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Kat. A auf Depot legen möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kat. A auf Depot legen möglich?
Hallo, hätte da mal eine hypothetische Frage.
Es gibt ja Waffen der Kat. A, welche jedoch für diejenigen, die sie bei Inkrafttreten des Verbots bereits besaßen, legal blieben. D.h. jemand der vor dem Verbot z.B. eine Vorderschaftsrepetierflinte besaß, darf sie auch weiterhin behalten. Er dürfte halt nur keine neue mehr erwerben.
Könnte eine solche Person ihre Flinte nun beim Händler auf Depot legen bzw. könnte er sie dann auch wieder abholen? Oder würde hier das Verbot greifen und die Waffe dürfte nicht mehr ausgehändigt werden?
Hab versucht das schnell via Google beantwortet zu bekommen, aber wurde leider nicht fündig
Es gibt ja Waffen der Kat. A, welche jedoch für diejenigen, die sie bei Inkrafttreten des Verbots bereits besaßen, legal blieben. D.h. jemand der vor dem Verbot z.B. eine Vorderschaftsrepetierflinte besaß, darf sie auch weiterhin behalten. Er dürfte halt nur keine neue mehr erwerben.
Könnte eine solche Person ihre Flinte nun beim Händler auf Depot legen bzw. könnte er sie dann auch wieder abholen? Oder würde hier das Verbot greifen und die Waffe dürfte nicht mehr ausgehändigt werden?
Hab versucht das schnell via Google beantwortet zu bekommen, aber wurde leider nicht fündig
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
Bin kein Experte, gib nur meinen Senf dazu:
Was ich so weiß sind die meisten Händler nur berechtigt Nicht-Kriegsmaterial (außer FMJ) zu verkaufen / handeln.
Für Kat. A brauchst als Gewerbetreibender eine eigene Genehmigung (?).
Bin mir aber auch net sicher, da der Gewo glaub ich schon ein paar VSRF gekauft hat.
Lg
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
Was ich so weiß sind die meisten Händler nur berechtigt Nicht-Kriegsmaterial (außer FMJ) zu verkaufen / handeln.
Für Kat. A brauchst als Gewerbetreibender eine eigene Genehmigung (?).
Bin mir aber auch net sicher, da der Gewo glaub ich schon ein paar VSRF gekauft hat.
Lg
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Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
RcL hat geschrieben:Hallo, hätte da mal eine hypothetische Frage.
Es gibt ja Waffen der Kat. A, welche jedoch für diejenigen, die sie bei Inkrafttreten des Verbots bereits besaßen, legal blieben. D.h. jemand der vor dem Verbot z.B. eine Vorderschaftsrepetierflinte besaß, darf sie auch weiterhin behalten. Er dürfte halt nur keine neue mehr erwerben.
Könnte eine solche Person ihre Flinte nun beim Händler auf Depot legen bzw. könnte er sie dann auch wieder abholen? Oder würde hier das Verbot greifen und die Waffe dürfte nicht mehr ausgehändigt werden?
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warum sollte man sie auf depot legen wollen?
depot heisst es aendert sich der eigentuemer
damit ist die kat A berechtigung - meiner meinung nach - weg
es sie denn du machst dir mit deiner zustaendigen behoerde irgendwas aus
aber du kannst sie bei haendlern, die die berechtigung dazu haben (wie zb bei uns) in verwahrung geben, das sollte gehen ... ohne depot .... ohne eigentuemeraenderung .... ich denke das ist moeglich ...... muesste ich auch mal mit meiner behoerde quatschen .... denn die verpflichtung nach sechs wochen umzumelden gilt soweit mir bekannt nur fuer kat C bzw kat D ......
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
hasgunz hat geschrieben:Für Kat. A brauchst als Gewerbetreibender eine eigene Genehmigung (?).
Bin mir aber auch net sicher, da der Gewo glaub ich schon ein paar VSRF gekauft hat.
ja, wir kaufen laufend pump-guns an
aber das eine (verbotene waffen) hat nichts mit dem anderen (militaerische waffem) zu tun
ist zwar beides kat A, aber es sind zwei paar schuhe
anderes gesetz
andere aufsichtbehoerden usw
mit einer unserer firmen haben wir zwar auch eine militaerische handelberechtigung
die braucht normal aber kein mensch
wir haben sie nur um hartkerngeschosse die der kriegsmaterialverordnung unterliegen an firmen verkaufen zu koennen die damit beschusstest auf ihre fahrzeugpanzerungen machen
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Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
Hinsichtlich der Ausgangsfrage: hat der Besitzer eine WBK, welche dezidiert auf diese Waffe eingeschränkt wurde. Nachdem diese in der WBK nirgendwo zeitlich beschränkt wurde, wäre es theoretisch möglich diese einem Händler zu überlassen, und dieser es dann später wieder "zurückzuverkaufen". Es stellt sich nur die Frage wozu. Wenn in der Zwischenzeit die WBK eingezogen wird, ist die Frage ob diese vollumfänglich mit allen Berechtigungen zurückgegeben wird, oder ob man in der Zwischenzeit dann die Berechtigung für die Pumpgun entzieht (weil man den Bestandsschutz ja verwirkt hat, weil man ja den Bestand abgegeben hat. Würde man die Waffe für die Dauer des temporären Entzuges bei der Behörde hinterlegen, so hätte man auf den Besitz ja nicht verzichtet, insofern könnte man hier die Angelegenheit anders sehen).
Und Gerhard, Kriegsmaterial sehe ich anders. Zumindest was sammlerische Waffen angeht, gibt es da durchwegs Berechtigungen und auch einen großen Markt dafür, wenngleich dieser hauptsächlich im Ausland zu finden ist. Als Händler aber durchwegs interessant.
