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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 22:45
von spareribs
gertbley hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 19:27
Wbk ist immer am Mann. Wer weiß, was sich wann und wo günstig zum Kauf anbietet....
100 pro....Führerschein hat man ja auch dabei ...( normale Leute eben....Revoluzzer und Querulanten wahrscheinlich nicht )

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 23:05
von gewo
Sorry wegen der zeitverzoegerung der reaktion aber ich war anderweitig gebunden

Es gibt keine forenregel dass aeltere threads nicht verwendet werden sollen

Und des weiteren gibt es sehr wohl einen feinen unterschied zwischen
„das ist kein mimosenzuchtverein“ und
„Wir machen jeden zur sau der nicht bei drei am baum ist“

Es sind immer wieder die selben drei oder vier leut die sich diesbezueglich in den mittelpunkt schieben.

Bitte unterlasst das

Insbesondere usern gegenueber die noch unerfahren und neu sind.

Danke

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 23:17
von johro
spareribs hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 22:45
gertbley hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 19:27
Wbk ist immer am Mann. Wer weiß, was sich wann und wo günstig zum Kauf anbietet....
100 pro....Führerschein hat man ja auch dabei ...( normale Leute eben....Revoluzzer und Querulanten wahrscheinlich nicht )
Haben die Autobauer nicht dafür das Handschuhfach erfunden :whistle:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Sa 17. Apr 2021, 23:20
von gewo
gewo hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 23:05
Sorry wegen der zeitverzoegerung der reaktion aber ich war anderweitig gebunden

Es gibt keine forenregel dass aeltere threads nicht verwendet werden sollen

Und des weiteren gibt es sehr wohl einen feinen unterschied zwischen
„Wir sind kein mimosenzuchtverein“ und
„Wir machen jeden zur sau der nicht bei drei am baum ist“

Es sind immer wieder die selben drei oder vier leut die sich diesbezueglich in den mittelpunkt schieben.

Bitte unterlasst das

Insbesondere usern gegenueber die noch unerfahren und neu sind.

Danke

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: So 18. Apr 2021, 08:39
von raptor
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 15:53
Ich weiss nicht ob das so geschickt ist wenn man mit dem Nachbar zb im Clinch liegt und der weiss das du Waffen hast :whistle:
Bingo. Siehe z.B. den ganzen Spaß bis hin zu einer ORF-Sendung, den Rudi Paar mit seiner Nachbarin hatte.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: So 18. Apr 2021, 18:15
von Armata
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 09:43
Lt. help.gv.at ist der Waffenpass ein amtlicher Lichtbildausweis, die WBK aber nicht. Obwohl völlig ident. :doh:

Mal abgesehen davon, dass ich wie Vorposter den Ball lieber flach halte und mit Waffenbesitz nicht hausieren gehe...
Österreich.gv.at:

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person

Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde

Die WBK wird nur in den BEISPIELEN nicht genannt...

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: So 18. Apr 2021, 19:23
von Steelman
Armata hat geschrieben:
So 18. Apr 2021, 18:15
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 09:43
Lt. help.gv.at ist der Waffenpass ein amtlicher Lichtbildausweis, die WBK aber nicht. Obwohl völlig ident. :doh:

Mal abgesehen davon, dass ich wie Vorposter den Ball lieber flach halte und mit Waffenbesitz nicht hausieren gehe...
Österreich.gv.at:

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person

Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde

Die WBK wird nur in den BEISPIELEN nicht genannt...
Hab´s ja gewusst, iwo im pd habe ich es schon einmal gelesen, als ich am 17.04. um 12:54 schrieb:

"Eine WBK ist ein amtlicher Bescheid aber kein Lichtbildausweis. Dem WP wurde amtlicherseits die Funktion des Lichtbildausweis zuerkannt.
Wurde mir auch von einem Polizeijuristen bestätigt."

