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Kann man das so sagen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » So 16. Jan 2011, 17:26

Hallo Forum!

Eine Freundin und ich sollen eine Präsentation zum Präsentation zum Thema Waffen in Österreich geben. Wir müssen dabei unter anderem auch ein paar Sätze zum derzeitigen Zustand des österreichischen Waffenrechts sagen, obwohl das nicht unser Hauptthema ist. Könnte einer der Experten hier die folgenden paar Absätze überfliegen und mir sagen, ob das so geht oder ob wir noch grobe Fehler drinnen haben?

Wir möchten nicht zu viel Zeit mit Randgebieten und Spezialistenthemen wie Waffenrecht für Jäger, Waffenrecht für Polizisten oder WBKs bei Vorstrafen verbringen. Eine gewisses Maß an Verkürzung und Vereinfachung wird sich also nicht vermeiden lassen. Wir möchten aber andererseits auch nichts behaupten, was schlicht und einfach falsch ist. Wir sind dankbar für jeden Hinweis auf jeden Schnitzer.

Wenn wir gut ankommen, stellen wir die lecture notes nachher vielleicht irgendwo ins Internet.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gun control in the European Union is comparatively strict; gun control in the
Republic of Austria is tight even by Union standards and has been for some time.
You can buy shotguns and rifles; your shotguns have to be single shot and your
rifles have to have manual actions. You need to register your rifles with the
authorities. Starting in 2012 you also need to register shotguns.

You need a gun ownership permit to buy repeating shotguns, self-loading rifles or
shotguns, or handguns. To obtain this permit you will need to file a formal account
for the reason you want to buy a firearm. Even though one way to do this
is simply stating you want to be prepared to defend your home, you are technically
submitting yourself for questioning: you are applying for a privilege, not invoking
a right. Aside from justifying yourself you will have to produce a certificate of
technical proficiency handling firearms and a separate certificate of mental stability.
Of course you will also have to register your handguns, multiple-shot shotguns,
and semi-automatic rifles with the authorities.

Your permit will not allow you to own more than two guns restricted in this way at
any one time; if you want an arsenal of apocalypse as gargantuan as three pistols,
or perhaps two pistols and a semi-auto .22 LR target rifle, you need a special
extension to your special permit first. The rationale for this seems to be that an
adequately competent psychotic spree shooter wielding triple Glocks would be
infinitely more devastating than one who merely wields dual.

You cannot carry firearms in public, neither open nor concealed. You cannot carry
guns on private property, open or concealed, except with explicit prior permission
by the owner or a properly credentialled custodian; even then you can only carry
indoors or on ground fenced in or otherwise enclosed. You cannot even carry on
your own property except where surrounded by walls or fences. You need a
separate carry permit if you want to pack in any place not clearly and permanently
closed off to the general public. To obtain this permit you will have to convince the
local police or your district magistrate that you need to lug loaded guns around in
pursuance of your wildlife preservation duties, or that you are likely to be attacked
in public, significantly more so than the average person. The authorities do not like
issuing these permits and are not convinced easily.

Absent a carry permit you need to keep your firearm unloaded and in a closed
container on your way to your gun range or your hunting grounds, and you need to
spend the least time reasonably possible to get there. The Ministry of the Interior
advises that stopping to buy gas and perhaps taking a bathroom break would be
legal even though the language of the law is ambiguous in these points.

The above is fairly crude as summaries go and glosses over quite a few details.
Some of these details one could see as bordering on the authoritarian if one were
so inclined. If you have an ownership permit or a carry permit police are authorized
to inspect your home and examine your arms, their papers, and the rooms they
are kept in, essentially any time they like. They do not need a warrant. They do not
need to so much as assert, much less demonstrate, probable cause for believing
you have actually done anything wrong. They are in fact required by law to inspect
your home in general and your guns in particular at least once every five years.
It could be said that by applying for a permit you have signed away a not entirely
insignificant part of your right to the privacy of your home.

Other details border more on the silly. Your repeating shotgun can be bolt action
or lever action but pump action is verboten; your rifle can be pump action though.
A smoothbore gun you shorten to less than ninety centimeters becomes subject to
the same restrictions that apply to machine guns and military grenade launchers;
a rifle simply turns into a statutory handgun when shortened to less than sixty.
Laser sights and night vision scopes are legal; tactical lights are not.

Since your right to keep and bear arms is a privilege and not a right proper you can
be stripped of it easily. No criminal conviction or other court involvement is required;
all that is necessary is for the local police or district magistrate to decide you are
not Reliable. The law specifies a few examples of what is to be considered proof of
Insufficient Reliability; it does not hold the bureaucracy to any standards as to
what is not. There is precious little in terms of due process; you have no right to
even be heard. You can and probably will be declared Unreliable if you have your
car stolen and there is a varmint rifle in the trunk.

