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Rechtliche Situation Laufrohling für Langwaffen?

Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 12:20
von Varminter
Wie ist eigentlich die rechtliche Situation bei Laufrohlingen, also nur Rohr mit Drall, aber ohne jedes Patronenlager, in Hinsicht:

a) Import aus Nicht-EU-Land (zb. USA)

b) Import aus EU-Land (zb. DE oder GB)

c) Wie ist es anschliessend mit Meldepflicht?

Re: Rechtliche Situation Laufrohling für Langwaffen?

Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 12:50
von Maggo
Zumindest bei uns hat ein Normaler Laufrohling ohne Patronenlager Wafferechtlich keine Bedeutung.Erst mit einen Patronenlager bekommt er eine Waffenrechtliche Bedeutung und ist dann auch Meldepflichtig.

Der Import von anderen Staaten kann ich nicht sagen,zumindest der Import von Deutschland nach Österreich verläuft ohne Genemigungen und Probleme.

Re: Rechtliche Situation Laufrohling für Langwaffen?

Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 13:18
von pointi2009
glaub hängt auch davon ab, für welche Waffe das Ding bestimmt ist. Einen Rohling für eine OA-15 weiss nicht wie das wäre!

Re: Rechtliche Situation Laufrohling für Langwaffen?

Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 15:49
von Varminter
pointi2009 hat geschrieben:glaub hängt auch davon ab, für welche Waffe das Ding bestimmt ist. Einen Rohling für eine OA-15 weiss nicht wie das wäre!



Wenn er für eine OA-15 angepasst wäre, wär´s kein Rohling mehr...

Nein, ich meine so satte fette Rohre von Shilen, Lilja etc.

Re: Rechtliche Situation Laufrohling für Langwaffen?

Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 15:58
von sandman
Ein Laufrohling heißt Laufrohling, weil er ein Rohling ist und daher per definitionem kein fertiger Lauf. Daher gilt er rechtlich einfach nur als Stück Metall.

Grüße

Sandman

Re: Rechtliche Situation Laufrohling für Langwaffen?

Verfasst: Mi 12. Jan 2011, 16:22
von Dave_64
Varminter hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:Nein, ich meine so satte fette Rohre von Shilen, Lilja etc.


:handgestures-thumbupleft: nimm mir pls einen .338 PB mit