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Laser an Langwaffe
Verfasst: So 4. Sep 2016, 18:37
von sauersigi
Hallo Freunde,
Ich habe nun einige Threads durch, die Rubrik Waffenrecht komplett selbst abgesucht und Google bemüht.
Eine Aussage, die sich auf einen ev. gültigen Gesetzestext bezieht habe ich leider nicht gefunden.
Den Absatz: darf nicht das Ziel ausleuchten....hab ich entdeckt, aber alle Aussagen dazu wurden dann doch wieder relativiert.
Meine Frage : darf ein Laser an einer LW montiert und benutzt werden.
Ja oder Nein?
Danke für eure Rückmeldungen
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: So 4. Sep 2016, 18:39
von rupi
fokusierender Laser ja
ausleuchtender Laser nein
Lampe nein
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: So 4. Sep 2016, 18:42
von sauersigi
So hätte ich mir das zusammengereimt!
Hintergrund meiner Frage , ich will beim Basteln und dann am Stand beim Testen nicht sinnlos argumentieren müssen, etc.
Danke schonmal.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: So 4. Sep 2016, 18:51
von Wiseli
Am Stand gibt es öfter mal sinnlose Diskussionen, ob wegen Laser, personalisierten Zielscheiben, Slings, ...
Da hilft nur, das ganze mit Humor nehmen.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: So 4. Sep 2016, 20:54
von johnbond01
viewtopic.php?f=7&t=32909&start=130#p529879" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 11:17
von Stickhead
rupi hat geschrieben:fokusierender Laser ja
ausleuchtender Laser nein
Lampe nein
Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie eine Antwort im Bereich Waffenrecht nicht aussehen soll.
Forumsregeln
ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 12:50
von Myon
Aber wenigstens kann man bei ihm sicher sein das wenn er was schreibt es auch stimmt und so ist. Ist leider bei den meisten nicht so in diesen Unterforum. Aber ja die Forumsregeln fordern es.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 12:59
von BigBen
3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
.....................
5.
von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;
Das heisst ein "Gewehrscheinwerfer" ist per se schon ein verbotener Gegenstand. Was genau jetzt ein Gewehrscheinwerfer sein soll, daran scheide sich die Geister ein wenig...worin sich aber die meisten mit der Materie vertrauten Personen einig sind ist die Tatsache, dass ein Scheinwerfer ein Ziel immer AUSLEUCHTET. Ausleuchtet heisst, dass ein etwas großflächigerer Lichtkegel sein muss, der die Identifikation eines Zieles bei Dunkelheit ermöglicht. Ein normaler Laser hat aber einen extrem gebündelten Strahl und leuchtet deshalb nichts aus, sondern ist nur eine Art Zielmarkierer und kein Gewehrscheinwerfer - und deshalb an Langwaffen in AT unproblematischt. In DE sieht das wieder anders auch, da sind auch Laser an Langwaffen verboten.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 14:03
von Wiseli
BigBen hat geschrieben:3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
.....................
5.
von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;
Das heisst ein "Gewehrscheinwerfer" ist per se schon ein verbotener Gegenstand. Was genau jetzt ein Gewehrscheinwerfer sein soll, daran scheide sich die Geister ein wenig...worin sich aber die meisten mit der Materie vertrauten Personen einig sind ist die Tatsache, dass ein Scheinwerfer ein Ziel immer AUSLEUCHTET. Ausleuchtet heisst, dass ein etwas großflächigerer Lichtkegel sein muss, der die Identifikation eines Zieles bei Dunkelheit ermöglicht. Ein normaler Laser hat aber einen extrem gebündelten Strahl und leuchtet deshalb nichts aus, sondern ist nur eine Art Zielmarkierer und kein Gewehrscheinwerfer - und deshalb an Langwaffen in AT unproblematischt. In DE sieht das wieder anders auch, da sind auch Laser an Langwaffen verboten.
Die kritische Abgrenzung ist also zwischen Ziel Markieren und Ziel Ausleuchten? Also sollte tunlichst keine variabel fukussiierbare Linse -die den Strahl von 5mm auf 1m vergrößert - am Laser vorhanden sein.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 14:10
von Phase_5
Wiseli hat geschrieben:
Das heisst ein "Gewehrscheinwerfer" ist per se schon ein verbotener Gegenstand.
Spätestens hier wird es aber rechtlich spannend. Mir wäre nicht bekannt, dass es eine nähere, technische Beschreibung im WaffG gibt, die erläutet was ein Gewehrscheinwerfer ist.
Gibt es hier Judikatur?
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 14:24
von gewo
Phase_5 hat geschrieben:Wiseli hat geschrieben:
Das heisst ein "Gewehrscheinwerfer" ist per se schon ein verbotener Gegenstand.
Spätestens hier wird es aber rechtlich spannend. Mir wäre nicht bekannt, dass es eine nähere, technische Beschreibung im WaffG gibt, die erläutet was ein Gewehrscheinwerfer ist.
