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Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 20. Sep 2016, 15:32
von chris01
Bei WP und JK ist es klar, dass man diese zur Legitimation mitnimmt, wenn man führt.

Wie ist das aber mit der WBK? Man führt damit ja nicht.
Soll man die Karte am besten im Tresor aufbewahren, bei den Waffen , in der Schießtasche, die man Grad auf den Stand mitnimmt oder gleich im Geldbörsl?

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 20. Sep 2016, 15:57
von MjrPayne
Geldtascherl: Es kann einem immer was über den Weg laufen! Günstige Mun z.B. (Ja i was, aktuell eher ned, aber schaden tuts ja nicht).
Außerdem steck ichs als Ausweis ins Handytaschl ein, da ich noch an faltbaren, alten Führerschein hab.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 20. Sep 2016, 16:00
von Incite
ich habe die WBK immer im Geldbörsl drinnen im Gegensatz zur Jagdkarte. Die kommt nur mit wenns in ein Revier geht. :lol:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 20. Sep 2016, 16:00
von DutyOne5o
MjrPayne hat geschrieben:Geldtascherl: Es kann einem immer was über den Weg laufen! Günstige Mun z.B. (Ja i was, aktuell eher ned, aber schaden tuts ja nicht).
Außerdem steck ichs als Ausweis ins Handytaschl ein, da ich noch an faltbaren, alten Führerschein hab.


:lol: Günstige Mun z.B. :lol:

lol, der war gut ;)

zum thema : welchen sinn sollte es haben die WBK zuhause zu lassen ? lasst den FS auch zu hause wennst mit der Bim unterwegs bist ?

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 20. Sep 2016, 17:01
von Mindfreeq
Ich glaube da geht's einfach nur um die Angst ihn irgendwo auf der strasse zu verlieren.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 20. Sep 2016, 17:16
von preisi
Die alte WBK (Papierfetzn) hatte ich immer nur dabei, wenn ich mit Waffen unterwegs war, die Neue (Plastikkarte) ist immer im Geldbörserl.

Aber so eine Frage ins Forum stellen.... :shock: :clap: :lol:
Das kannst du doch handhaben wie du willst, sobald du mit Waffen unterwegs bist muss sie eben mit dabei sein.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 20. Sep 2016, 20:30
von Glock1768
meine wbk ist zuhause im Safe bei den Waffen... eine farbkopie habe ich in der Geldbörse

bevor das hier falsch verstanden wird ... beim Transport von Waffen, Munition, am stand, usw... habe ich immer das Original dabei.

eine zusatzkopie noch bei meinen unterlagen zuhause falls das Original verloren geht ... wegen der Ausweisnummer

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Di 20. Sep 2016, 21:14
von DutyOne5o
preisi hat geschrieben: sobald du mit Waffen unterwegs bist muss sie eben mit dabei sein.


genau das is es ! und wenn´s immer im börserl ist.... kann ma´s ned daheim vergessen !

@ die übervorsichtigen:
wie oft habts ihr euern FS/bankomatk. schon verloren ? daß ihr so angst habt um die wbk

edit
ausser man is a hipster mit geldspange dann versteh ichs ;)

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 13:54
von chris01
Ähnliche Frage:

Angenommen man hätte 2 Schränke nebeneinander stehen.
Es ist wohl sicherer beide Schlüssel bei sich zu haben.
Aber es ist auch komfortabler nur einen zu haben und in diesem Schrank den Schlüssel des anderen aufzubewahren.

Meinungen??

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 14:05
von gewo
chris01 hat geschrieben:Bei WP und JK ist es klar, dass man diese zur Legitimation mitnimmt, wenn man führt.

Wie ist das aber mit der WBK? Man führt damit ja nicht.
Soll man die Karte am besten im Tresor aufbewahren, bei den Waffen , in der Schießtasche, die man Grad auf den Stand mitnimmt oder gleich im Geldbörsl?


im gesetz steht sie ist mitzufuehren
bei munition (kat B) und bei waffen (kat B)

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 14:29
von chris_ooe
Also ich habe die WBK in meiner Schießtasche, die ich zum Schießen ohnehin mithabe (weil die Lauscher und Schießbrille auch drinnen sind).
Darin ist auch der Zutritts-Chip für den Schießstand, etc.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 15:01
von Stefan85
Ich habe die Wbk in meiner Geldtasche. Da ich sie auch als Ausweis für alles mögliche benutze. Die Blicke der Leute ist einfach grenzgenial. Erst gestern bei der Wahl wieder gesehen. Erst so "He was ist das?" Musternder Blick zu mir, dann kommt meist ein "aha" hinten nach.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 17:39
von susi
Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 17:56
von sc70
susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?


natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 5. Dez 2016, 18:02
von gewo
sc70 hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?


natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?


naja
um ein amtlicher lichtbildausweis zu sein fehlt der WBK zum beispiel der geburtsort ....