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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 20:21
von DonPapa
gewo hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 23:30
seh ich auch so
sinnlos ....

dabei steht der gesetzestext eh sechsmal hier im thread
Mal sehen - unser BH Mensch wollte das so. Schau ma mal, was da rauskommt. Ich hab niemanden beauftragt !

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 09:41
von DonPapa
Hab da mal ne Frage - Wo im Gesetz oder Verordnung oder Novelle tc. sind die 5000 Schuss dezidiert angeführt ??

Heute fahr ich mal zur BH und frag nach ! Hat sich bis jetzt nix getan !!

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 09:50
von waffzick
DonPapa hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 09:41
Hab da mal ne Frage - Wo im Gesetz oder Verordnung oder Novelle tc. sind die 5000 Schuss dezidiert angeführt ??
Im Runderlass des BMI (Munition in großem Umfang liegt jedenfalls "bei Bereithalten von zumindest 5.000 Schuss Munition" vor).

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 09:51
von HowlingWolf
DonPapa hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 09:41
Hab da mal ne Frage - Wo im Gesetz oder Verordnung oder Novelle tc. sind die 5000 Schuss dezidiert angeführt ??
Steht im (eigentlich nicht öffentlichen) Runderlass auf Seite 74:
Waffenrecht - Runderlass

Edit: waffzick war schneller... ;)

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 11:19
von DonPapa
Super Danke - Hat mir mein BH-ler (Jurist) gezeigt. Gibt einen neuen Runderlass 01.07.2019

Betreffend Lagerung hab ich gefragt, ab wann ich jetzt mehr lagern darf, nachdem das schon so lange dauert. . Er sagt, ab der Meldung.
Auf die Frage, ob ich da eine Info bekommen hätte , sagt er nein. Es wird auch ins ZWR nix eingetragen, dass ich mehr lagere.

Da er kin Fachmann ist, trifft er die Entscheidung nicht und es kommt ein Sachverständiger ins Spiel. Mal sehen. Ist mir aber jetzt egal, ich darf ja schon mehr lagern.

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 12:19
von m_a_d
DonPapa hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 11:19
Gibt einen neuen Runderlass 01.07.2019
den hast Du nicht zufällig bekommen? ein PDF davon wäre wirklich was feines

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 12:26
von fast12
Was steht ungefähr im neuen Runderlass drin? Das Gleiche wie im alten?

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 11. Sep 2019, 12:37
von DonPapa
m_a_d hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 12:19
DonPapa hat geschrieben:
Mi 11. Sep 2019, 11:19
Gibt einen neuen Runderlass 01.07.2019
den hast Du nicht zufällig bekommen? ein PDF davon wäre wirklich was feines
Leider , da kommt ich nicht dazu, sonst hätte ich ihn schon gepostet.

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 21:14
von Teal'c
muss den Fred hier mal wiederbeleben...

FRAGE - will demnächst mal die §41 Meldung abschicken. Es geht primär um die mehr als 5000 Schuss Geschichte. ABER - was, wenn ich mal an den +20 Waffen kratze? Muss ich dann nochmal eine eigene Meldung wegen der Waffen schicken?

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 21:41
von Wolf1971
Teal'c hat geschrieben:
Mi 7. Apr 2021, 21:14
muss den Fred hier mal wiederbeleben...

FRAGE - will demnächst mal die §41 Meldung abschicken. Es geht primär um die mehr als 5000 Schuss Geschichte. ABER - was, wenn ich mal an den +20 Waffen kratze? Muss ich dann nochmal eine eigene Meldung wegen der Waffen schicken?
Ja.
Das sind zwei von einander unabhängige Meldungen.
Ich ab vor kurzem die Verdoppelung seit der letzten Meldung bekannt gegeben. 40 Stück.
Die kommen dann nachsehen ob du genug Platz für eine gesetzeskonforme Verwahrung hast.
Kurz und schmerzlos normalerweise.

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Mi 7. Apr 2021, 21:42
von Wolf1971
Die Munition können sie schwer kontrollieren.
Die Menge an Waffen schon.

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 06:43
von schurl45
Wolf1971 hat geschrieben:
Mi 7. Apr 2021, 21:42
Die Munition können sie schwer kontrollieren.
da wird nur Verwahrung und nicht die Menge kontrolliert

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 09:33
von gewo
flip_k hat geschrieben:
Fr 10. Feb 2017, 17:24
Die Sachbearbeiterin sagte mir auch noch, dass ich eine Bestätigung vom Schützenverein brauche, um nachzuweisen, dass ich aktiver
wie so oft sind das extrakilometer die irgendwelche behoerden machen
solche forderungen befinden sich irgendwo zwischen "sinnlose auflagen im rechtsfreien raum" und "amtsmissbrauch"

da du als buerger am schwaecheren ast sitzt kann man dir nur raten so ein bestaetigung beizubringen
das ist effizient und wirksam
wenn du beim PDSV hier vom forum mitglied bist schreib mir ein mail und ich schick dir gegen beibringung der nachwiese so eine bestaetigung

ein recht zur beibringen so einer bestaedtigung hat die behoerde aber nicht

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 09:47
von Spiky
gewo hat geschrieben:
Do 8. Apr 2021, 09:33
flip_k hat geschrieben:
Fr 10. Feb 2017, 17:24
Die Sachbearbeiterin sagte mir auch noch, dass ich eine Bestätigung vom Schützenverein brauche, um nachzuweisen, dass ich aktiver
wie so oft sind das extrakilometer die irgendwelche behoerden machen
solche forderungen befinden sich irgendwo zwischen "sinnlose auflagen im rechtsfreien raum" und "amtsmissbrauch"

da du als buerger am schwaecheren ast sitzt kann man dir nur raten so ein bestaetigung beizubringen
das ist effizient und wirksam
wenn du beim PDSV hier vom forum mitglied bist schreib mir ein mail und ich schick dir gegen beibringung der nachwiese so eine bestaetigung

ein recht zur beibringen so einer bestaedtigung hat die behoerde aber nicht
Ist Dir fad?
Der Post ist von 2017....

Re: Meldung §41 Waffengesetz

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 11:02
von Wolf1971
schurl45 hat geschrieben:
Do 8. Apr 2021, 06:43
Wolf1971 hat geschrieben:
Mi 7. Apr 2021, 21:42
Die Munition können sie schwer kontrollieren.
da wird nur Verwahrung und nicht die Menge kontrolliert

Nicht falsch verstehen:

Ich meine nur dass die BH darauf angewiesen ist dass du Munition aktiv meldest, weil sie ja keine anderen Informationen bekommen dazu. Wenn ich 10.000 Schuss kaufe und nicht melde weiß es keiner. Wenn ich die melde, verschossen habe und keine mehr kaufe weiß dass auch keiner.

Bei den Waffen sind alle registriert - wenn du da nicht meldest könnte ich mir vorstellen dass die mal fragen warum du nicht meldest, weil ja alle eingetragen sind.