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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 24. Apr 2021, 09:03
von Waldkatzi
Apropos... Unterscheidet die Behörde eh zwischen der Bewilligung an sich und dem Dokument?

Hintergrund wäre beispielsweise die Situation, daß jemand eine alte WBK zurückgeschickt oder durch Lochung entwertet hat (eine andere Behörde hat einen Scan der gelochten alten Bewilligung in einem ähnlichen Zusammenhang akzeptiert, aber ich weiß natürlich nicht, ob das bei der WBK auch so funktioniert oder vielleicht nur zu Lockdownzeiten) und eine Verwahrungskontrolle auftaucht, bevor er die neue WBK bekommen hat.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 24. Apr 2021, 10:03
von mastercrash
Waldkatzi hat geschrieben:
Sa 24. Apr 2021, 09:03
Apropos... Unterscheidet die Behörde eh zwischen der Bewilligung an sich und dem Dokument?

Hintergrund wäre beispielsweise die Situation, daß jemand eine alte WBK zurückgeschickt oder durch Lochung entwertet hat (eine andere Behörde hat einen Scan der gelochten alten Bewilligung in einem ähnlichen Zusammenhang akzeptiert, aber ich weiß natürlich nicht, ob das bei der WBK auch so funktioniert oder vielleicht nur zu Lockdownzeiten) und eine Verwahrungskontrolle auftaucht, bevor er die neue WBK bekommen hat.
Wie meinst du das?
Also ja, auch wenn man aktuell keine WBK hat, weil man sie zB verloren hat, behält man erstmal die Berechtigung entsprechende genehmigte Waffen zu besitzen. Die WBK ist ein Bescheid, der mit Zugang wirksam wird. Danach ist das Dokument noch als Nachweis dieses Rechts wichtig. Wenn man die WBK zurückgeschickt hat, weil man eine neue bekommt, sollte man eventuell ein Ersatzdokument beantragen. Das bleibt so lange gültig, bis die neue WBK ankommt.

Erst ein neuer Bescheid macht den alten unwirksam.

Wenn du einen Baubescheid bzw das Papier auf dem er gedruckt ist verlierst heißt das ja auch nicht, dass du die Bauarbeiten sofort einstellen und den Rohbau wieder abreisen musst.