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Meldung §41 Waffengesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock1768
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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von Glock1768 » Sa 11. Feb 2017, 21:58

Ist ein Gartenhäuschen ein Wochenendhaus oder die klassische gartenhütte?
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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von gewo » Sa 11. Feb 2017, 22:06

Glock1768 hat geschrieben:Ist ein Gartenhäuschen ein Wochenendhaus oder die klassische gartenhütte?


kein plan ...

gartenhuette im sinne von werkzeughuette geht wohl eher sowieso nicht

aber ein gartenhaus welches auch zu wohnzwecken genuetzt werden kann oder koennte ...
da ist halt die frage wie das einzuschaetzen ist

nach dem abstand zum eigentlichen wohnhaus?
oder nach der wohnfläche in diesem gartenhaus?
oder ob es als eigene wohneinheit in den bauplaenen steht ?

weiss ned
sieht auch sicher jede behoerde anders ...
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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von Exitus » So 12. Feb 2017, 01:13

gewo hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Ist ein Gartenhäuschen ein Wochenendhaus oder die klassische gartenhütte?


kein plan ...

gartenhuette im sinne von werkzeughuette geht wohl eher sowieso nicht

aber ein gartenhaus welches auch zu wohnzwecken genuetzt werden kann oder koennte ...
da ist halt die frage wie das einzuschaetzen ist

nach dem abstand zum eigentlichen wohnhaus?
oder nach der wohnfläche in diesem gartenhaus?
oder ob es als eigene wohneinheit in den bauplaenen steht ?

weiss ned
sieht auch sicher jede behoerde anders ...


Warum muss immer alles bis zum letzten Beistrich geregelt sein?
Es wir hier immer wieder gejammert das die Leute generell keine Selbstverantwortung haben und dann führt ihr eine Diskussion über Munition im der Gartenhütte!?
Wenn ich mehr als 5000 Stk Munition besitze melde ich das.
Fertig
Da ist doch egal ob ich jetzt 10 Tresore habe.

Das ist für mich die gleiche nutzlose Diskussion wie "Ich schraube meinen Tresor nicht an, weil es nicht im. Gesetz steht."

Einfach einmal den gesunden Menschenverstand einsetzen.

Greetings Oliver

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Re: RE: Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von cas81 » So 12. Feb 2017, 09:01

Exitus hat geschrieben:Warum muss immer alles bis zum letzten Beistrich geregelt sein?

Weil der Foren- LWB grundsätzlich gerne in die Opferrolle schlüpft und idS den Zweck einer abstrakten Gestaltung der Gesetze nicht begreifen will. Natürlich kann diese aber ggf auch zum Nachteil des LWB ausgelegt werden, als "geschundene" Minderheit hat man da schon ein bisschen Sorge.

Exitus hat geschrieben:Das ist für mich die gleiche nutzlose Diskussion wie "Ich schraube meinen Tresor nicht an, weil es nicht im. Gesetz steht."
Sehe ich auch so. Aus Prinzip stur dagegen und jeden, der nicht dazu tendiert den Verlust seiner Verlässlichkeit zu riskieren, pauschal attackieren. Man kann ihn aber auch festkleben, einzementieren, wenn er nicht schwer genug ist.

Exitus hat geschrieben:Einfach einmal den gesunden Menschenverstand einsetzen.

Aber das Resultat wäre dann doch "vorauseilender Gehorsam" [emoji6]
Dass sich der TO über so ein Formular wundert, ist aber auch nachvollziehbar. Wenn ich so etwas in die Hände bekommen würde, würde ich auch an jeder mir möglichen Stelle nachfragen. Das Gartenhaus ist eh wieder nur für die interessant, die glauben, ein Gesetzestext muss oder soll eindeutig zu verstehen sein. Das WaffG ist verhältnismässig bereits sehr präzise gestaltet und primär an den Stellen, die ggf zu unseren Vorteilen sind, recht schwammig formuliert, sieht man ja am besprochenen Paragrafen hier. Mit ein bisschen Hirn und Rücksicht auf die anzunehmende Meinung der bösen Kontrolleure, die nämlich auch oft nicht zu 100% sicher sein können, könnten wir uns die meisten Diskussionen und Fragerunden sparen. Und wenn jemand wirklich seine zusätzliche Munition im Gartenhaus lagern möchte, dann möge derjenige bitte schriftlich seine zuständige Behörde fragen.

So ein Formular, bzw das viel schlimmere Verlangte hingegen geht weit über solche Fragen hinaus und auch ich würde mich diesem Extrem der Willkür nicht hingeben wollen. Wengam Legalitätsprinzip warats. Auf was hinauf wird sowas verlangt? Sofern es überhaupt wirklich der Willkür geschuldet ist, vielleicht gibt's ja an irgendeiner Stelle eine Passage, in der steht, dass die Behörde das Maß oder die Art der benötigen Information in bestimmten Sachen mitbestimmen kann, etc. Ich würd an dieser Stelle eher danach fragen, als einem Rudel frustrierter LWB noch mehr Zündstoff für die eigene Seelenqual zu geben.