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Floody » So 16. Jan 2011, 17:52

Hoi, bis auf ein paar Stellen mit fatalem Englisch findet sich ua.:

Failboy hat geschrieben:your shotguns have to be single shot

Ist etwas ungenau, da viele Flinten doch zwei Läufe haben. Aber ja, sie dürfen nicht automatisch sein oder "Pumpguns"

Failboy hat geschrieben:You need to register your rifles with the authorities.

Nicht wirklich, bis jetzt werden sie nur bei einem Gewerbetreibenden (Büchsenmacher) gemeldet.

Failboy hat geschrieben:you are applying for a privilege, not invoking a right

Man hat tatsächlich das RECHT auf eine Schusswaffe (und das ist gut so).
Zuletzt geändert von Floody am So 16. Jan 2011, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » So 16. Jan 2011, 17:56

Floodplainer hat geschrieben:Hoi, bis auf ein paar Stellen mit fatalem Englisch findet sich ua.:

Die würden mich auch sehr interessieren. Jeder zweckdienliche Hinweis ist willkommen. ;)

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Floody » So 16. Jan 2011, 18:07

Failboy hat geschrieben:
Floodplainer hat geschrieben:Hoi, bis auf ein paar Stellen mit fatalem Englisch findet sich ua.:

Die würden mich auch sehr interessieren. Jeder zweckdienliche Hinweis ist willkommen. ;)

Sorry, bin kein Englisch-Lehrer und muss mir grad selbst 300 Seiten FH-Stuff reinziehen, aber überdenke den letzten Absatz nochmals.
Der ist schon sehr bissig geschrieben - nur weil das Besitzen von Waffen gerne als Privileg gesehen wird, was es nicht ist, kann es einem zwar kurzzeitig abgenommen werden, aber so eine extreme Behördenwillkür wäre mir noch nie unter gekommen :D

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » So 16. Jan 2011, 18:12

mercury hat geschrieben:-) Der Terminus "Single Shot Shotgun" im 1. Absatz ist schwammig, da Bockbüchsflinten (Shotgun Over/Under), Querflinten (Side by Side Shotgun) sowie Bockbüchsflinten (zB Drillinge) auch frei ab 18 erwerbbar sind.

Ich meine single shot im Sinne von single shot action, also im Gegensatz zu repeating action, nicht im Sinne von einschüssige Waffe. Im Gesetz heißt es ja, dass Repetierflinten Kategorie B sind. Mir ist keine bessere Art einfegallen, "Flinten außer Repetierflinten" zu übersetzen. Es gibt zu viele Arten von single shot actions, um sie alle aufzählen zu können: break, falling block, rolling block, ... Aber gut, da es offenbar missverständlich ist, denke ich nochmal drüber nach.

Halbautomatische Flinten (Self Loader) sind WBK pflichtig.

Behaupten wir was andres?

-) Der Absatz mit dem Spree Shooter und der Erweiterung ist schwachsinn. Mehr als 2 Handguns kann keiner halten. Überdenk das nochmal bitte ;) Für das gibts keine rationale Erklärung.

Das hätte Sarkasmus sein sollen. Dass ein Mensch mit drei Spritzen nicht sooo viel gefährlicher ist als einer mit zweien und die Beschränkung auf zwei Plätze deshalb eher ein Scherz ist, ist genau das, was wir ausdrücken wollten.

Vielen Dank auf jeden Fall für das Feedback!
Zuletzt geändert von Failboy am So 16. Jan 2011, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von BigBen » So 16. Jan 2011, 18:13

Failboy hat geschrieben:
Gun control in the European Union is comparatively strict; gun control in the
Republic of Austria is tight even by Union standards and has been for some time.
You can buy shotguns and rifles; your shotguns have to be single shot and your
rifles have to have manual actions. You need to register your rifles with the
authorities. Starting in 2012 you also need to register shotguns.


Falsch...Österreich hat in der EU eines der liberalstens Waffenrechte, da Reptetiergewehre (Kat. C mit gezogenem Lauf) und Schrotflinten (Kat. D mit glattem Lauf) frei ab 18 Jahren sind und es für deren Erwerb kein speziellen Dokumentes bedarf. Die Magazinkapazität ist dabei irrelevant! Generell werden in Österreich 4 Waffenkategorieren unterschieden:

Kat A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial - können nur mit einer Sondererlaubnis des Innenministeriums erworben und bessesen werden. Darunter fallen z.B. vollautomatische Waffen, Granatwerfer, Waffen die einen anderen Gegenstand darstellen (z.B. Schiessstock) u.Ä. Auch Pumpguns/Vorderschaftrepetierflinten sind Kat. A!

