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WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 09:54
von Leonardo
Gibt es einen passenden Gesetzestext dazu ob man die WBK und die Waffe "Getrennt" beim Transport verwahren muss?

Und bei einer Fahrzeugkontrolle....Was zuerst: WBK oder Waffe den Beamten zeigen muss/sollte?

Finde keine passende Stelle im Gesetz. :think:

lg Leonardo

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 10:09
von Warnschuss
Nein, das steht nirgendwo. Man muss nur die WBK mitführen, wenn man Kat. B-Waffen transportiert.
Bei einer Fahrzeugkontrolle wird üblicherweise nach dem Führerschein und dem Zulassungsschein gefragt und nicht nach der WBK ;) . Wenn der Beamte zufällig Deine Kat.B-Waffe sieht und er unbedingt Dein waffenrechtliches Dokument sehen will, dann zeigst es ihm halt.
Man braucht nicht von sich aus angeben, dass man Waffen transportiert. Aber zu dem Thema gibt's eh schon einen ganzen Thread.

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 10:31
von Leonardo
Warnschuss hat geschrieben:Nein, das steht nirgendwo. Man muss nur die WBK mitführen, wenn man Kat. B-Waffen transportiert.
Bei einer Fahrzeugkontrolle wird üblicherweise nach dem Führerschein und dem Zulassungsschein gefragt und nicht nach der WBK ;) . Wenn der Beamte zufällig Deine Kat.B-Waffe sieht und er unbedingt Dein waffenrechtliches Dokument sehen will, dann zeigst es ihm halt.
Man braucht nicht von sich aus angeben, dass man Waffen transportiert. Aber zu dem Thema gibt's eh schon einen ganzen Thread.



Ich gehe eher bei der Frage davon aus das der Beamte schon informiert wurde das eine Waffe im Fahrzeug ist...

Was zuerst: WBK oder die Waffe zeigen? Oder auch wieder nach Ermessen jeden einzelnen?

Hat man dann nicht Zugriff auf die Waffe wenn man den Behälter/Koffer öffnen würde?.....



Das mit der Fahrzeugkontrolle hatten wir schon....Ergebniss: Kein Gesetzestext beruft sich darauf.......muss jeder für sich selber entscheiden ob er den Beamten Informiert oder nicht.. :mrgreen:

lg Leonardo

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 10:51
von Warnschuss
Wie wär's, wenn Du einfach das tun würdest, was der Polizist verlangt. Er wird Dir schon sagen, was Du tun sollst.

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 11:03
von kemira
Wenn der Beamte sieht/feststellt, daß Du ne Waffe im Fahrzeug mitführst, fragt er dich sowieso nach Deiner Legitimation.

Wenn er es nicht bemerkt, auch gut - es sei denn Du machsts wie ein Kollege und läßt bei jeder Gelegenheit Deine WBK auf den Boden fallen, um sie dann demonstrativ wieder aufzuheben... :mrgreen:

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 11:25
von gewo
hiu

ich verwahren WBK und gun getrennt
und sehe keinen anlass bei einer kontrolle anzugeben dass ich eine waffe mithabe

wenn es allerdings zu einer durchsuchung kommen sollte (verdachtsunabhaengige durchsuchung, ist jederzeit ueberall zulaessig) oder im rahmen der kontrolle des pannendreiecks ect das thema "was ist denn in der tasche" aufkommt dann bekommt der amtshandelnde zu allererst mein waffenrechtliches dokument in die hand gedrueckt, verbunden mit einer frage wie: "es ist eine glock 17, ungeladen, soll ich sie rausnehmen ..?"

spannender ist die frage eher fuer leute mit WP
wenn aufgrund der bekleidung ein aufmerksamer beobachter in der lage waere zu erkennen dass da ein holster und eine waffe ist ...
evt wuerde ich da den WP gleichzeitig mit dem FS aushaendigen
weiss ned ....

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 11:27
von LoST
gewo hat geschrieben:[...]
"es ist eine glock 17, ungeladen, soll ich sie rausnehmen ..?"
[...]


...dabei darauf achten, daß man ihm nicht irrtümlich die 18er in die Hand drückt :D :D :D Wobei, 8 von 10 erkennen da wahrscheinlich keinen Unterschied.

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 13:15
von Leonardo
Warnschuss hat geschrieben:Wie wär's, wenn Du einfach das tun würdest, was der Polizist verlangt. Er wird Dir schon sagen, was Du tun sollst.



Mach das mal du.. :mrgreen: .ich mache das was ich für richtig halte und was er von Gesetz her verlangen kann.....deswegen diese Frage hier in diesem Thread.