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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von Christopg » Sa 11. Mär 2017, 14:27

Ich habe vor ca. 3 Wochen die Meldung an die Behörde gemacht(per E-mail) und heute sind sie da gestanden und haben kontrolliert.
Es wurden aber lediglich die Verwahrung der Mun kontrolliert und nicht die Waffe selbst. Auf Nachfrage gab der Polizist an er wüsse garnichts von einer Waffe bzw. Sei diese nicht Gegenstand der Überprüfung. Dann kommen sie halt nochmal irgendwann.
Lief ganz vernünftig ab die Maße des Safes wurden notiert und das wars.
Wenn die Mühleb nur immer so schnell mahlen würden...
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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von diver99 » Sa 11. Mär 2017, 16:19

Christopg hat geschrieben:Ich habe vor ca. 3 Wochen die Meldung an die Behörde gemacht(per E-mail) und heute sind sie da gestanden und haben kontrolliert.
Es wurden aber lediglich die Verwahrung der Mun kontrolliert und nicht die Waffe selbst. Auf Nachfrage gab der Polizist an er wüsse garnichts von einer Waffe bzw. Sei diese nicht Gegenstand der Überprüfung. Dann kommen sie halt nochmal irgendwann.
Lief ganz vernünftig ab die Maße des Safes wurden notiert und das wars.
Wenn die Mühleb nur immer so schnell mahlen würden...


Welche BH?
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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von karl255 » Sa 11. Mär 2017, 16:33

@ diver99:
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.

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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von Hane » Sa 11. Mär 2017, 16:36

Nimm doch das Formular und fülle es wahrheitsgemäß aus.
Das Sportschütze streich durch und bei der Menge schreibt größer 5000 hin.

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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von diver99 » Sa 11. Mär 2017, 22:28

karl255 hat geschrieben:@ diver99:
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.


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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von sauersigi » Sa 11. Mär 2017, 22:48

diver99 hat geschrieben:
karl255 hat geschrieben:@ diver99:
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.


Bin Bezirk NK!.

Hab in NK einfach eine formlose Mail geschickt dass ich mehr als 5000 Stk. lagern möchte in einem versperrbaren Schrank. Die Menge habe ich mit den Preissteigerungen und der Versorgunggsituiation erklärt.
Später nachgefragt ob noch was erforderlich ist, nein passt, alles eingetragen.
Ob wer kontrollieren kommt. Egal, passt ja alles...
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von diver99 » Sa 11. Mär 2017, 23:38

sauersigi hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:
karl255 hat geschrieben:@ diver99:
keine Sorge, wennst in Baden bist, kommens erst wenns Zeit ist zur Waffenüberprüfung.
Weder für die 1ste Erweiterung noch für die 2te noch für die Meldung dass mehr als 5000 Schuss liegen ist wer gekommen,
bzw. hat irgend wer gefragt wie die Lagerung ist.


Bin Bezirk NK!.

Hab in NK einfach eine formlose Mail geschickt dass ich mehr als 5000 Stk. lagern möchte in einem versperrbaren Schrank. Die Menge habe ich mit den Preissteigerungen und der Versorgunggsituiation erklärt.
Später nachgefragt ob noch was erforderlich ist, nein passt, alles eingetragen.
Ob wer kontrollieren kommt. Egal, passt ja alles...


Danke für die Info!
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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von Christopg » So 12. Mär 2017, 00:52

Ich wohne in Wien somit Lpd Wien
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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von DonPapa » Mi 14. Aug 2019, 21:41

Aufgrund des eigenen Schießstandes habe ich um Lagerung von 25.000 Schuss abgesucht.
Läuft in unserer BH über einen SV ab
Man kauft zB. 22lr schon mindesten in 5000-ter Chargen. Und dann noch die restliche Muni. ZT. Noch gekaufte und als Wiederlader !

Mal sehen was das kommt. Es geht in erster Linie um die Verwahrung.
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von fast12 » Mi 14. Aug 2019, 21:49

DonPapa hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 21:41
Aufgrund des eigenen Schießstandes habe ich um Lagerung von 25.000 Schuss abgesucht.
Läuft in unserer BH über einen SV ab
Man kauft zB. 22lr schon mindesten in 5000-ter Chargen. Und dann noch die restliche Muni. ZT. Noch gekaufte und als Wiederlader !

Mal sehen was das kommt. Es geht in erster Linie um die Verwahrung.
Ich denke du machst dir das Leben unnötig schwer.

Das einzige was du tun hättest müssen wäre eine Meldung zu machen dass du mehr als 5.000 Patronen lagerst.

Es ist unerheblich ob 5.001 oder 25.000 Patronen. Es ist kein Ansuchen sondern nur eine Meldung an die BH nötig. Ich hoffe für dich, dass du da keine schlafenden Hunde geweckt hast.

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Re: Meldung §41 Waffengesetz

Beitrag von gewo » Mi 14. Aug 2019, 23:30

seh ich auch so
sinnlos ....

dabei steht der gesetzestext eh sechsmal hier im thread
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