Gibt es hier Judikatur?
judikatur
jaein
es gibt eine sachmeinung des amtssachverstandigen
der meint (zu den modellen, montage + taschenlampe anders thema):
verboten alles was zur montage oder verwendung an langwaffen seitens des herstellers vorgesehen ist
also zb ein werbeprospekt des herstellers welches das geraet auf einer langwaffe montiert zeit
oder eine "ueberaus starke" helligkeit welche den einsatz an kurzwaffen quasi verunmoeglicht
anschluss oder anschlussmoeglichkeit eines griffstuecktasters mit langer leitung
produktbildung auf der schachtel die das geraet auf einer langwaffe zeigen
also - wie immer - alles nicht eindeutig
aktuell ist es zb so dass die sehr leuchtstarke serie eines herstellers ein neues schachteldesign bekommen hat
bisher waren alle derartigen scheinwerfer in der selben schachtel
die marketingabteilung hatte offenbar freies budget
und hat neue schachtelbilder gemacht
und prompt ham die deppen jetzt bei einigen modellen langwaffen abgeblidet
damit kannst die dinger bei uns nimmer verkaufen
frage: was passierte mit den baugleichen modellen die schon im markt sind?
sind die jetzt ach verboten?
kein dir kein mensch sagen
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 16:27
von Promo
Runderlass des BMI dazu:
Gewehrscheinwerfer i.S. § 17 Abs. 1 Z. 5
Unter einem Gewehrscheinwerfer ist ein Gegenstand zu verstehen, der dazu dient, ein Ziel auszuleuchten. Dabei kann es sich entweder um einen Weißlichtscheinwerfer oder um einen Infrarotscheinwerfer in Kombination mit einem Infrarotnachtsichtgerät handeln.
Unstrittig ist im gegebenen Zusammenhang, dass es sich um einen verbotenen Gewehrscheinwerfer handelt, wenn der Gewehrscheinwerfer als solcher und für diesen Zweck von einem Unternehmen produziert wird.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 18:18
von BigBen
Danke, vom Runderlass wusste ich zwar dass es ihn gibt, hab ihn aber nicht mehr gefunden.
Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 19:08
von Phase_5
Promo hat geschrieben:Runderlass des BMI dazu:
Gewehrscheinwerfer i.S. § 17 Abs. 1 Z. 5
Unter einem Gewehrscheinwerfer ist ein Gegenstand zu verstehen, der dazu dient, ein Ziel auszuleuchten. Dabei kann es sich entweder um einen Weißlichtscheinwerfer oder um einen Infrarotscheinwerfer in Kombination mit einem Infrarotnachtsichtgerät handeln.
Unstrittig ist im gegebenen Zusammenhang, dass es sich um einen verbotenen Gewehrscheinwerfer handelt, wenn der Gewehrscheinwerfer als solcher und für diesen Zweck von einem Unternehmen produziert wird.
Das nennt sich dann Rechtssicherheit in Österreich. Die meisten modernen, taktischen Taschenlampen werden auch für den Einsatz an Waffen ausgelegt (LW und FFW). Dazu gehören Eigenschaften wie Erschütterungsfestigkeit, Gehäusedurchmesser, etc. Einen Kabeltaster kann man auch an der FFW einsetzen und mir wäre nicht klar, wieso eine Taschenlampe "zu hell" für den Einsatz an einer FFW sein soll. Große Lichtstärke kann den Gegner so stark blenden, dass er desorientiert ist und somit sogar ein Waffeneinsatz verhindert wird.
Was also in der Hand eines Bürgers ohne WKB oder WP eine "Taschenlampe" ist, ist im schlechtesten Fall für den Besitzer eines waffenrechtlichen Dokuments ein "verbotener Gegenstand". Der Interpretationsspielraum für die Behörde ist geradezu lachhaft groß. Hurra!

Re: Laser an Langwaffe
Verfasst: Mo 5. Sep 2016, 20:36
von SwissShot
Wir sind zwar schon weg, vom eigentlichem Thema, aber es interessiert mich trotzdem.
Darum mal ein hypothetisches Beispiel:
Nehmen wir an ich lebe in Österreich, besitze eine Glock und dazu eine StreamLight TLR-1.
Die Lampe kann ich ja ohne Probleme an die Glock klemmen.
Jetzt kauf ich mir noch irgendein Gewehr, welches eine Picatinnyschiene hat.
Ist die Lampe jetzt noch legal oder illegal?
Oder wird sie erst illegal wenn ich sie definitiv ans Gewehr klemme?
Wenn ich die Beschreibungen so durchlese, z.B. von gewo.
Verstehe ich es so, das die Lampe illegal ist, sobald die Möglichkeit besteht.
Ist das richtig oder falsch?
Gruss SwissShot.