Martin P hat geschrieben:gewo hat geschrieben:du haettest recht
wenn es nicht im jahr 2005 das OGH urteil gegeben hat welches das gesetz repariert hat
anders als reparieren kann man es wohl nicht bezeichnen wenn der gesetzgeber ein gesetz erlaesst in dem wortwoertlich steht "der besitz von XY ist verboten" und neun jahre spaeter kommt der OGH und satz einen rechtssatz der sagt sinngemaess "..nur deshalb weil im gesetz steht XY ist verboten kann daraus nicht abgeleitet werden, dass der besitz von XY verboten ist"
ja bitte wie???
genau!
dh den ganzen urspruenglichen gesetzestext kannst Kicken
das "hoechste" und aktuellest was uns zur verfuegung steht ist der 2005/03/0032 (oder so)
denn erlaesse san fuer die fisch`, die entwickeln keine rechtskraft
sonstige urteile zum besitz gibts ned
und wie schon vielfach gesagt: zur verwendung sagt der urspruegliche gesetzestext nix, und der reparatur-rechtssatz noch weniger
OK, abschließend ein paar Kleinigkeiten:
Das Judikat (VwGH 26.04.2005, 2005/03/0031), auf das du dich offenbar beziehst, hat der Verwaltungsgerichtshof (= VwGH) erlassen, und nicht der Oberste Gerichtshof (= OGH).
Weder der VwGH noch der OGH können Gesetze "reparieren". Das kann nicht einmal der Verfassungsgerichtshof (= VfGH) - der kann auch nur aufheben.
Das von dir zitierte Erkenntnis stützt nicht im geringsten deine Argumentation, Jäger und Sportschützen dürften Expansivmunition zur SV verwenden. Hier der Link zu der Entscheidung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0050426X00Was dich an dem Erkenntnis verwirrt, kann ich dir übersetzen: die auf Basis des § 17 Abs 2 WaffG erlassene Bestimmung des § 5 der ersten Waffengesetz-Durchführungsverordnung sieht keine Ausnahme für Jagd- und Sportwaffen vor. Der VwGH hat lediglich klargestellt, dass mit der Verordnung kein generelles Verbot für Expansivmunition erlassen wurde (das hat nämlich die Vorinstanz idiotischerweise angenommen), sondern dass die - gesetzlich vorgesehene - Ausnahme für ebendiese Waffen selbstverständlich gilt.
Die Fragen "Besitz" oder "Verwendung" streift der VwGH in seiner Entscheidung nicht einmal.
Damit genug, es ist mir wurscht, was du in deine Kanone lädst. Ich hab das Diskutieren angefangen, weil du die durchaus vertretbare Interpretation von GSchoenbauer als kraus und wertlos bezeichnet hast. Das ist nicht der Fall, er könnte durchaus richtig liegen ....
ablauf des threads:
der kollege schreibt:
viewtopic.php?p=523971#p523971 Für SV wäre die ganz tief im bösen Bereich und endet praktisch fix in einem Schuldspruch, auch wenn die Notwehr berechtigt ist. ich antworte, u.a,
viewtopic.php?p=523973#p523973was du zum zweck der notwehr bzw nothilfe verwendest ist unerheblich
wichtig ist nur dass es sich ueberhaupt um eine notwehr bzw nothilfesituation handelt
und dass du das gelindest moeglichen mitteln verwendestdanach zitiert Gschoenbauer mal den expansivmunitionserlass, noch dazu den alten und nicht den aktuellen
ich unterstelle mal, dass er weiss dass dieser erlass KEINE RECHTSKRAFT HAT
es ist die "privatmeinung" des BMI, an die sich die sachbearbeiter der waffenbehoerde halten sollen/ muessen
dem gericht ist so ein erlass voellig egal (zuletzt gesehen beim waffenpass-erlass des BMI fuer jaeger, der wurde von der justiz - obwohl vorgebracht und argumentiert - einfach mit dem hinweis ignoriertwurde, dass er nicht rechtsrelevant sein, so wie alle erlaesse eben ..)
