten:
Stab nehmen, von vorne in den Lauf vom geschlossenen System führen und abmessen.
Natürlich muss eine Mündungsbremse gegebenfalls abmontiert werden.

Weiters wird eine Mündungsbremse zum Teil vom Lauf, wenn sie mit diesem fest verbunden wird.
Ich würde dir empfehlen dies VOR dem Import zu machen, genauso wie mit dem fixiertem Klappschaft!

LG
Danke für die Info, heist fest verbunden schweißen oder nur nicht werkzeuglos entfernbar z.b mit hochfester Schraubensicherung und dementsprechendem Anzugsmoment?

Lg
Ich persönlich würde wegen der schwammigen Formulierung sagen: Festschweißen
Damit bist immer auf der sicheren Seite.

LG
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Promo » Fr 3. Dez 2021, 10:39

Simon80 hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 16:01
Weils an der Stelle passt, wie siehts mit Schrot HA unter 60cm aus- sind die erlaubt weil Pistole und kein Gewehr?

Z.b. diese:
https://www.egun.de/market/item.php?id=8709149
Ich verstehe worauf du hinaus willst ...
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Die Auffassung, dass Schrotpistolen daher nicht unter § 17 Abs. 1 Z. 3 fallen könnten, da sie als solche gebaut wurden, und nie ein Gewehr (wie in genannter Ziffer) sind, hat mir gegenüber auch schonmal ein höherer Exekutivbeamter vertreten. Scheinbar ist sich hier aber die Behörde selbst nicht einig. Ich verweise in diesem Zusammenhang etwa auf den Judge Revolver, der explizit auch so gebaut und damit beworben wird, dass er mit .410er Schrot geschossen werden kann. Es ist daher nicht nur schwarz und weiß, wie manche Posts es vielleicht wirken lassen.

Es wird daher auf eine Einzelfallbetrachung hinaus laufen und du eine Einstufung nach § 44 beantragen müssen. Ich empfehle dort einen gerichtlich beeideten und allgemein zertifizierten Sachverständigen hinzuziehen zu lassen, da diese sehr objektiv vorgehen müssen gegenüber einer Behörde, die vielleicht voreingenommen ist.

Für deine gegenständlich angefragte Waffe halte ich es jedenfalls für sehr fraglich eine FFW zu argumentieren. mE ist es eher eine abgeleitete Version einer Langwaffe und wäre daher eher einer "zu kurzen Schrotflinte" iSd § 17 Abs. 1 Z. 3 zuzuordnen. Abschließend kann es aber nur ein Einstufungsbescheid festlegen.
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von gewo » Fr 3. Dez 2021, 12:09

waere schon lustig
denn es gibt ja auch flinten mit vorderschaftrepetierfunktion unter 60cm
wenn waffen mit gezogenem lauf - wenn die gesamtlaenge unter 60cm ist - nicht mehr unter die langwaffen fallen
dann sind auf sie sie verbotsbestimmungen betreffend
- vorderschaft repetierfunktion und
- betreffend mindestlauflaenge und
- betreffen verkuerzbarkeit (zb von 59cm auf 35cm)
nicht anzuwenden

dann waere auch die "baby pump-gun" mit 59cm laenge endlich wieder kat B
was sie ja eigentlich auch sein sollte ...

SV gutachten kannst wahrscheinlich rechnen 1200,- bis 1500,-
und der ausgang ist unklar
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Simon80 » Fr 3. Dez 2021, 12:56

Mich hats einfach nur interessiert, habe inzwischen im Ris ein Urteil gefunden wo dezidiert aufgeführt wird das eine Faustfeuerwaffe auch eine Flinte sein kann.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 18_00.html

"Gegenständlich handelt es sich bei der Waffe „BLAND & SON THOMAS“, Nr. ***, um eine Flinte und Faustfeuerwaffe. Diese beiden Begriffe schließen sich nach dem WaffG nicht aus. "

War natürlich "nur" ein Urteil aber trotzdem interessant.

