ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2160
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von spareribs » Sa 17. Apr 2021, 22:45

gertbley hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 19:27
Wbk ist immer am Mann. Wer weiß, was sich wann und wo günstig zum Kauf anbietet....
100 pro....Führerschein hat man ja auch dabei ...( normale Leute eben....Revoluzzer und Querulanten wahrscheinlich nicht )
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von gewo » Sa 17. Apr 2021, 23:05

Sorry wegen der zeitverzoegerung der reaktion aber ich war anderweitig gebunden

Es gibt keine forenregel dass aeltere threads nicht verwendet werden sollen

Und des weiteren gibt es sehr wohl einen feinen unterschied zwischen
„das ist kein mimosenzuchtverein“ und
„Wir machen jeden zur sau der nicht bei drei am baum ist“

Es sind immer wieder die selben drei oder vier leut die sich diesbezueglich in den mittelpunkt schieben.

Bitte unterlasst das

Insbesondere usern gegenueber die noch unerfahren und neu sind.

Danke
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

johro
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 338
Registriert: Fr 26. Jun 2020, 08:32
Wohnort: Nördl.von Wien

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von johro » Sa 17. Apr 2021, 23:17

spareribs hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 22:45
gertbley hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 19:27
Wbk ist immer am Mann. Wer weiß, was sich wann und wo günstig zum Kauf anbietet....
100 pro....Führerschein hat man ja auch dabei ...( normale Leute eben....Revoluzzer und Querulanten wahrscheinlich nicht )
Haben die Autobauer nicht dafür das Handschuhfach erfunden :whistle:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von gewo » Sa 17. Apr 2021, 23:20

gewo hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 23:05
Sorry wegen der zeitverzoegerung der reaktion aber ich war anderweitig gebunden

Es gibt keine forenregel dass aeltere threads nicht verwendet werden sollen

Und des weiteren gibt es sehr wohl einen feinen unterschied zwischen
„Wir sind kein mimosenzuchtverein“ und
„Wir machen jeden zur sau der nicht bei drei am baum ist“

Es sind immer wieder die selben drei oder vier leut die sich diesbezueglich in den mittelpunkt schieben.

Bitte unterlasst das

Insbesondere usern gegenueber die noch unerfahren und neu sind.

Danke
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2409
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von raptor » So 18. Apr 2021, 08:39

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 15:53
Ich weiss nicht ob das so geschickt ist wenn man mit dem Nachbar zb im Clinch liegt und der weiss das du Waffen hast :whistle:
Bingo. Siehe z.B. den ganzen Spaß bis hin zu einer ORF-Sendung, den Rudi Paar mit seiner Nachbarin hatte.

Benutzeravatar
Armata
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 899
Registriert: So 5. Jul 2015, 22:36
Wohnort:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Armata » So 18. Apr 2021, 18:15

raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 09:43
Lt. help.gv.at ist der Waffenpass ein amtlicher Lichtbildausweis, die WBK aber nicht. Obwohl völlig ident. :doh:

Mal abgesehen davon, dass ich wie Vorposter den Ball lieber flach halte und mit Waffenbesitz nicht hausieren gehe...
Österreich.gv.at:

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person

Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde

Die WBK wird nur in den BEISPIELEN nicht genannt...
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."

Benutzeravatar
Steelman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3460
Registriert: Di 12. Okt 2010, 23:28
Wohnort: Wien

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Steelman » So 18. Apr 2021, 19:23

Armata hat geschrieben:
So 18. Apr 2021, 18:15
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 09:43
Lt. help.gv.at ist der Waffenpass ein amtlicher Lichtbildausweis, die WBK aber nicht. Obwohl völlig ident. :doh:

Mal abgesehen davon, dass ich wie Vorposter den Ball lieber flach halte und mit Waffenbesitz nicht hausieren gehe...
Österreich.gv.at:

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person

Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde

Die WBK wird nur in den BEISPIELEN nicht genannt...
Hab´s ja gewusst, iwo im pd habe ich es schon einmal gelesen, als ich am 17.04. um 12:54 schrieb:

"Eine WBK ist ein amtlicher Bescheid aber kein Lichtbildausweis. Dem WP wurde amtlicherseits die Funktion des Lichtbildausweis zuerkannt.
Wurde mir auch von einem Polizeijuristen bestätigt."
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

Benutzeravatar
Ares
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3050
Registriert: Mi 30. Dez 2015, 10:19

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Ares » So 18. Apr 2021, 19:43

