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Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 02:42
von Georg K
Luftdruckwaffen im Allgemeinen und Airsoftwaffen im Besonderen sind zračno oružje ("Luftwaffen") gemäß §5 (12) Zakon o Oružju ("Waffengesetz") vom 1 Juni 2007. Luftwaffen fallen §6 zufolge unter kategorije D ("Kategorie D"). Waffen der Kategorie D können gemäß §7 frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung erworben, besessen, geführt und veräußert werden. Auch die dazugehörige Munition ist frei. Hoffe geholfen zu haben.

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 08:28
von BigBen
versehentlich ein neues thema erstellt anstatt woanders zu antworten?

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 09:35
von buckshot
Georg K hat geschrieben:Luftdruckwaffen im Allgemeinen und Airsoftwaffen im Besonderen sind zračno oružje ("Luftwaffen") gemäß §5 (12) Zakon o Oružju ("Waffengesetz") vom 1 Juni 2007. Luftwaffen fallen §6 zufolge unter kategorije D ("Kategorie D"). Waffen der Kategorie D können gemäß §7 frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung erworben, besessen, geführt und veräußert werden. Auch die dazugehörige Munition ist frei. Hoffe geholfen zu haben.



kat d ?

führen?

bist dir sicher?

zb flinten sind kat d - erwerb und besitz ab 18 jahren frei (abkühlphase bzw. anfrage behörde bzgl. waffenverbote gilt auch hier) aber führen von kat d erfordert ebenso einen waffenpass oder eine gültige jagdkarte...

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 10:27
von sandman
buckshot hat geschrieben:
Georg K hat geschrieben:Luftdruckwaffen im Allgemeinen und Airsoftwaffen im Besonderen sind zračno oružje ("Luftwaffen") gemäß §5 (12) Zakon o Oružju ("Waffengesetz") vom 1 Juni 2007. Luftwaffen fallen §6 zufolge unter kategorije D ("Kategorie D"). Waffen der Kategorie D können gemäß §7 frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung erworben, besessen, geführt und veräußert werden. Auch die dazugehörige Munition ist frei. Hoffe geholfen zu haben.



kat d ?

führen?

bist dir sicher?

zb flinten sind kat d - erwerb und besitz ab 18 jahren frei (abkühlphase bzw. anfrage behörde bzgl. waffenverbote gilt auch hier) aber führen von kat d erfordert ebenso einen waffenpass oder eine gültige jagdkarte...


1.) Wahrscheinlich nicht als post gedacht

2.) Nicht das österreichische Waffengesetz

3.) Nicht die österreichische Kategorieeinteilung (Weil in Ö LD nicht Kat D sind)

Grüße

Sandman

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 10:29
von herr_rhodes
Die dazugehörige Frage steht der einfachheithalber anscheinend im Verband :think: !

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 11:08
von Georg K
BigBen hat geschrieben:versehentlich ein neues thema erstellt anstatt woanders zu antworten?

Nein. Absichtlich ein neues Thema erstellt anstatt woanders zu antworten.

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 11:08
von Georg K
herr_rhodes hat geschrieben:Die dazugehörige Frage steht der einfachheithalber anscheinend im Verband :think: !

Genau. Und dort kann ich nicht posten.

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 11:27
von BigBen
ich verstehe - na wir gewähren den verstoßenen gerne exil.

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 11:57
von Nudnik
herr_rhodes hat geschrieben:Die dazugehörige Frage steht der einfachheithalber anscheinend im Verband :think: !


und wie erfährt er nun, dass die Antwort hier zu finden ist? :mrgreen:

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 12:09
von sandman
Vielleicht wäre es auch interessant die Frage einzustellen, da es sonst zu einem etwas seltsamen Ratespiel verkommt.

