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9mm Hohlspitz...

Verfasst: Fr 29. Jul 2016, 13:33
von psav
Hallo,
ich war kürzlich bei meinem Waffenhändler um 9mm zu kaufen. Da relativ wenig los war, haben wir ein wenig über SV-Mun geplaudert. Er hat behauptet, das Hohlspitzmun, nämlich diese hier:
http://www.frankonia.de/Geco+9mm+Luger+ ... mer=167234
für WBK-Besitzer erhältlich ist, jedoch nur zum Scheibenschießen. Für SV wäre die ganz tief im bösen Bereich und endet praktisch fix in einem Schuldspruch, auch wenn die Notwehr berechtigt ist.
Stimmt das so, oder ist das absoluter Schwachsinn? Der Mann bildet auch Waffenführerschein aus...

Danke schon mal!

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Fr 29. Jul 2016, 13:43
von gewo
psav hat geschrieben:Hallo,
ich war kürzlich bei meinem Waffenhändler um 9mm zu kaufen. Da relativ wenig los war, haben wir ein wenig über SV-Mun geplaudert. Er hat behauptet, das Hohlspitzmun, nämlich diese hier:
http://www.frankonia.de/Geco+9mm+Luger+ ... mer=167234
für WBK-Besitzer erhältlich ist, jedoch nur zum Scheibenschießen. Für SV wäre die ganz tief im bösen Bereich und endet praktisch fix in einem Schuldspruch, auch wenn die Notwehr berechtigt ist.
Stimmt das so, oder ist das absoluter Schwachsinn? Der Mann bildet auch Waffenführerschein aus...
Danke schon mal!


kompletter bullshit

es handelt sich um teilmantel hohlspitz munition

sie darf nur mit jagdkarte oder ausweis eines schuetzenvereins (ZUSÄTZLICH zum waffenrechtlichen dokument) besessen werden
quelle: runderlass des BMI

und was du zum zweck der notwehr bzw nothilfe verwendest ist unerheblich
wichtig ist nur dass es sich ueberhaupt um eine notwehr bzw nothilfesituation handelt
und dass du das gelindest moeglichen mitteln verwendest
quelle: div OGH urteile auf ris.gv.at

und was man bei waffenfuehrerscheinkursen so hoert oder nicht hoert .. das waere ein ganz eigenes thema ...

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Fr 29. Jul 2016, 13:58
von psav
Hab ich mir gedacht, danke!

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Fr 29. Jul 2016, 14:00
von BigBen
Ist schon erstaunlich mit welchem "Wissen" manche Fachhändler mit Gewerbeberechtigung "gesegnet" sind :mrgreen:

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Fr 29. Jul 2016, 14:25
von psav
Ich wollte ihm nicht direkt widersprechen, schließlich ist er der Fachmann :oops: :whistle:

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Fr 29. Jul 2016, 17:00
von Kapselpracker
psav hat geschrieben:Ich wollte ihm nicht direkt widersprechen, schließlich ist er der Fachmann :oops: :whistle:

Ein Wiener Fachmann?

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Fr 29. Jul 2016, 17:59
von psav
Nein, aus der Steiermark :character-willie:

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Fr 29. Jul 2016, 18:34
von Kapselpracker
psav hat geschrieben:Nein, aus der Steiermark :character-willie:

So weit haben die sich schon ausgebreitet. :o :mrgreen:

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: So 31. Jul 2016, 17:39
von GSchoenbauer
Da muss ich aber jetzt auch meinen Senf dazugeben, weil einfach unwidersprochen soll die Verunglimpfung eines Waffenhändlers nicht den thread runterwandern :(

Es ist zwar richtig, daß das Mittel unwichtig ist für den Einsatz für Notwehr oder Selbsthilfe ist, sofern der Notwehr- oder Nothilfefall auch tatsächlich vorliegt, alles andere, was hier behauptet wird, steht auf sehr dünnem Eis.

Zur Erinnerung und zum selber Nachlesen aus dem Schreiben des BMI:

2. Expansivmunition
Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.4.2005, Zl. 2005/03/0031, festgestellt, dass diese Regelung zwar nicht gesetzwidrig ist, aber man ihr nicht den Inhalt unterstellen dürfe, dass dieses Verbot auch Munition für Jagd- und Sportwaffen umfasse.
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der WaffV waffentechnisch entsprechende Munition für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
Bemerkt wird, dass die in § 24 WaffG genannte Munition nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte überlassen und nur von diesen besessen werden darf.
Hinzuweisen ist, dass die obigen Ausführungen nicht für sonstige verbotene Munition gemäß § 6 der 1. WaffV gelten und sich nicht auf Munition erstreckt, die Kriegsmaterial
darstellt.


damit ist klargestellt, daß Jäger und Sportschützen die Munition für den Zweck der Jagd und des Sportschießens erwerben, besitzen (und natürlich auch einsetzen dürfen ... sonst wäre der Erwerb ja sinnlos). Von einem Einsatz für Waffen zur Selbstverteidigung ist hier nicht die Rede und auch garnicht beabsichtigt ... denn dieses VERBOT ist ja die eigentliche Absicht des Gesetzgebers gewesen.