Steelman hat geschrieben:
So 18. Apr 2021, 19:23
Armata hat geschrieben:
So 18. Apr 2021, 18:15
raptor hat geschrieben:
Sa 17. Apr 2021, 09:43
Lt. help.gv.at ist der Waffenpass ein amtlicher Lichtbildausweis, die WBK aber nicht. Obwohl völlig ident. :doh:

Mal abgesehen davon, dass ich wie Vorposter den Ball lieber flach halte und mit Waffenbesitz nicht hausieren gehe...
Österreich.gv.at:

Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person

Erforderliche Angaben:
Name
Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
Unterschrift der Person
Ausstellende Behörde

Die WBK wird nur in den BEISPIELEN nicht genannt...
Hab´s ja gewusst, iwo im pd habe ich es schon einmal gelesen, als ich am 17.04. um 12:54 schrieb:

"Eine WBK ist ein amtlicher Bescheid aber kein Lichtbildausweis. Dem WP wurde amtlicherseits die Funktion des Lichtbildausweis zuerkannt.
Wurde mir auch von einem Polizeijuristen bestätigt."
Da schreibt der Armata, dass es einer ist und du schreibst ich habe es gewusst es ist keiner?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis

Benutzeravatar
Armata
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 899
Registriert: So 5. Jul 2015, 22:36
Wohnort:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Armata » So 18. Apr 2021, 19:47

:lol: :lol: :lol:
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."

The_Governor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5465
Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von The_Governor » So 18. Apr 2021, 19:49

Betrifft vielleicht den alten Papierlappen. :D

Benutzeravatar
Armata
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 899
Registriert: So 5. Jul 2015, 22:36
Wohnort:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von Armata » So 18. Apr 2021, 20:27

Vielleicht - vielleicht irrt er sich auch einfach. Ist keine Schande und passiert uns Allen. Es ist nicht das Trägermaterial sondern der Inhalt des Ausweises der es zu einem amtlichen Lichtbildausweis macht.....es gab ja auch mal einen PapierFS......egal. Wollte den Thread nicht Hijacken sondern ursprünglich nur aufzeigen das die Auflistung auf österreich.gv.at demonstrativ und nicht taxativ ist.

LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von gewo » So 18. Apr 2021, 20:31

WBK und WP sind im amtssprachgebrauch
„amtliche Bescheide mit Ausweischarakter“

Auf basis der einschlägigen gesetze sind sie als identitätsnachweise geeignet

Warum es so ein gezerre darum gibt ob sie ein amtlicher lichtbildausweis sind weiss ich nicht. Selbst der studienausweis einer universitaet ist ein amtlicher lichtbildausweis wenn ein foto drauf ist ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von mastercrash » Mo 19. Apr 2021, 07:13

gewo hat geschrieben:
So 18. Apr 2021, 20:31
Warum es so ein gezerre darum gibt ob sie ein amtlicher lichtbildausweis sind weiss ich nicht.
Ganz einfach, weil die WBK dann ohne Ausrede akzeptiert werden muss (zB von der Bank bei einer Behebung, der Post wenn einen RSb abholst, dem Notar wenn er eine Unterschrift beglaubigt oder ganz einfach vom Schaffner im Zug der die Vorteilscard überprüft) und ansonsten nur akzeptiert werden kann, ohne Rechtsanspruch darauf. Ich fände es schon wichtig, dass solche Dokumente offizielle und amtliche Ausweisdokumente sind und man vom Schaffner der vielleicht keine Waffen mag nicht eine Strafe bekommt, weil man sich ja trotz WBK nicht offiziell mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann und er daher nicht glaubt (oder absichtlich nicht glauben will), dass man Inhaber der Vorteilscard ist.

Den Geburtsort hätten sie eigentlich schon noch aufdrucken können, der steht ja eh im ZMR. Damit wäre die WBK zumindest im Inland dem offiziellen "Personalausweis Republik Österreich" gleichgestellt (auf dem aber auch kein Geburtsort steht?)

Eigentlich steht nur auf dem Führerschein und Reisepass auch der Geburtsort drauf fällt mir gerade irgendwie auf...

Und laut der Definition auf österreich.gv.at (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A ... 90001.html) muss auch kein Geburtsort drauf stehen, um ein amtlicher Lichtbildausweis zu sein.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von gewo » Mo 19. Apr 2021, 07:34

Am personalausweis steht der geburtsort drauf
Definitiv
Ich habe einen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Aufbewahren/Mitführen waffenrechtlicher Dokumente

Beitrag von mastercrash » Mo 19. Apr 2021, 07:53

gewo hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 07:34
Am personalausweis steht der geburtsort drauf
Definitiv
Ich habe einen
Stimmt! Auf der Rückseite...
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Antworten