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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von gewo » Fr 3. Dez 2021, 13:12

Simon80 hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 12:56
Mich hats einfach nur interessiert, habe inzwischen im Ris ein Urteil gefunden wo dezidiert aufgeführt wird das eine Faustfeuerwaffe auch eine Flinte sein kann.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 18_00.html

"Gegenständlich handelt es sich bei der Waffe „BLAND & SON THOMAS“, Nr. ***, um eine Flinte und Faustfeuerwaffe. Diese beiden Begriffe schließen sich nach dem WaffG nicht aus. "

War natürlich "nur" ein Urteil aber trotzdem interessant.
du musst es schon ganz zitieren:

"Gegenständlich handelt es sich bei der Waffe „BLAND & SON THOMAS“, Nr. ***, um eine Flinte und Faustfeuerwaffe. Diese beiden Begriffe schließen sich nach dem WaffG nicht aus. (siehe Kommentar zum Waffengesetz 1996, 5. Auflage, Rudolf Keplinger, Michaela Löff) Auf Grund der geringen Länge der Waffe fällt diese unter die Definition des § 17 Abs. 1 Z. 3 WaffG. Dadurch, dass es sich somit um eine Verboten Waffe handelt, kann diese nicht mehr unter die Kategorie B fallen und ist als Kategorie A einzustufen. "

also:
JA, flinten koennen faustfeuerwaffen sein,
trotzdem gilt fuer sie die mindestlaenge ...
wenn du drunter bist dann ist sie kat A
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Simon80 » Fr 3. Dez 2021, 15:52

gewo hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 13:12
Simon80 hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 12:56
Mich hats einfach nur interessiert, habe inzwischen im Ris ein Urteil gefunden wo dezidiert aufgeführt wird das eine Faustfeuerwaffe auch eine Flinte sein kann.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 18_00.html

"Gegenständlich handelt es sich bei der Waffe „BLAND & SON THOMAS“, Nr. ***, um eine Flinte und Faustfeuerwaffe. Diese beiden Begriffe schließen sich nach dem WaffG nicht aus. "

War natürlich "nur" ein Urteil aber trotzdem interessant.
du musst es schon ganz zitieren:

"Gegenständlich handelt es sich bei der Waffe „BLAND & SON THOMAS“, Nr. ***, um eine Flinte und Faustfeuerwaffe. Diese beiden Begriffe schließen sich nach dem WaffG nicht aus. (siehe Kommentar zum Waffengesetz 1996, 5. Auflage, Rudolf Keplinger, Michaela Löff) Auf Grund der geringen Länge der Waffe fällt diese unter die Definition des § 17 Abs. 1 Z. 3 WaffG. Dadurch, dass es sich somit um eine Verboten Waffe handelt, kann diese nicht mehr unter die Kategorie B fallen und ist als Kategorie A einzustufen. "

also:
JA, flinten koennen faustfeuerwaffen sein,
trotzdem gilt fuer sie die mindestlaenge ...
wenn du drunter bist dann ist sie kat A
So hab ichs eh gemeint, meine Überlegung die Länge gilt nur für Flinten und eine Faustfeuerwaffe kann keine Flinte sein ist also falsch.

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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von Promo » Sa 4. Dez 2021, 23:00

Das ist ein LVwG Urteil, die sind nicht immer perfekt sondern hin und wieder auch mal sehr absurd. Will nicht sagen, dass das für dieses Urteil auch gilt, aber mit zusätzlichen/besseren Argumenten könnte das woanders oder in der ao. Revision anders aussehen. Insbesondere lesen sich die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Argumente sehr wirr und wie Gedankenfetzen, mit Fixierung auf die "Tigerabwehr".
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Re: Lauflaenge flinten ...

Beitrag von gewo » Sa 4. Dez 2021, 23:45

Promo hat geschrieben:
Sa 4. Dez 2021, 23:00
Das ist ein LVwG Urteil, die sind nicht immer perfekt sondern hin und wieder auch mal sehr absurd. Will nicht sagen, dass das für dieses Urteil auch gilt, aber mit zusätzlichen/besseren Argumenten könnte das woanders oder in der ao. Revision anders aussehen. Insbesondere lesen sich die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Argumente sehr wirr und wie Gedankenfetzen, mit Fixierung auf die "Tigerabwehr".
orchideenthema
wer soll das denn kaufen?

selbst wennst jetzt € 2500,- investierst und das mit an gutachten durchbringst (was eher unwahrscheinlich ist)

wie viele von den dingern willst verkaufen?
wer soll mit dem schiessen?
und wo?
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