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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
PS.: Ob Captain Junkyard sauft oder nicht, ist völlig irrelevant, und ändert rein gar nichts am Ist-Zustand.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Jo_Kux hat geschrieben:rubylaser694 hat geschrieben:...Es gibt sicher eine menge Leute ohne WBK und Schützenpass, die jetzt diese noch freien Waffenteile haben, ohne selbst Waffen zu besitzen..
Auf wieviele hundertausende die das trifft schätzt du die Zahl in etwa?
Kann man dieses Kaffeesudlesen und Panikgegackere vielleicht etwas zurückfahren?
Dein "passiert eh nichts" Gegackere kannst dir auch schenken!
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"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Hat eigentlich schon mal jemand den Herrn Innenminister angeschrieben und um eine Stellungnahme zu seiner Aussage gebeten?
DiePresse.com: "Nach Angaben von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erfordert die Umsetzung der EU-Richtlinie keine Änderungen in Österreich."
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bourne hat geschrieben:Hat eigentlich schon mal jemand den Herrn Innenminister angeschrieben und um eine Stellungnahme zu seiner Aussage gebeten?DiePresse.com: "Nach Angaben von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erfordert die Umsetzung der EU-Richtlinie keine Änderungen in Österreich."
lt. Ford auf FB kam das Verbot der Magazine auf Druck des Council der IM.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Der Druck für alles mögliche kam vom Rat, also von den Nationalstaaten. Das übliche Spiel halt. Zu Hause jammern wie ach böse und ungerecht nicht die EU ist und selbst kann man ja nichts dafür, weil überhaupt ... und man wollte es ja eh anders .... und vorher machen die gleichen Gestalten in der EU Druck. Dieses Bandenspiel über die EU beherrschen mittlerweile viele Nationalregierungen in der EU.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Was passiert eigentlich mit den HA die man in seinem Besitz hat, sollten HA verboten werden?
Wie ging das bei der Pumpgun vor sich?
Ich weiss diese Frage wurde sicher schon gestellt. Aber ich kann unmöglich über 500 Seiten zurück lesen. Auch wüsste ich nicht nach welchen Stichwörtern ich suchen sollte. Bitte um Vergebung.
Wie ging das bei der Pumpgun vor sich?
Ich weiss diese Frage wurde sicher schon gestellt. Aber ich kann unmöglich über 500 Seiten zurück lesen. Auch wüsste ich nicht nach welchen Stichwörtern ich suchen sollte. Bitte um Vergebung.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich hab ihm das in meinem Schreiben explizit reingeschrieben und gefragt ob sich nun daran was geändert hat, ABER welch Überraschung KEINE diesbezügliche Antwort!
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Du behältst die HA, darfst sie (lt. aktueller Planung) an berechtigte Händler verkaufen, abgeben oder vernichten. Nur neue darfst keine mehr ohne besondere Genehmigung mehr kaufen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Noldi hat geschrieben:Der Druck für alles mögliche kam vom Rat, also von den Nationalstaaten. Das übliche Spiel halt. Zu Hause jammern wie ach böse und ungerecht nicht die EU ist und selbst kann man ja nichts dafür, weil überhaupt ... und man wollte es ja eh anders .... und vorher machen die gleichen Gestalten in der EU Druck. Dieses Bandenspiel über die EU beherrschen mittlerweile viele Nationalregierungen in der EU.
Das stimmt nicht ganz...
Nur die Kommission kann Vorschläge für EU-Rechtsetzung machen
Die Gesetzgebung auf europäischer Ebene erfolgt anders als in den Mitgliedstaaten der EU, da das Europäische Parlament kein Recht auf Gesetzesinitiative hat. Dieses Recht kommt grundsätzlich nur der EU-Kommission zu. Sie schlägt neue Rechtsvorschriften vor, die zunächst in den sachlich zuständigen Generaldirektionen ausgearbeitet werden. Das Europäische Parlament und der Rat der EU können die Kommission auffordern, einen bestimmten Vorschlag zu unterbreiten. Eine solche Aufforderung an die Kommission kann nun auch von UnionsbürgerInnen im Rahmen einer Europäischen Bürgerinitiative erfolgen. Beschlossen werden die Gesetzesvorschläge dann von EP und Rat, wobei die Vorlagen meist umfangreiche Änderungen erfahren. Die Kooperation von EP und Rat im Entscheidungsprozess unterliegt, je nach Materie, verschiedenen Verfahren.
https://www.parlament.gv.at/PERK/PE/EU/EUGesetzgebung/
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Lexman1 hat geschrieben:Du behältst die HA, darfst sie (lt. aktueller Planung) an berechtigte Händler verkaufen, abgeben oder vernichten. Nur neue darfst keine mehr ohne besondere Genehmigung mehr kaufen.