Und Gerhard, Kriegsmaterial sehe ich anders. Zumindest was sammlerische Waffen angeht, gibt es da durchwegs Berechtigungen und auch einen großen Markt dafür, wenngleich dieser hauptsächlich im Ausland zu finden ist. Als Händler aber durchwegs interessant.
Zuletzt geändert von Promo am Sa 10. Dez 2016, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
Promo hat geschrieben:Und Gerhard, Kriegsmaterial sehe ich anders. Zumindest was sammlerische Waffen angeht, gibt es da durchwegs Berechtigungen und auch einen großen Markt dafür, wenngleich dieser hauptsächlich im Ausland zu finden ist. Als Händler aber durchwegs interessant.
naja, da hast du wohl recht
ich habe den bereich jedenfalls nicht im fokus derzeit .....
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Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
Problem ist eh eher da an die Ware zu kommen, und alltäglich ist das Geschäft ja auch nicht. Insofern..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
Um auch mal aufzuklären: Ich frage, weil ich die WBK noch nicht lange habe, d.h. 2 Plätze. Belegt mit einer Pistole und einem Kleinkaliber M4.
Sollte die EU ihren neuesten Gehirnfurz durchbekommen, möchte ich vorher ein OA15 kaufen. Da ich das M4 aber nicht einfach weggeben will, sollte es denn verboten werden (denn ausschauen tuts ja wie ein AR15), hätte ich das dann auf Depot gelegt.....
Daher auch die hypothetische Frage. Es steht ja noch nix fest, so würde aber mein Plan im Fall der Fälle aussehen. Sofern das eben überhaupt möglich ist.
Sollte die EU ihren neuesten Gehirnfurz durchbekommen, möchte ich vorher ein OA15 kaufen. Da ich das M4 aber nicht einfach weggeben will, sollte es denn verboten werden (denn ausschauen tuts ja wie ein AR15), hätte ich das dann auf Depot gelegt.....
Daher auch die hypothetische Frage. Es steht ja noch nix fest, so würde aber mein Plan im Fall der Fälle aussehen. Sofern das eben überhaupt möglich ist.
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
RcL hat geschrieben:Um auch mal aufzuklären: Ich frage, weil ich die WBK noch nicht lange habe, d.h. 2 Plätze. Belegt mit einer Pistole und einem Kleinkaliber M4.
Sollte die EU ihren neuesten Gehirnfurz durchbekommen, möchte ich vorher ein OA15 kaufen. Da ich das M4 aber nicht einfach weggeben will, sollte es denn verboten werden (denn ausschauen tuts ja wie ein AR15), hätte ich das dann auf Depot gelegt.....
Daher auch die hypothetische Frage. Es steht ja noch nix fest, so würde aber mein Plan im Fall der Fälle aussehen. Sofern das eben überhaupt möglich ist.
eine waffe "auf depot" bedeutet du bist nicht mehr der eigentümer der waffe
wenn der verkauf dieser waffenart nicht mehr zulaessig ist, ist auch die rueckausfolgung unmoeglich
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Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
RcL hat geschrieben: d.h. 2 Plätze. Belegt mit einer Pistole und einem Kleinkaliber M4.
Warum legst nicht deine Pistole auf Depot?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
Warum nimmst du das kk nicht als ws zum oa 15
Sollte beim chiappa ja möglich sein. Walther Colt m 4 ?? Gute Frage .....
Sollte beim chiappa ja möglich sein. Walther Colt m 4 ?? Gute Frage .....
-
- .223 Rem
- Beiträge: 152
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
gewo hat geschrieben:wir haben sie nur um hartkerngeschosse die der kriegsmaterialverordnung unterliegen an firmen verkaufen zu koennen die damit beschusstest auf ihre fahrzeugpanzerungen machen
Rein aus neugier: wie dürfen die jeweiligen Firmen dann dir das KM (in deinem erwähnten Fall Hartkerngeschosse) dann abkaufen? Benötigen diese Firmen dann eine eigene Genehmigung für den Erwerb?
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
masterman04 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wir haben sie nur um hartkerngeschosse die der kriegsmaterialverordnung unterliegen an firmen verkaufen zu koennen die damit beschusstest auf ihre fahrzeugpanzerungen machen
Rein aus neugier: wie dürfen die jeweiligen Firmen dann dir das KM (in deinem erwähnten Fall Hartkerngeschosse) dann abkaufen? Benötigen diese Firmen dann eine eigene Genehmigung für den Erwerb?
eh klar
member the old PD design ? oh I member
Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
rupi hat geschrieben:masterman04 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wir haben sie nur um hartkerngeschosse die der kriegsmaterialverordnung unterliegen an firmen verkaufen zu koennen die damit beschusstest auf ihre fahrzeugpanzerungen machen
Rein aus neugier: wie dürfen die jeweiligen Firmen dann dir das KM (in deinem erwähnten Fall Hartkerngeschosse) dann abkaufen? Benötigen diese Firmen dann eine eigene Genehmigung für den Erwerb?
eh klar
logisch
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Re: Kat. A auf Depot legen möglich?
Dadurch, dass unsere OA 15 keine "militärischen" AR 15 sind (reine zivile Fertigung, usw.), würden sie so oder so nicht unter die neue Kat. A7 fallen.
Ich glaub nicht, dass sie den AK & AR Ban durchsetzten können.
Darum kauf dir dein OA und hab Spaß.
Lg
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Ich glaub nicht, dass sie den AK & AR Ban durchsetzten können.
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Lg
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