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Kann man das so sagen?

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von sandman » So 23. Jan 2011, 18:30

Maggo hat geschrieben: Man kann die "Leidensgeschichte" von Herrn Dr. Zakrajsek sehr gut über die Querschüsse und einigen Online Zeitungsmedien nachlesen.
Wie die Waffenbehörde bei Fällen einschreitet wenn sie von Vorfällen Wind bekommt hängt eben von den jeweiligen Personen ab die in den Waffenbehörden sitzen.Und das ist von Bezirk zu Bezirk verschieden,einheitliche Vorgehensweise gibt es nicht.
Das Waffengesetz gibt aber Gründe an ab wann und warum einer nicht verlässlich ist.



Auch wenn ich das hier NICHT in ein Verband & Dr. Zakrajsek bashing ausarten lassen möchte, so ist dieser Fall doch eher ein Beispiel, wie der Umgang mit den Gesetzen, der Öffentlichkeit und einer Behörde NICHT erfolgen sollte.

Grüße

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Maggo » So 23. Jan 2011, 19:04

Natürlich sollte es zu keinen Bashing kommen,aber es kann das Gesagt werden was ohnehin Herr Zakrajsek selbst veröffentlicht,oder die Medien veröffentlicht haben.
Es ist ja kein Geheimnis.

so ist dieser Fall doch eher ein Beispiel, wie der Umgang mit den Gesetzen, der Öffentlichkeit und einer Behörde NICHT erfolgen sollte.


Auch wenn das Statement vielleicht nicht passend ist,Aber so wie man in den Wald hineinruft,so kommt es auch zurück.Schlammschlachten können eben auch einen selbst unangenehm weden.
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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von gewo » So 23. Jan 2011, 21:51

Maggo hat geschrieben:Natürlich sollte es zu keinen Bashing kommen,aber es kann das Gesagt werden was ohnehin Herr Zakrajsek selbst veröffentlicht,oder die Medien veröffentlicht haben.


hi

es gibt sogar eine IWOE presseaussendung darueber
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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » Mo 24. Jan 2011, 14:21

Maggo hat geschrieben:Man kann die "Leidensgeschichte" von Herrn Dr. Zakrajsek sehr gut über die Querschüsse und einigen Online Zeitungsmedien nachlesen.

Ich kenne die Geschichte, sie taugt für den fraglichen Absatz aber nur sehr bedingt. Der Absatz soll illustrieren, dass die Behörde Waffenbesitzern ihre Verlässlichkeit aus lächerlich schwachen Gründen bzw. aus grundsätzlich ungeeigneten Gründen aberkennen kann und dass sie das auch wirklich tut. Das geht am besten mit einem Fall, in dem beim besten Willen niemand behaupten kann, dass der Betreffende irgendwelchen echten, vernünftigen Gründe geliefert hätte. Der Fall Zakrajsek ist ein solcher Fall ganz sicher nicht.

Wenn ich mich richtig erinnere, hat wirklich einmal jemand seine Verlässlichkeit verloren, weil ihm von einem vermeintlich sicheren Privatparkplatz ein abgesperrtes Auto mit Waffen im Kofferraum gestohlen worden ist... ganz so, als ob er es darauf angelegt hätte, dass die Mafia sich aus seinem Fahrzeug heraus ausrüstet. So einen Fall zitieren zu können wäre natürlich ideal.

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von sandman » Mo 24. Jan 2011, 20:00

Failboy hat geschrieben:.............Wenn ich mich richtig erinnere, hat wirklich einmal jemand seine Verlässlichkeit verloren, weil ihm von einem vermeintlich sicheren Privatparkplatz ein abgesperrtes Auto mit Waffen im Kofferraum gestohlen worden ist... ganz so, als ob er es darauf angelegt hätte, dass die Mafia sich aus seinem Fahrzeug heraus ausrüstet. So einen Fall zitieren zu können wäre natürlich ideal.



Nun gerade dafür gibt es ganz klare Richtlinien: Kat B darf nicht im im Auto gelassen werden, Kat C & D nicht sichtbar oder vermutbar (also in einer Gewehrtasche auf d Rücksitz) tagsüber maximal 6h, nachts maximal 3h. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, bei dem willkürlich die Verlässlichkeit in Frage gestellt wurde. Denn wenn jemand mit 2 Promille im Auto unterwegs ist, dann halte ich ihn auch nicht für zuverlässig genug, mit Waffen immer verantwortungsvoll umzugehen.

