Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente
Verfasst: Sa 24. Apr 2021, 09:03
Apropos... Unterscheidet die Behörde eh zwischen der Bewilligung an sich und dem Dokument?
Hintergrund wäre beispielsweise die Situation, daß jemand eine alte WBK zurückgeschickt oder durch Lochung entwertet hat (eine andere Behörde hat einen Scan der gelochten alten Bewilligung in einem ähnlichen Zusammenhang akzeptiert, aber ich weiß natürlich nicht, ob das bei der WBK auch so funktioniert oder vielleicht nur zu Lockdownzeiten) und eine Verwahrungskontrolle auftaucht, bevor er die neue WBK bekommen hat.
Hintergrund wäre beispielsweise die Situation, daß jemand eine alte WBK zurückgeschickt oder durch Lochung entwertet hat (eine andere Behörde hat einen Scan der gelochten alten Bewilligung in einem ähnlichen Zusammenhang akzeptiert, aber ich weiß natürlich nicht, ob das bei der WBK auch so funktioniert oder vielleicht nur zu Lockdownzeiten) und eine Verwahrungskontrolle auftaucht, bevor er die neue WBK bekommen hat.