Mir stellt sich eine Frage, zu der ich leider noch keine Antwort gefunden habe:
Ist der Verschlussträger eines AR15 bei uns ein waffenrechtlich relevantes Teil, sprich brauche ich dafür einen Zubehöreintrag auf meiner WBK?
Ich spiele nämlich mit dem Gedanken mit mir diesen Schubschaft zu kaufen, und da brauchts auch eine eigene Buffer Tube mit Verschlussträger.
Kann mir da möglicherweise jemand weiterhelfen?
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
![Bild](http://truthaboutguns-zippykid.netdna-ssl.com/wp-content/uploads/2014/10/troy.jpg)