Das heisst, ich bekomm dafür maximal einen warmen Händedruck?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
luckies es weiss noch niemand was genau kommen wird, es ist alles nur Spekulation. In den letzten Enwürfen steht aber sehr wohl drinnen das Altbestand erlaubt bleibt und an Berechtigte normal weiterverkauft werden kann.
Aber sind alles nur VORSCHLÄGE und ENTWÜRFE - genau wissen wir es erst wenn der Abstimmungstext vorliegt und darüber auch abgestimmt wird.
Aber sind alles nur VORSCHLÄGE und ENTWÜRFE - genau wissen wir es erst wenn der Abstimmungstext vorliegt und darüber auch abgestimmt wird.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
luckies hat geschrieben:Lexman1 hat geschrieben:Du behältst die HA, darfst sie (lt. aktueller Planung) an berechtigte Händler verkaufen, abgeben oder vernichten. Nur neue darfst keine mehr ohne besondere Genehmigung mehr kaufen.
Das heisst, ich bekomm dafür maximal einen warmen Händedruck?
Also ich les aus obiger Antwort heraus, dass Du Deinen HA behalten darfst . Das ist mehr als ein Händedruck. Nur musst ihn halt behalten, sonst hast nix davon, weil, verkaufen geht nimmer, zumindest wars bei Pumpguns so.
Was jetzt kommt ? Wer weiß das schon ?
Zuletzt geändert von hobbycaptain am Do 15. Dez 2016, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Rubylaser694: und was steht in deinem Text? Der Rat kann die EU Kommission auffordern ... die Nationalstaaten können gewaltig Druck erzeugen, wenn sie wollen. Druck machen bedeutet ja nicht automatisch dass man formal einen Gesetzesvorschlag zur Abstimmung einbringt. Selbst Firerarms United hat die letzten Wochen immer wieder veröffentlicht, dass es einzelne Nationalstaaten sind die massiv Druck auf die Kommission ausüben deutlich schärfere Gesetze einzuführen. Vicky Ford hat das Gleiche gestern offen auf ihre Facebook Seite geschrieben, davor auch schon ein paar mal.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Incite hat geschrieben:lt. Ford auf FB kam das Verbot der Magazine auf Druck des Council der IM.
Vicky labert viel, wenn der Tag lang ist. Die will jetzt nur den Schwarzen Peter abschieben, bei Sachen, die sie in allerletzter Minute durch die Rot-Grünen Shadows im IMCO bei den Compromise Amendments (ich meine NICHT den Trilog, sondern ausschließlich die IMCO-internen Geschichten!) selbst eingebrockt hat!
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=EN
Amendment 94
7a. Semi-automatic firearms with centre fire percussion, and loading devices, with one or more of the following characteristics:
(a) long firearms (i.e. firearms that are originally intended to be fired from the shoulder) that can be reduced to a length of less than 60cm without losing functionality by means of a folding or telescoping stock;
(b) firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;
In order to acquire a loading device, a corresponding firearm authorisation must be presented at the time of acquisition.”
Der Triolog text unterscheidet sich jetzt natürlich in Bezug auf 10 bei LW und 20 bei KW ... aber den Sch*** hat sie sich last minute selbst eingebrockt.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das sie mir das Teil nicht aus der Hand nehmen, ohne meinem Einverständnis, ist mir schon klar. Also zumindest gehe ich davon aus. Was mich jedoch beschäftigt ist, welchen Wert wird das Teil danach haben? Das ich an einen Händler verkaufen kann, ist zumindest eine Option. Wenn ich dafür aber nur noch 1/10 bekomme, krieg ich ganz arges Kopfhaut-Jucken.
Warum ich frage ist leicht erklärt. Ich überlege gerade die Anschaffung. Für mich ist das aber nix was ich leicht aus dem Ärmel schüttel. Da ich mich derzeit aber nur für einen HA interessiere, möchte ich mein Geld nicht in Rauch aufgehen sehen, sollte ich eines Tages das Interesse wieder verlieren.
Warum ich frage ist leicht erklärt. Ich überlege gerade die Anschaffung. Für mich ist das aber nix was ich leicht aus dem Ärmel schüttel. Da ich mich derzeit aber nur für einen HA interessiere, möchte ich mein Geld nicht in Rauch aufgehen sehen, sollte ich eines Tages das Interesse wieder verlieren.