Kat B: Faustfeuer und halbautomatische Waffen: Pistolen, Revolver, halbautomatische Gewehre (sind aber nicht alle erlaubt sondern nur spezielle genehmigte Modelle) und halbautomatische Schrotflinten. Diese Waffen dürfen nur mit einer Waffenbesitzkarte (Besitz und Transport) oder einem Waffenpass (Besitz und FÜHREN der Waffe...Führen bedeutet, die Waffe darf geladen und zugriffsbereit getragen werden) in der von derzuständigen Behörde erlaubten Stückzahl erworben werden. Um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten benötigt man eine Rechtfertigung (z.B. zur Selbstverteidigung, Sportschiessen etc.), einen Nachweis im sachgemäßen Umgang (Waffenführerschein) sowie ein psychologisches Gutachten. Für den Waffenpass benötigt man zusätzlich eine Begründung wie z.B. zur Ausübung eines Berufes wie Fahrer eines Geldtransporters. Waffenpässe werden nur mehr nach sehr sorgfältiger Prüfung und sehr strengen Maßgaben vergeben! Alle Kat. B Waffen sind auch zentral bei der Behörde die WBK oder WP ausstellt gemeldet und registriert.

Kat. C: Alle Gewehre mit gezogenem Lauf die nicht unter Kat. A und B fallen. Das sind typischerweise Repetiergewehre oder Kipplaufgewehre wie sie für die Jagd und den Schiesssport verwendet werden. Für den Erwerb ist kein waffenrechtliches Dokument erforderlich, die Waffen müssen aber bei einem Büchsenmacher/Waffenhändler gemeldet sein. Auch muss der Büchsenmacher eine 3-tägige Wartefrist einhalten, falls der Käufer kein waffenrechtliches Dokument oder eine Jagdkarte besitzt. Bis 2014 (glaub ich, da bin ich mir nicht sicher) müssen alle Kategorie C Waffen - auch der Altbestand - aufgrund einer EU-Richtlinie in einem nationalen Waffenregister erfasst werden.

Kat. D: Alle Gewehre mit glattem Lauf, die nicht unter Kat. A oder B fallen. Das sind typischerweise Schrotflinten wie sie für die Jagd und den Schiesssport verwendet werden (e.g. Tontaubenschiessen). Für den Erwerb ist kein waffenrechtliches Dokument erforderlich, die Waffen müssen auch NICHT bei einem Büchsenmacher/Waffenhändler gemeldet sein. Auch hier muss der Büchsenmacher eine 3-tägige Wartefrist einhalten, falls der Käufer kein waffenrechtliches Dokument oder eine Jagdkarte besitzt. Bis 2014 (glaub ich, da bin ich mir nicht sicher) müssen alle NEU VERKAUFTEN Kategorie C Waffen aufgrund einer EU-Richtlinie in einem nationalen Waffenregister erfasst werden. Der Altbestand ist davon nicht betroffen, solange er nicht den Besitzer wechselt - bei einem Privat-Verkauf muss die Waffen dann aber auch gemeldet und registriert werden.


Mir fehlt gerad die Zeit zu anderen Punkten Stellung zu nehmen - aber generell gilt noch, dass man in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen eingefriedeten Grundstück (bzw. mit Erlaubnis des Besitzers) eine geladene Schusswaffe führen darf (Kat. B allerdings nur mit WBK oder WP) - ohne irgendeine Sondergenehmigung. Vieles ist richtig in euren Ausführungen...aber vieles ist leider auch falsch. Generell ist dieser Wikipedia-Artikel kein ganz schlechter Startpunkt um sich über österreichisches Waffenrecht zu informieren: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengese ... erreich%29
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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von BigBen » So 16. Jan 2011, 18:20

ich hab auch viele Dinge geschrieben, die bei euch eh auch korrekt wiedergegeben werden - aber lieber einmal zu oft als zu wenig. Generell würde ich aber schon auf die 4 Kategorien bereits ganz am Anfang ein wenig eingehen.
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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von thisdan » So 16. Jan 2011, 20:26

Failboy hat geschrieben:Since your right to keep and bear arms is a privilege and not a right proper you can
be stripped of it easily. No criminal conviction or other court involvement is required;
all that is necessary is for the local police or district magistrate to decide you are
not Reliable. The law specifies a few examples of what is to be considered proof of
Insufficient Reliability; it does not hold the bureaucracy to any standards as to
what is not. There is precious little in terms of due process; you have no right to
even be heard. You can and probably will be declared Unreliable if you have your
car stolen and there is a varmint rifle in the trunk.


Yep, der letzte Absatz ist besonders wild. Ich mein im Prinzip hast du ja ganz recht, so wie du es da formuliert hast wird Dir das jedoch niemand abnehmen. Die meisten Menschen glauben doch an den Rechtsstaat und halten so eine Behördenwillkür für maßlose Übertreibung.
Besser wäre es daher meiner Meinung nach nur das System zu erklären und die Schlüsse daraus dem Leser selbst zu überlassen.

