Marc hat geschrieben:Hallo!
gewo hat geschrieben:bei Kat C reicht ein verhinderung des zugriffes fuer unberechtigte
da ist nach allem was bekannt ist ein versperrter spind oder ein versperrter kasten ausreichend
bei kurzwaffen sieht es ein wenig anders aus
Was ist bei Kat B anders? Ein versperrter, an der Wand befestigter Metallspind sollte doch auch für Kat B ausreichend sein? Oder gibt es da (neue?) Richtlinien bezüglich der Wiederstandsfähigkeit?
hi marc
das kommt zb in wien wohl auf die entsprechende beurteilung durch die beamten an
immer wieder gelesen habe ich von einem fall in dem mindestens massivholz fuer einen kat B aufbewahrungsschrank gefordert wurde
ob ein blechspind jetzt wirklich widerstandsfaehiger ist als das IKEA kasterl dass in dem fall zur aufbewahrung verwendet wurde traue ich mich nicht einzuschaetzen
was immer wieder zu hoeren und zu lesen ist ist die abwaegung der gesamtsituation.
in einem gebaeude oder einer wohnung die an sich gut abgesichert ist (sicherheitstuere, keine einstiegmoeglichkeit durch fenster oder ueber dach) scheinen relativ einfache aufbewahrungsplaetze ok zu sein.
dort wo die aussensicherung der raumlichkeiten nicht sonderlich gut sind (gartenhuette, ebenerdige fenster, dachflaechenfenster ect) dort werdenauf das behaeltnis selber hoehere anforderungen gestellt.
ich persoenlich habe mal betreffend der aufbewahrung von Kat B in meinem gartenhaus nachgefragt
holzhaeuschen, einfaches schloss, duenne tuere, ebenerdig, defacto ohne werkzeug mit gewalt aufzubrechen.
mir wurde gesagt dass bei einer so minderwertigen aussensicherung die verwahrung wohl nur in einem tresor (verschraubt) zulaessig waere ...
ob zurecht oder nicht? keine ahnung. im gesetz steht davon nix...
erscheint mir aber nachvollziehbar