Grüße

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » Di 25. Jan 2011, 21:29

sandman hat geschrieben:Nun gerade dafür gibt es ganz klare Richtlinien: Kat B darf nicht im im Auto gelassen werden, Kat C & D nicht sichtbar oder vermutbar (also in einer Gewehrtasche auf d Rücksitz) tagsüber maximal 6h, nachts maximal 3h.

Das ist natürlich die Lösung! :!: Wenn ganz offiziell in einer Verordnung o. ä. steht, dass dich schon ein über Nacht im Kofferraum vergessenes Gewehr zum Gefährlichen stempelt, zitieren wir natürlich einfach die Verordnung. Dann brauchen wir keinen Freiwilligen, der sich uns zu Liebe öffentlich entblättert.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt, bei dem willkürlich die Verlässlichkeit in Frage gestellt wurde. Denn wenn jemand mit 2 Promille im Auto unterwegs ist, dann halte ich ihn auch nicht für zuverlässig genug, mit Waffen immer verantwortungsvoll umzugehen.

Wenn meine Verlässlichkeit in Frage gestellt wird, weil ich eine offizielle behördliche Richtlinie verletzte, ist das natürlich nicht "willkürlich", zumindest nicht im üblichen Wortsinn. Keine Frage. Ein Grund, der nicht willkürlich ist, muss aber deshalb noch nicht unbedingt vernünftig sein, oder zumindest nicht allen Adressaten sofort als vernünftig einleuchten.

Was die Promille betrifft, bin ich ganz bei dir. Wer im Suff zu derartigen Verantwortungslosigkeiten neigt, soll von Schusswaffen von mir aus genau so ferngehalten werden wie von Autoschlüsseln. Da habe ich gar kein Problem damit.

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von gewo » Di 25. Jan 2011, 22:05

hi

auch mir ist kein fall bekannt wo die waffenbehoerde willkuerlich reagiert haette

am ehesten kann man noch die unterschiedlichen usancen bei der erweiterung von plaetzen auf der WBK als "willkuer" anfuehren

dort ist die behoerde bei "grossen" erweiterungsantraegen regelmaessig nicht bereit zu akzeptieren dass 80% des trainings abseits vom schiesstand zuhause passiert.
konzentrationsuebungen, handling, waffenhaltung, das eintrainieren der ablaeufe ins muskelgedaechnis, kraftuebungen ect sind fuer die waffenbehoerde "kein training".
lediglich der aufenthalt am schiesstand und das scharfe schiessen wird als training akzeptiert und es wird verlangt dass der oberschuetzenmeister die regelmaessigkeit des trainings bestaetigt.
dass fuehrt dann manchmal zu situationen wo die waffenbehoerde erweiterungen verweigert weil kein"ausreichender" trainingsumfang nachgewiesen werden konnte ...

ich weiss aber ned ob das wirklich da rein sollte, ist ein bisserl komplex ...
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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » Mi 26. Jan 2011, 13:17

gewo hat geschrieben:ich weiss aber ned ob das wirklich da rein sollte, ist ein bisserl komplex ...

Bin mir auch nicht sicher.

Ich hab das bisher sicher nicht deutlich genug gesagt, aber: es geht in erster Linie um Waffenkultur, Waffenszene und Waffenpolitik, nicht um Waffenrecht. Es geht in erster Linie um die folgenden drei Punkte:

In Österreich gibt es (1.) relativ viele Waffen, mit denen (2.) im Großen und Ganzen NICHTS passiert. Verbrechen mit Schusswaffen sind so selten, dass du überregional in die Zeitung kommst, wenn du jemand auch nur bedrohst. Du machst eine Woche lang Schlagzeilen, wenn du tatsächlich schießt. Tötungsdelikte mit Schusswaffen kann man in den meisten Jahren an einer Hand abzählen. Warum wird das Waffenrecht (3.) trotzdem immer restriktiver? Was könnte da dahinter stecken?

Der aktuelle Zustand des Waffenrechts oder der behördlichen Umsetzung des Waffenrechts sind also nicht das Thema. Sie würden auch unser Publikum nicht interessieren. Wenige werden jemals nach Österreich kommen. Sehr wenige werden jemals in Österreich eine Waffe kaufen wollen. Wir wollen die aktuelle Rechtslage daher nur in ein paar kurzen Absätzen abhandeln. Wir wollen sie mehr hinter uns bringen als erörtern.

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