Grüße

Sandman

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 12:36
von mgritsch
Georg K hat geschrieben:Luftdruckwaffen im Allgemeinen und Airsoftwaffen im Besonderen sind zračno oružje ("Luftwaffen") gemäß §5 (12) Zakon o Oružju ("Waffengesetz") vom 1 Juni 2007. Luftwaffen fallen §6 zufolge unter kategorije D ("Kategorie D"). Waffen der Kategorie D können gemäß §7 frei und ohne vorherige behördliche Genehmigung erworben, besessen, geführt und veräußert werden. Auch die dazugehörige Munition ist frei. Hoffe geholfen zu haben.


es geht also offensichtlich um die frage ob nach kroatischem WaffG luftdruck-/softairwaffen frei erwerbbar und problemlos ausführbar sind.
ich nehme an, es gibt da entsprechend günstige einkaufsmöglichkeiten, allenfalls im zuge einer urlaubsreise? bzw scheint dem post bei Verband nach der fragesteller wohl im urlaub ein bisschen ballern zu wolllen, möglicherweise indem er seine eigene mitbringt?

danke für die info.
die bei sowas leicht zu vergessende frage ist dann eher: unter welchen auflagen/kosten kann man eine luftdruckwaffe legal nach kroatien mitnehmen bzw ausführen bzw aus kroatien in AT einführen? im prinzip müsste dafür ja auch ein EFWP gelten wenn es ums mitnehmen geht bzw bei einfuhr müsste man eine einfuhrgenehmigung für stolze 56 oiros beantragen. (das hatten wir hier doch schon mal - viele werden unwissend straffällig weil sie glauben bloß weil für eine waffe kein sonstiges papierdl nötig ist könne man sie einfach so per internet in deutschland odgl bestellen und liefern alssen)

lg
Martin

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 12:40
von gewo
mgritsch hat geschrieben:die bei sowas leicht zu vergessende frage ist dann eher: unter welchen auflagen/kosten kann man eine luftdruckwaffe legal nach kroatien mitnehmen bzw ausführen bzw aus kroatien in AT einführen? im prinzip müsste dafür ja auch ein EFWP gelten wenn es ums mitnehmen geht bzw bei einfuhr müsste man eine einfuhrgenehmigung für stolze 56 oiros beantragen. (das hatten wir hier doch schon mal - viele werden unwissend straffällig weil sie glauben bloß weil für eine waffe kein sonstiges papierdl nötig ist könne man sie einfach so per internet in deutschland odgl bestellen und liefern alssen)


hi

aus meiner sicht ist das so
also entweder verbringungsgenehmigung um 56,- oder eintrag in den EFWP

ergibts sich aus dem WaffG
der § fuer die verbringungsbestimmungen ist fuer druckluftwaffen nicht ausgenommen

es seie denn es gibt da wieder eine erlass der das ganze umdreht
oder eine verordnung

aber mir ist keine bekannt ..

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 13:02
von Nudnik
Dazu kommt, wenn man von AT nach Kroatien fährt muss man entweder durch Italien und Slowenien oder zumindest durch Slowenien.

Daher stellt sich ja auch die Frage, wie ist das Mitbringen in den genannten Ländern geregelt.

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 13:07
von mgritsch
gewo hat geschrieben:aus meiner sicht ist das so
also entweder verbringungsgenehmigung um 56,- oder eintrag in den EFWP

ergibts sich aus dem WaffG
der § fuer die verbringungsbestimmungen ist fuer druckluftwaffen nicht ausgenommen


jup, hatten wir bereits durchdiskutiert, so blödsinnig bis schmerzhaft das ist, aber deine sicht hat leider absolut hand und fuß.

einizige alternative wäre noch, eine anfrage an die behörde um offizielle rechtsaukunft zu stellen. in finanzfragen haben solche auskünfte sogar verbindlichen charakter. welche behörde wäre denn für so eine frage die richtige anlaufstelle? die BH wo ich auch die genehmigungen/wbks erledige?

lg
Martin

Re: Hallo Holger

Verfasst: Do 13. Jan 2011, 13:09
von Nudnik
gewo hat geschrieben:aus meiner sicht ist das so
also entweder verbringungsgenehmigung um 56,- oder eintrag in den EFWP

ergibts sich aus dem WaffG
der § fuer die verbringung


Redest Du vom österreichischen Waffengesetz? In Österreich fallen Softairs nicht unters WafG weil es keine Waffen sind.
Daher wirds wohl schwierig die in einen EFWP einzutragen.