Mein Vorschlag wäre daher eher sowas in der Art zu bringen:

"One important concept of the Austrian gun laws ist that you have to be deemend to be "reliable and trustworthy" by the authorities if you want to legally own a firearm. By first thought this is a good concept because it is therefore more difficult for mentally unstable persons to be in possession of firearms. Authorities even claim that therefore the number of gun related tragedies and suicides is reduced altough this claim is disputed. On the other hand there is also room for abuse by the authorities as the status of beeing reliable is easily lost and very difficult to regain. No criminal conviction or other court involvement is required, all that is necessary to lose this status is for the local police or district magistrate to decide you are not reliable anymore. Reported cases show that even non gun or non violence related offenses can lead to a personal weapons ban such as speeding or drinking while driving. In rare cases even minor offenses resulted in weapon bans. It is up to the administration alone to decide when you are deemed reliable again though usually only a temporary ban is imposed. Restrictions can range from a few years to a lifetime. Because of the alleged abuses and acts of caprice this system is not very popular. Especially arms collectors with precious collections live under constant risk of losing substantial wealth for negligences. The absence of sufficient legal protection in this matter leads to further criticism on this system."

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von sandman » So 16. Jan 2011, 20:38

Alles in Allem:

Ganz, ganz schauderhaftes Englisch und viele inhaltliche Fehler.

Wenn Du erlaubst bastle ich eine neue Version und stelle sie dann hier rein. Die kannst Du verwenden, oder nicht.

Grüße

Sandman
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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » So 16. Jan 2011, 21:40

Floodplainer hat geschrieben:Sorry, bin kein Englisch-Lehrer

Jetzt sei doch nicht so gemein. ;) Zitier doch einfach eine von den Stellen mit fatalem Englisch. Vielleicht fällt Failgirl und mir ja selber was auf, wenn wir mit der Nase drauf gestoßen werden. Kostet dich nicht mehr als ein paar Sekunden.
Zuletzt geändert von Failboy am So 16. Jan 2011, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » So 16. Jan 2011, 21:42

thisdan hat geschrieben:Mein Vorschlag wäre daher eher sowas in der Art zu bringen:

Vielen Dank für die Anregungen und für die großzügige Textspende. Ich kann dir im Augenblick noch keine echte Antwort darauf geben, ich werde bzw. wir werden aber auf jeden Fall darüber nachdenken. Danke nochmal!

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von Failboy » So 16. Jan 2011, 21:44

sandman hat geschrieben:Ganz, ganz schauderhaftes Englisch und viele inhaltliche Fehler. Wenn Du erlaubst bastle ich eine neue Version und stelle sie dann hier rein. Die kannst Du verwenden, oder nicht.

Das ist ein nettes Angebot, das ich sehr zu schätzen weiß. Ich hätte nur ein schlechtes Gewissen, wenn du Zeit in einen längeren Text investieren würdest, von dem wir dann am Ende vielleicht nur recht wenig verwenden können. Was würdest du davon halten, mir einfach zu sagen, was konkret schauderhaft ist bzw. wo im Einzelnen die vielen inhaltlichen Fehler sind? Dann können wir nochmal drüber nachdenken, ohne dass jemand anderer unseretwegen Arbeit hat.

Selbst wenn wirklich alles von vorne bis hinten Scheiße ist und du uns eine in jeder Hinsicht perfekte Neufassung baust: wir müssen unserem Publikum wie gesagt nicht nur den Text hinknallen, sondern auch reden bzw. Rede und Antwort stehen können. Wenn wir gezwungen sind, auf kleiner anderen Grundlage als dem Unterschied zwischen zwei Texten unsere eigenen Schlüsse zu ziehen, machen wir am Ende wieder nur Fehler.

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Re: Kann man das so sagen?

Beitrag von sandman » Mo 17. Jan 2011, 09:10

Ich hoffe Du bist mir jetzt nicht böse, aber eigentlich war kein einziger Satz so, dass man ihn so hätte stehen lassen können.

Zu den sprachlichen Problemen: Keep it simple! Selbst native speaker verwenden in Publikationen und Vorträgen kurze & prägnante Sätze. Schachtelsätze sind ein typisch deutschsprachliches Phänomen.

Strich-punkte (;) werden im Englischen beinahe nicht verwendet.

Eine WBK oder WP sind "a license" nicht ein "permit", Permit entspräche eher dem Europäischen FWP, mit dem Du Deine Waffe verbringen kannst.

Den Waffenführerschein würde ich als "certificate for safe gun handling" umschreiben

You cannot carry heißt, dass Du physisch nicht in der Lage bist etwas zu tragen -> You are not allowed to carry....

Muss jetzt weg und schreibe später weiter......

Grüße

Sandman
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