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Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sc70
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von sc70 » Mo 5. Dez 2016, 18:20

gewo hat geschrieben:
sc70 hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?


natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?


naja
um ein amtlicher lichtbildausweis zu sein fehlt der WBK zum beispiel der geburtsort ....



von Help.gv.at

mtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde
BEISPIEL
Reisepass
Personalausweis
Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Studierendenausweis
Identitätsausweis
Amtlicher Dienstausweis
Waffenpass
Bad times create strong men,
strong men create good times,
good times create weak men,
weak men create bad times!

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von gewo » Mo 5. Dez 2016, 18:26

ok
soll sein ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Hooks
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Hooks » Mo 5. Dez 2016, 18:28

Meine wbk wurde letztens beim kündigen des Mobiltelefonvertrages tatsächlich nicht genommen hatte den Führerschein im Auto liegen.

Auf die Frage: warum? der ist von der örtlichen BH ausgestellt.
sagte die sehr skeptische Bedienung das sie diesen ausweiß nicht annehmen kann da sie dieses "Dokument" nicht kennt.

Im Endeffekt musst ich zum Auto latschen...


Lg

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von susi » Mo 5. Dez 2016, 18:34

Also gibt es eine Grauzone (die es ja bei so vielen Gesetzesstellen bezüglich Waffenrecht gibt) sogar bei der Frage, ob die WBK ein amtlicher Ausweis ist. So was empört mich.
Grüße
susi

Ferrum
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Ferrum » Mo 5. Dez 2016, 18:38

Studierendenausweis is sicher besser als die WBK, da is ja auch meine Matrikelnummer obengestanden. Also eigentlich der superste Ausweis...

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von ronhan » Mo 5. Dez 2016, 18:52

Bei mir hat die Bank weder den Dienstausweis noch die Waffenbesitzkarte als Lichtbildausweis anerkannt.

"Na, de gelt'n bei uns net, ham's net den Führerschein oda Reisepass dabei?"

Führerschein war dann genehm.
Grüße, Ronald

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von rokomech » Mo 5. Dez 2016, 19:17

Na das ist doch mal wieder eine typisch österreichische Definition:

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises.
:at1:

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Maddin » Mo 5. Dez 2016, 19:18

ronhan hat geschrieben:Bei mir hat die Bank weder den Dienstausweis noch die Waffenbesitzkarte als Lichtbildausweis anerkannt.

"Na, de gelt'n bei uns net, ham's net den Führerschein oda Reisepass dabei?"

Führerschein war dann genehm.



Bei meiner Bank schon...

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Ares » Mo 5. Dez 2016, 19:38

Ist nur unnötige Prahlerei mit der WBK vor irgendwelchen Instituten herumzufuchteln. Egal ob es ein amtlicher Ausweis ist, oder nicht. Im Waffenschrank hat die WBK mM nach auch nichts verloren.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von rupi » Mo 5. Dez 2016, 23:29

sc70 hat geschrieben:
mtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
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Führerschein
(wird von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
Studierendenausweis
Identitätsausweis
Amtlicher Dienstausweis
Waffenpass
wir ham das mal diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen dass ja auf den alten (nicht Plastik) Papier WBKs/WP der Geburtsort drinsteht

und eigentlich in der Auflistung die alten Dokumente gemeint sind


ob da jetzt was dran ist.. ka... müsste man mal das Ministerium fragen
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von thomasa1000 » Di 6. Dez 2016, 09:46

Geburtsort muss aber lt. zitiertem Link NICHT vorhanden sein um amtl. Lichtbildausweis zu sein.
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von susi » Di 6. Dez 2016, 10:50

Ich habe mich jetzt im Innenministerium telephonisch erkundigt:
Zum Nachweis der Identität reicht eine WBK. Sollte es aber an der Stelle, wo ein amtlicher Lichtbildausweis gefordert wird, zB notwendig sein die Wohnadresse nachzuweisen, dann reicht die WBK alleine nicht aus.
Grüße
susi

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von BigBen » Di 6. Dez 2016, 12:08

Jo jetzt muss sich das nur noch bis zu allen Behörden rumsprechen :(
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thomasa1000
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von thomasa1000 » Di 6. Dez 2016, 14:23

susi hat geschrieben:Sollte es aber an der Stelle, wo ein amtlicher Lichtbildausweis gefordert wird, zB notwendig sein die Wohnadresse nachzuweisen, dann reicht die WBK alleine nicht aus.

Und in welchem amtlichen Lichtbildausweis wäre die Adresse zu finden?
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von susi » Di 6. Dez 2016, 14:37

:o

Du hast recht! Auch im Führerschein oder Reisepaß steht ja keine Wohnadresse. Amtlicher Lichtbildausweis bleibt amtlicher Lichtbildausweis.
Grüße
susi

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