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Aufbewahrung

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 14:04
von Ak66
Hallo,

Würde gerne wissen ob mann die Waffe auch wo anders auser im wohnsitz lagern darf? Währe auch in einen safe und keiner hätte zugang. Zmbs. Bei den eltern in der wohnung.wáhre das bei der 5 jährigen kontrolle ein problem?

Und wie schaut es beim wohnungswechsel aus,muss mann das weiter melden?

Habe leider von der lpd keine antwort gekriegt.

Vielen dank im voraus

Lg Ak

Re: Aufbewahrung

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 14:28
von Lagavulin
Beides ist innerhalb von 6 Wochen der Behörde zu melden. Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).

Re: Aufbewahrung

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 14:38
von BigBen
Der Glöckner hat geschrieben:Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).
Bitte wo genau ist das im Waffengesetz zu finden?

Re: Aufbewahrung

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 14:38
von gewo
Der Glöckner hat geschrieben:Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).
so ein bodenloser bloedsinn

quelle bitte

Re: Aufbewahrung

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 14:47
von Ak66
Also doch nicht melden?

Der waffenhändler hat mir gesagt das ich es darf wollte nur sicher gehen.weil die lpd nicht geantwortet hat

Re: Aufbewahrung

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 15:04
von BigBen
Theoretisch darfst du deine Waffen aufbewahren wo du willst solange du selbst jederzeit Zugang zu den Waffen hast, und sie vor Zugriff und Mitnahme durch Unbefugte ausreichend geschützt sind. Im Zuge einer Verwahrungskontrolle musst den Beamten halt darauf hinweisen dass alle oder ein Teil deiner Waffen woanders gelagert sind...und er muss sich dann nochmal einen Termin für die Besichtigung an der anderen Örtlichkeit ausmachen.

Re: Aufbewahrung

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 15:12
von Martin P
Die in der Stammfassung des WaffG 1996 enthaltene Verpflichtung zur Bekanntgabe jeder Wohnsitzänderung (§ 26 WaffG 1996) wurde mit der Novelle 2010 beseitigt, da die Waffen ja seither im ZWR zentral erfasst werden.

Daher: keine Meldeverpflichtung mehr.

Die Sicherheitsbehörden sind allerdings ermächtigt, die im ZWR gespeicherten Wohnsitzdaten regelmäßig über das ZMR zu aktualisieren (§ 55 Abs. 8 WaffG).

Re: Aufbewahrung

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 15:14
von gewo
Ak66 hat geschrieben:Also doch nicht melden?

Der waffenhändler hat mir gesagt das ich es darf wollte nur sicher gehen.weil die lpd nicht geantwortet hat
du darfst ueberall verwahren wo du willst, wenn
- die verwahrung an diesem ort sicher ist,
- daher insbesondere auch keine unberechtigten dritten auf die waffe zugreifen koennen und
- fuer dich ein geregelter zugang auf den verwahrungsort gegeben ist (kurzfristig, innerhalb weniger tage ..)

Re: Aufbewahrung

Verfasst: So 21. Aug 2016, 10:32
von Lagavulin
gewo hat geschrieben:
Der Glöckner hat geschrieben:Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).
so ein bodenloser bloedsinn
....
Ich werde es der Beamtin ausrichten... :D

Re: Aufbewahrung

Verfasst: So 21. Aug 2016, 11:06
von gewo
Der Glöckner hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Der Glöckner hat geschrieben:Verbringst du die Waffe an deinen Zweitwohnsitz, dann bedarf es einer formlosen Meldung an die Behörde, dass du dich zeitweilig an besagter Adresse aufhältst (und du dort die Waffe(n) gesetzeskonform verwahrt hast).
so ein bodenloser bloedsinn
....
Ich werde es der Beamtin ausrichten... :D
kannst du gerne

eine sachbearbeiterin darf sich wienschen was sie will
genauso wie die beamten die zur verwahrungskontrolle kommen

was da teilweise an unsinn verzapft wird ist legendaer
und zwar in "beide richtungen"

fakt ist das was in gesetzen, verordnungen, erlaessen und in den hiechstgerichtsurteilen steht