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Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris01
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Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von chris01 » Di 20. Sep 2016, 15:32

Bei WP und JK ist es klar, dass man diese zur Legitimation mitnimmt, wenn man führt.

Wie ist das aber mit der WBK? Man führt damit ja nicht.
Soll man die Karte am besten im Tresor aufbewahren, bei den Waffen , in der Schießtasche, die man Grad auf den Stand mitnimmt oder gleich im Geldbörsl?
Beste Grüße
Christoph

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MjrPayne
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von MjrPayne » Di 20. Sep 2016, 15:57

Geldtascherl: Es kann einem immer was über den Weg laufen! Günstige Mun z.B. (Ja i was, aktuell eher ned, aber schaden tuts ja nicht).
Außerdem steck ichs als Ausweis ins Handytaschl ein, da ich noch an faltbaren, alten Führerschein hab.
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Incite » Di 20. Sep 2016, 16:00

ich habe die WBK immer im Geldbörsl drinnen im Gegensatz zur Jagdkarte. Die kommt nur mit wenns in ein Revier geht. :lol:
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von DutyOne5o » Di 20. Sep 2016, 16:00

MjrPayne hat geschrieben:Geldtascherl: Es kann einem immer was über den Weg laufen! Günstige Mun z.B. (Ja i was, aktuell eher ned, aber schaden tuts ja nicht).
Außerdem steck ichs als Ausweis ins Handytaschl ein, da ich noch an faltbaren, alten Führerschein hab.


:lol: Günstige Mun z.B. :lol:

lol, der war gut ;)

zum thema : welchen sinn sollte es haben die WBK zuhause zu lassen ? lasst den FS auch zu hause wennst mit der Bim unterwegs bist ?
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Mindfreeq » Di 20. Sep 2016, 17:01

Ich glaube da geht's einfach nur um die Angst ihn irgendwo auf der strasse zu verlieren.
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von preisi » Di 20. Sep 2016, 17:16

Die alte WBK (Papierfetzn) hatte ich immer nur dabei, wenn ich mit Waffen unterwegs war, die Neue (Plastikkarte) ist immer im Geldbörserl.

Aber so eine Frage ins Forum stellen.... :shock: :clap: :lol:
Das kannst du doch handhaben wie du willst, sobald du mit Waffen unterwegs bist muss sie eben mit dabei sein.

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Glock1768 » Di 20. Sep 2016, 20:30

meine wbk ist zuhause im Safe bei den Waffen... eine farbkopie habe ich in der Geldbörse

bevor das hier falsch verstanden wird ... beim Transport von Waffen, Munition, am stand, usw... habe ich immer das Original dabei.

eine zusatzkopie noch bei meinen unterlagen zuhause falls das Original verloren geht ... wegen der Ausweisnummer
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von DutyOne5o » Di 20. Sep 2016, 21:14

preisi hat geschrieben: sobald du mit Waffen unterwegs bist muss sie eben mit dabei sein.


genau das is es ! und wenn´s immer im börserl ist.... kann ma´s ned daheim vergessen !

@ die übervorsichtigen:
wie oft habts ihr euern FS/bankomatk. schon verloren ? daß ihr so angst habt um die wbk

edit
ausser man is a hipster mit geldspange dann versteh ichs ;)
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von chris01 » Mo 5. Dez 2016, 13:54

Ähnliche Frage:

Angenommen man hätte 2 Schränke nebeneinander stehen.
Es ist wohl sicherer beide Schlüssel bei sich zu haben.
Aber es ist auch komfortabler nur einen zu haben und in diesem Schrank den Schlüssel des anderen aufzubewahren.

Meinungen??
Beste Grüße
Christoph

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von gewo » Mo 5. Dez 2016, 14:05

chris01 hat geschrieben:Bei WP und JK ist es klar, dass man diese zur Legitimation mitnimmt, wenn man führt.

Wie ist das aber mit der WBK? Man führt damit ja nicht.
Soll man die Karte am besten im Tresor aufbewahren, bei den Waffen , in der Schießtasche, die man Grad auf den Stand mitnimmt oder gleich im Geldbörsl?


im gesetz steht sie ist mitzufuehren
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von chris_ooe » Mo 5. Dez 2016, 14:29

Also ich habe die WBK in meiner Schießtasche, die ich zum Schießen ohnehin mithabe (weil die Lauscher und Schießbrille auch drinnen sind).
Darin ist auch der Zutritts-Chip für den Schießstand, etc.

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Stefan85 » Mo 5. Dez 2016, 15:01

Ich habe die Wbk in meiner Geldtasche. Da ich sie auch als Ausweis für alles mögliche benutze. Die Blicke der Leute ist einfach grenzgenial. Erst gestern bei der Wahl wieder gesehen. Erst so "He was ist das?" Musternder Blick zu mir, dann kommt meist ein "aha" hinten nach.
Mfg
Stefan

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von susi » Mo 5. Dez 2016, 17:39

Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?
Grüße
susi

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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von sc70 » Mo 5. Dez 2016, 17:56

susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?


natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?
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Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von gewo » Mo 5. Dez 2016, 18:02

sc70 hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Gilt die WBK als "amtlicher" Ausweis? So wie ein Führerschein auch?


natürlich, wie viel amtlicher soll der Ausweis denn noch sein?


naja
um ein amtlicher lichtbildausweis zu sein fehlt der WBK zum beispiel der geburtsort ....
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