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: So 18. Apr 2021, 19:43
von Ares
Steelman hat geschrieben:
So 18. Apr 2021, 19:23
Armata hat geschrieben:
So 18. Apr 2021, 18:15
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 09:43
Lt. help.gv.at ist der Waffenpass ein amtlicher Lichtbildausweis, die WBK aber nicht. Obwohl völlig ident. :doh:

Mal abgesehen davon, dass ich wie Vorposter den Ball lieber flach halte und mit Waffenbesitz nicht hausieren gehe...
Österreich.gv.at:

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person

Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde

Die WBK wird nur in den BEISPIELEN nicht genannt...
Hab´s ja gewusst, iwo im pd habe ich es schon einmal gelesen, als ich am 17.04. um 12:54 schrieb:

"Eine WBK ist ein amtlicher Bescheid aber kein Lichtbildausweis. Dem WP wurde amtlicherseits die Funktion des Lichtbildausweis zuerkannt.
Wurde mir auch von einem Polizeijuristen bestätigt."
Da schreibt der Armata, dass es einer ist und du schreibst ich habe es gewusst es ist keiner?

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: So 18. Apr 2021, 19:47
von Armata
:lol: :lol: :lol:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: So 18. Apr 2021, 19:49
von The_Governor
Betrifft vielleicht den alten Papierlappen. :D

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: So 18. Apr 2021, 20:27
von Armata
Vielleicht - vielleicht irrt er sich auch einfach. Ist keine Schande und passiert uns Allen. Es ist nicht das Trägermaterial sondern der Inhalt des Ausweises der es zu einem amtlichen Lichtbildausweis macht.....es gab ja auch mal einen PapierFS......egal. Wollte den Thread nicht Hijacken sondern ursprünglich nur aufzeigen das die Auflistung auf österreich.gv.at demonstrativ und nicht taxativ ist.

LG

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: So 18. Apr 2021, 20:31
von gewo
WBK und WP sind im amtssprachgebrauch
„amtliche Bescheide mit Ausweischarakter“

Auf basis der einschlägigen gesetze sind sie als identitätsnachweise geeignet

Warum es so ein gezerre darum gibt ob sie ein amtlicher lichtbildausweis sind weiss ich nicht. Selbst der studienausweis einer universitaet ist ein amtlicher lichtbildausweis wenn ein foto drauf ist ....

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 19. Apr 2021, 07:13
von mastercrash
gewo hat geschrieben:
So 18. Apr 2021, 20:31
Warum es so ein gezerre darum gibt ob sie ein amtlicher lichtbildausweis sind weiss ich nicht.
Ganz einfach, weil die WBK dann ohne Ausrede akzeptiert werden muss (zB von der Bank bei einer Behebung, der Post wenn einen RSb abholst, dem Notar wenn er eine Unterschrift beglaubigt oder ganz einfach vom Schaffner im Zug der die Vorteilscard überprüft) und ansonsten nur akzeptiert werden kann, ohne Rechtsanspruch darauf. Ich fände es schon wichtig, dass solche Dokumente offizielle und amtliche Ausweisdokumente sind und man vom Schaffner der vielleicht keine Waffen mag nicht eine Strafe bekommt, weil man sich ja trotz WBK nicht offiziell mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann und er daher nicht glaubt (oder absichtlich nicht glauben will), dass man Inhaber der Vorteilscard ist.

Den Geburtsort hätten sie eigentlich schon noch aufdrucken können, der steht ja eh im ZMR. Damit wäre die WBK zumindest im Inland dem offiziellen "Personalausweis Republik Österreich" gleichgestellt (auf dem aber auch kein Geburtsort steht?)

Eigentlich steht nur auf dem Führerschein und Reisepass auch der Geburtsort drauf fällt mir gerade irgendwie auf...

Und laut der Definition auf österreich.gv.at (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A ... 90001.html) muss auch kein Geburtsort drauf stehen, um ein amtlicher Lichtbildausweis zu sein.

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 19. Apr 2021, 07:34
von gewo
Am personalausweis steht der geburtsort drauf
Definitiv
Ich habe einen

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Verfasst: Mo 19. Apr 2021, 07:53
von mastercrash
gewo hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 07:34
Am personalausweis steht der geburtsort drauf
Definitiv
Ich habe einen
Stimmt! Auf der Rückseite...