Wenn jemand also im Notwehrfall jemanden mit Hohlspitzmunition an- oder erschießt, hat er sicher Erklärungsnotstand, warum er die Waffe mit dieser Munition geladen hat.
Es sei denn, der Notwehrfall ereignet sich auf dem Schießstand, wo er gerade diese Munition verwendet . Oder er nimmt die LEERE Waffe daheim aus der Verwahrung und lädt sie, weil er gerade nichts anderes greifbar hat, zur Not in der Eile eben mit dieser Hohlspitzmunition.
Geladen mit dieser Munition zur SV bereithalten oder mit WP führen ist aber sicher zumindest ein Vergehen nach dem Waffengesetz und kann sehr wohl im SV-Fall vom Richter begründet negativ ausgelegt werden.

Warum man daher den Waffenhändler, der dies behauptet, lächerlich macht, kann ich nicht verstehen :evil:

https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjfjKmC_p3OAhWsAsAKHVaxCFkQFggcMAA&url=http%3A%2F%2Fiwoe.at%2Fwp-content%2Fuploads%2F2013%2F04%2FRunderla%25EF%25BF%25BD-zum-Waffengesetz-29.-Mai-2008-Expansivmunition.pdf&usg=AFQjCNHY_1u16lh9LG7tZR44bbaSBFGaAg&sig2=MCCso6I5j4dvI45gBHDlFA&bvm=bv.128617741,d.d2s&cad=rja

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: So 31. Jul 2016, 18:09
von rhodium
Ich dachte immer das Notwehrmittel ist egal ... zumindest in D kann ein nicht WBK-Besitzer mit einer (illegalen) Waffe einen bewaffneten Räuber in Notwehr erschießen. Für den illegalen Waffenbesitz bekommt er in weiterer Folge ein eigenes Strafverfahren. So habe ich das zumindest mal in einen D Waffenforum gelesen.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: So 31. Jul 2016, 18:11
von gewo
[quote="GSchoenbauer"]Da muss ich aber jetzt auch meinen Senf dazugeben, weil einfach unwidersprochen soll die Verunglimpfung eines Waffenhändlers nicht den thread runterwandern
Es ist zwar richtig, daß das Mittel unwichtig ist für den Einsatz für Notwehr oder Selbsthilfe ist, sofern der Notwehr- oder Nothilfefall auch tatsächlich vorliegt, alles andere, was hier behauptet wird, steht auf sehr dünnem Eis
[/quote="GSchoenbauer"]

auf duennen eis stehen lediglich deine freihaendigen interpraetationen

alles vorher gesagte basiert auf gesetzen, erlaessen oder verordnungen
wo ist deine quelle?
hast ein urteil bei der hand ?
oder weigstens einen erlass?

es gilt nach wie vor, dass erlaibt ist, was nicht durch eine norm verboten ist

du versuchst irgendwelche krause argumentierungen zusammenzuschustern

wertlos

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: So 31. Jul 2016, 18:31
von GSchoenbauer
kannst gerne Leute, die sich bemühen richtig zu informieren, weiter veräppeln ...

Aber selbstverständlich kannst DU begründen, warum Leute mit Jagdschein oder Sportschützen im SV-Fall mit Hohlspitz schießen dürfen, währen Menschen, die die Waffe nur wegen SV haben, des NICHT dürfen :)

Aber, für einfache Gemüter des Gesetz im Asterix-Deutsch:

- Gesetzgeben sagen: Hohlspitzmunition wegen Beschädigung von Opfer böse, daher verboten
- Jäger und Sportschützen sagen: brauchen aber Hohlspitz wegen Präzision
- Gesetzgeber sagen: Gut, Ausnahmen für Jäger und Sportschützen für Jagd und Sport
- Gewo sagen: jetzt Jäger und und Sportschützen mit Hohlspitz Opfer beschädigen dürfen

:) :) :)

Typisches Pulverdampf-Waffenrecht wieder mal :(

PS: übrigen ... im verlinkten Dok stehts ja - sogar ausdrücklich - drinnen. Lesen musst aber schon können, habs aber eh extra rot markiert .)

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: So 31. Jul 2016, 18:43
von GSchoenbauer
@ Rhodium
Ich dachte immer das Notwehrmittel ist egal ... zumindest in D kann ein nicht WBK-Besitzer mit einer (illegalen) Waffe einen bewaffneten Räuber in Notwehr erschießen. Für den illegalen Waffenbesitz bekommt er in weiterer Folge ein eigenes Strafverfahren. So habe ich das zumindest mal in einen D Waffenforum gelesen.


hab ja geschrieben; ZUMINDEST Vergehen nach dem WAFFENGESETZ.
Notwehr is klar; in der Notlage alles erlaubt:
Wenn aber der Gesetzgeber den Einsatz von Hohlspitzmunition aus Opferschutzgründen (gerechtfertigt oder nicht) verbietet und Du die Waffe VORHER schon ABSICHTLICH damit geladen hast, wirst DU dich schwer mit Notlage damit verantworten können. Für die SV schon, aber für den Einsatz der Mittel nicht.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: So 31. Jul 2016, 20:11
von Grumbach
GSchoenbauer hat geschrieben:Aber, für einfache Gemüter des Gesetz im Asterix-Deutsch:

- Gesetzgeben sagen: Hohlspitzmunition wegen Beschädigung von Opfer böse, daher verboten
- Jäger und Sportschützen sagen: brauchen aber Hohlspitz wegen Präzision
- Gesetzgeber sagen: Gut, Ausnahmen für Jäger und Sportschützen für Jagd und Sport
- Gewo sagen: jetzt Jäger und und Sportschützen mit Hohlspitz Opfer beschädigen dürfen


Bild

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: So 31. Jul 2016, 20:17
von GSchoenbauer
da muss ich dem Obelix natürlich vorbehaltlos rechtgeben :)