Noch sind wir keine Diktatur das man "ALLES" machen muss was ein Beamter sich wünscht oder sagt.

lg Leonardo

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 13:16
von Leonardo
gewo hat geschrieben:hiu

ich verwahren WBK und gun getrennt
und sehe keinen anlass bei einer kontrolle anzugeben dass ich eine waffe mithabe

wenn es allerdings zu einer durchsuchung kommen sollte (verdachtsunabhaengige durchsuchung, ist jederzeit ueberall zulaessig) oder im rahmen der kontrolle des pannendreiecks ect das thema "was ist denn in der tasche" aufkommt dann bekommt der amtshandelnde zu allererst mein waffenrechtliches dokument in die hand gedrueckt, verbunden mit einer frage wie: "es ist eine glock 17, ungeladen, soll ich sie rausnehmen ..?"

....



So würde ich es auch handhaben...... :think:

Aber wie es scheint gibt es kein Gesetz das diese Frage irgendwie regelt? :snooty:

lg Leonardo

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 13:27
von Old Sam
Ist halb so schlimm .

Wurde schon manchesmal gefragt als ich noch keinen Kombi hatte und deswegen die Rücksitze umgelegt waren. Da war immer schön das ganze Eqipment zu sehen.

Gabs nie Probleme. Auf die Frage was haben sie denn da hinten einfach eine erklärende Antwort wie z.B.: Sportwaffen weil wir sind auf dem Weg zu dem ...... Schießplatz.
Hier sind die Dokumente. Die Waffen wollte bisher keiner sehen, Blick in die WBK genügte.

Am Besten gefiel mir bisher: Haben sie da eine Waffe? - Ja eine Sharps - Äh, eine was?


Aber seit dem ich den Kombi habe - das hilft ungemein wenn man nix sehen kann.

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 14:45
von Revierler_old
LoST hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:[...]
"es ist eine glock 17, ungeladen, soll ich sie rausnehmen ..?"
[...]


...dabei darauf achten, daß man ihm nicht irrtümlich die 18er in die Hand drückt :D :D :D Wobei, 8 von 10 erkennen da wahrscheinlich keinen Unterschied.


Klar, sind ja auch alles Minderintelligente bei der Polizei.

Leonardo: Der gute Mitforumit meinte, dass du bei der Kontrolle nur die sachen tun sollst, die der Beamte verlangt und nicht gleich zu strippen beginnst. Hat nichts mit Totalitarismus zu tun. Aber wenn er dich nicht fragt, warum solltest du überhaupt mit dem Waffendingsbums anfangen?

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 14:58
von Leonardo
Revierler hat geschrieben: Aber wenn er dich nicht fragt, warum solltest du überhaupt mit dem Waffendingsbums anfangen?



Weil mein Fahrzeug so gebaut ist das man sie fast nicht verbergen kann......Und ich habe auch nichts zu verbergen.Wo liegt das Problem wenn ich bei einer Fahrzeugkontrolle wo zu 100% ersichtlich ist das ich Waffen im Fahrzeug habe zu sagen das und welche da sind?

Das hat nichts mit vorauseilenden Gehorsam zu schaffen...sondern mit Respekt vor meinem Gegenüber,von dem ich mir auch den Respekt erwarte dem ich ihn erbringe.

Und bisher hatte ich erst mit einem Beamten zu tun der glaubte das er Gott wäre......habe aber nicht lange dazu gebraucht um ihn von seiner Wolke runter zu holen.Wobei sein Kollege mir auch noch dabei half.... :mrgreen:

Sonst waren immer alle korrekt und freundlich! :clap:

lg Leonardo

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 15:13
von kemira
Leonardo hat geschrieben:Wo liegt das Problem wenn ich bei einer Fahrzeugkontrolle wo zu 100% ersichtlich ist das ich Waffen im Fahrzeug habe zu sagen das und welche da sind?

Weil der Beamte, so es sich nicht um einen Blindenhundeführer handelt, das in 99% der Fälle selber sieht und Dich ggf. drauf ansprechen wird, wenn er es für relevant erachtet.
Ich erzähl dem kontrollierenden Beamten ja auch ned, daß meine Scheinwerfer vorschriftsmäßig eingestellt sind, wenn er mich nicht drauf anspricht. :whistle:

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 15:54
von Leonardo
kemira hat geschrieben:
Ich erzähl dem kontrollierenden Beamten ja auch ned, daß meine Scheinwerfer vorschriftsmäßig eingestellt sind, wenn er mich nicht drauf anspricht. :whistle:


:headslap:

:mrgreen:

Re: WBK und Waffe getrennt im Fahrzeug verwahren?

Verfasst: Di 28. Dez 2010, 18:43
von Warnschuss
Leonardo hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:Wie wär's, wenn Du einfach das tun würdest, was der Polizist verlangt. Er wird Dir schon sagen, was Du tun sollst.



Mach das mal du.. :mrgreen: .ich mache das was ich für richtig halte und was er von Gesetz her verlangen kann.....deswegen diese Frage hier in diesem Thread.

Noch sind wir keine Diktatur das man "ALLES" machen muss was ein Beamter sich wünscht oder sagt.

lg Leonardo



War das jetzt bloß ein Scherz oder war das wirklich ernst gemeint?
Na zum Glück haben wir den Revierler, der meine überaus kryptischen Sätze für Dich entschlüsselt.