danach der selbige:
- Gesetzgeben sagen: Hohlspitzmunition wegen Beschädigung von Opfer böse, daher verboten
- Jäger und Sportschützen sagen: brauchen aber Hohlspitz wegen Präzision
- Gesetzgeber sagen: Gut, Ausnahmen für Jäger und Sportschützen für Jagd und Sport
- Gewo sagen: jetzt Jäger und und Sportschützen mit Hohlspitz Opfer beschädigen dürfen waehrend die ersten drei saetze stimmen, ist der vierte natuerlich bloedsinn
denn fakt ist dass nicht das zaehlt was der gesetzgeber vielleicht wollte, sondern das was sich aus dem aus diesem willen entstandenen gesetzesmaterial rechtlich ergibt
wenn der gesetzgeber "vergisst" dass TMHS fuer jaeger und sportschuetzen erforderlich ist
das gesetz dann aber schon "draussen" ist
und die "entscheider" sich nicht dazu durchringen koennen deshalb eine novelle zu machen
sondern sich alle fast ein jahrzehnt lang augenzwinkernd gegenseitig beteuert "aber lass nur, wo kein klaeger da kein richter"
dann irgendein pimperlgericht sich nicht daran haelt und tatsaechlich auf basis des gesetzestextes ein verfahren gegen eine legalwaffenbesitzer fuehrt
wir alle das glueck haben dass der eher prominent war und seitens der entscheider dann alle hebel in bewegung gesetzt wurden um eine verurteilung zu verhindern
daraus dann der verrueckte rechtssatz 2005 entstanden ist welcher eh schon mehrfach hier im forum zitiert wurde (nur weil besitz verboten darf man nicht unterstellen dass der besitz fuer jaeger und schuetzen verboten ist ....)
dann ist es tatsaechlich dieser rechtssatz das woran die zukuenftrigen gesetzesentscheidungen zu bemessen sein werden
denn dieser hat das gesetz ja quasi "korrigiert", verwaltungsjursiten wuerden sagen "praezisiert" (was aber eigentlich ned stimmt, das umkehren eines gesetzeswillens in das gegenteil ist alles andere als praezisieren, ich habe dafer den ausdruck "reparieren" verwendet, da dieser vorgang ja von den interessensvertretungen getrieben und von den entscheidern im BMI und BMJ getragen worden ist
aus NICHTS ergibt sich ein verwendungsverbot zur SV
es geht immer um den BESITZ
der "wille" des gesezgebers, TMHS zu verbieten weil diese so gefaehrlich ist (was fuer sich genommen schon bloedsinn ist, aber es halt sich wohl keiner getraut das "dem gesetzgeber" - aka "der politik" zu sagen) ist an dieser stelle schon komplett zerfleddert, es ist, nicht zuletzt aufgrund des rechtsatzes, nix mehr davon ueber)
und dass man dafuer eventuell trotzdem verurteilt werden kann?
SELBSTVERSTÄNDLICH!
das muss man doch garned bereden
ab einer gewissen lebeneserfahrung weiss "man":
GERICHT hat mit RECHT nur relativ wenig zu tun
die aufgabe des gerichtes ist es RECHT ZU SPRECHEN
man hofft halt dann immer das dads dann auch GERECHT ist
oft genug ist es das nicht
anmerkung:
ich werde die kommentierungen hier im rechtsbereich in zukunft sehr kurz halten oder schlichtweg unterlassen und mich verstaerkt den angeboten in meinen verkaufsthreads widmen
es ist mir wirklich zu viel aufwand fuer eine sache zeit aufzuwenden in der dann einzelne versuchen mit absurden einwuerfen die eigene meinung "durchzudruecken" (und nein, das ging nicht gegen dich martin P , auch wenn ich dich zitiert habe oben)
die leser die es verstehen wollen habens eh kapiert
die anderen moegen ihre irrmeinung weiterverbreiten
soll mir recht sein