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Legitimation für WP

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 16:26
von ulat
Gerade habe ich folgenden Artikel gelesen: http://www.krone.at/Welt/Experte_Geziel ... ory-492992" onclick="window.open(this.href);return false;

Zitat: "Ich könnte mir daher vorstellen, dass Islamisten zum Beispiel auch in Kindergärten zuschlagen könnten", wird Steinbach im Schweizer "Blick" " (Herr Steinbach ist angeblich Terrorexperte - ich habe dies noch nicht recherchiert.

Meine Frage allerdings, ob der merkwürdigen Einstellung der Behörde zu WP: Wenn eine derartige Aussage von offiziellen Stellen oder "Experten" getätigt wird, wäre das doch (vom Gesetz her betrachtet) für einen Lehrer oder Kindergartenpädagogen eine besondere Gefährdung - ergo ein Grund für einen WP?

Meine Frage richtet sich bewußt an die gesetztliche Auslegung, denn die Behörde legt ja natürlich nichts als Bedrohung aus....

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 16:38
von buckshot
Der war gut...

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 16:49
von Heisenberg
Wäre jemand so nett und holt den Kollegen am Boden der Realität bitte herunter? :whistle:

:lol: :lol: :lol:

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 17:03
von Dieselplus
Da nicht mal Polizisten einen Waffenpass bekommen, sind die Chancen der Kindergartentanten wohl eher gering...

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 17:09
von Martin P
Der Gesetzgeber meint - um es unjuristisch zu formulieren - typische Gefahren eines bestimmten Berufs, einer bestimmten Situation etc.

Die Gefahr, von einem Terroristen erschossen zu werden, zählt wohl nicht zu den typischen Berufsrisiken eines Kindergärtners ...

Außerdem brauchst einen WP nur zum Führen (außerhalb von Wohn-/Betriebsräumlichkeiten etc.)

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 17:51
von lalaton
Berufe mit denen man es vielleicht versuchen kann sind Taxifahrer, Juwelier... Oder etwas klassisches, Cowboy vielleicht weil der
Bild
hat ja auch gefuehrt.

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 18:48
von Maddin
Wenn der Betriebsinhaber einverstanden ist, oder ihr der Laden selbst gehört, dann kann sie auf dem Grundstück eh ihre Waffe bei sich tragen. Die Frage ist inwieweit ein terroristischer Akt in einem österreichischen Kindergarten realistisch ist, aber wissen kann man heutzutage nicht.

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 22:47
von Al3x
Kinder sind heilig, wer die anfasst erntet Krieg von allen Seiten.
Ich hab was gegen dieses Thema in der Öffentlichkeit, der Experte gehört abgwatscht für diese Meldung.

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Do 28. Jan 2016, 09:03
von sixtwentynine
Wir sollten die Behörde einfach mit WP Anträgen zuschütten. Irgendwann wird's denen eh z'deppert.
Ich probiers morgen in Wien :lol: ohne Begründung :lol: :lol: :lol: !
Wenns nix wird dann einfach 1 Woche später nocheinmal usw..

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Do 28. Jan 2016, 09:06
von Stickhead
Nananana. Wenn du mehrere Anträge parallel stellst, könnte dabei eine Mutwillensstrafe* rauskommen. Wenn aber jeder einzelne einen Antrag stellen würde, wäre das eine Möglichkeit.

* § 35 AVG
Gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder in der Absicht einer Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, kann die Behörde eine Mutwillensstrafe bis 726 Euro verhängen.

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Do 28. Jan 2016, 09:15
von Ferrum
sixtwentynine hat geschrieben:Wir sollten die Behörde einfach mit WP Anträgen zuschütten. Irgendwann wird's denen eh z'deppert.
Ich probiers morgen in Wien :lol: ohne Begründung :lol: :lol: :lol: !
Wenns nix wird dann einfach 1 Woche später nocheinmal usw..
Mal abgesehen von allen anderen Faktoren: du musst Kohle haben...

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Do 28. Jan 2016, 09:19
von sixtwentynine
Stickhead hat geschrieben:Nananana. Wenn du mehrere Anträge parallel stellst, könnte dabei eine Mutwillensstrafe* rauskommen. Wenn aber jeder einzelne einen Antrag stellen würde, wäre das eine Möglichkeit.
Nein, ich hab gemeint nacheinander: Antrag ==> abgelehnt ==> neuer Antrag==>abgelehnt==neuer Antrag ==>.....usw.
Stickhead hat geschrieben:
* § 35 AVG
Gegen Personen, die offenbar mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder...
Das ist witzig.. Ja! Ich habe vor die Tätigkeit der Behörde in Anspruch zunehmen! Sogar mutwillig.
Die sollen mir gefälligst einen WP ausstellen.


@klompo ich glaub der Antrag kostet nix oder doch? einzahlen muss ja erst wenn der WP ausgestellt wird.. sowie bei der WBK

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Do 28. Jan 2016, 09:39
von Ferrum
Wien?

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Re: Legitimation für WP

Verfasst: Do 28. Jan 2016, 09:54
von Ares
.

Re: Legitimation für WP

Verfasst: Do 28. Jan 2016, 09:55
von Stickhead
sixtwentynine hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Nananana. Wenn du mehrere Anträge parallel stellst, könnte dabei eine Mutwillensstrafe* rauskommen. Wenn aber jeder einzelne einen Antrag stellen würde, wäre das eine Möglichkeit.
Nein, ich hab gemeint nacheinander: Antrag ==> abgelehnt ==> neuer Antrag==>abgelehnt==neuer Antrag ==>.....usw.
Endet sicher genauso :lol: