Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz
Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:23
Dieser Thread soll dazu dienen, die Fragen vom Abgeordneten Pilz an die Bundesministerin für Inneres zu beantworten, um anschließend an beide unsere Antworten zu schicken. Ich werde die Antworten in den ersten Post einpflegen.
MfG
Hier die Fragen:
1) Ist es möglich, sich wie in Norwegen auch in Österreich halbautomatische Gewehre für Anschläge wie jene des Anders Breivik legal zu beschaffen?
Es sind einige wenige halbautomatische Gewehre der Kategorie B für Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erwerbbar. Das von Anderes Breivik verwendete halbautomatische Gewehr Ruger Mini 14 wurde laut Erlass des BMI vom 01.12.1989, 50.050/49-II/13/89 als Kriegsmaterial - somit als Kategorie A - eingestuft.
2) Falls ja: Weshalb können dann solche Gewehre nach wie vor legal erworben werden?
Ausgewählte Gewehre können von Personen, die die rechtlichen, physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen legal erworben werden. In Österreich wurde bis dato kein Anlassfall bekannt, bei dem eine legale halbautomatische Langwaffe für ein Verbrechen verwendet wurde.
3) Welche Kriterien sind nach derzeitigem Recht dafür ausschlaggebend, ob ein halbautomatisches Gewehr bzw. Karabiner als Kriegsmaterial unter Kategorie A des Waffengesetzes oder als "Jagd- und Sportwaffe" nach der Kriegsmaterial-Verordnung unter Kategorie B fällt und damit legal erworben werden kann?
Die Kompetenz bei der Frage, ob eine Waffe Kriegsmaterial darstellt, liegt seit der letzten Änderung des Waffengesetzes nicht mehr beim Bundesministerium für Inneres.
4) Welche halbautomatischen Gewehre sind derzeit in Österreich in Kategorie B eingestuft und können legal erworben werden?
5) Wie viele dieser Waffen befinden sich derzeit in Österreich in privatem Besitz?
6) Welche halbautomatischen Gewehre sind derzeit in Österreich als Kategorie A eingestuft und können nur mit Ausnahmegenehmigung erworben werden?
7) Wie viele aufrechte Ausnahmegenehmigungen zum Besitz von Kategorie A Waffen bestehen derzeit?
8) Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen zum Beispiel das "zivile" Steyr-Mannlicher AUG-Z (als Variante des Sturmgewehrs StG 77 des Bundesheers) oder das "zivile" SG 550 (als Variante des Sturmgewehrs der Schweizer Armee)?
Es gibt Diziplinen wie zB IPSC rifle oder IPSC gun wo diese Waffen geschossen werden. Außerdem gibt es auch statische Bewerbe, bei denen mit solchen Waffen geschossen wird.
9) Sind Ihnen Sportveranstaltungen bekannt, bei denen mit solchen Sturmgewehren geschossen wird und falls ja welche?
10) Welche Kriterien sind nach derzeitigem Recht dafür ausschlaggebend, ob ein nicht halbautomatisches Scharfschützengewehr als Kriegsmaterial unter Kategorie A des Waffengesetzes fällt?
11 )Welche Scharfschützengewehre sind derzeit in Österreich in Kategorie B eingestuft und können legal erworben werden?
Keines.
12)Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen "zivile" Scharfschützengewehre wie zB das Steyr-Mannlicher SSG 08, das SteyrMannlicher Elite 08 oder auch die von der neuen Firma FMF Tactical in Kärnten hergestellten Präzisionsgewehre?
13)Wie lange ist die höchste Schusslänge bei einem privaten Schießstand in Österreich?
300m. Dies ist aber ein Missstand! Im Namen aller Sportschützen: Sie würden sicher sehr sehr viele Wähler gewinnen, wenn Sie uns einen Schießstand bauen, der über diese 300m hinaus geht (natürlich nicht auf Kosten des Steuerzahlers, sondern aus Ihrem Privatvermögen). 800m würden für den Anfang einmal reichen. Vielen Dank!
14) Warum schützen Sie Waffenhändler statt Grundrechte?
Es werden nicht die Waffenhändler geschützt, sondern die Freiheit und die Sicherheit der Bürger.
MfG
Hier die Fragen:
1) Ist es möglich, sich wie in Norwegen auch in Österreich halbautomatische Gewehre für Anschläge wie jene des Anders Breivik legal zu beschaffen?
Es sind einige wenige halbautomatische Gewehre der Kategorie B für Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erwerbbar. Das von Anderes Breivik verwendete halbautomatische Gewehr Ruger Mini 14 wurde laut Erlass des BMI vom 01.12.1989, 50.050/49-II/13/89 als Kriegsmaterial - somit als Kategorie A - eingestuft.
2) Falls ja: Weshalb können dann solche Gewehre nach wie vor legal erworben werden?
Ausgewählte Gewehre können von Personen, die die rechtlichen, physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen legal erworben werden. In Österreich wurde bis dato kein Anlassfall bekannt, bei dem eine legale halbautomatische Langwaffe für ein Verbrechen verwendet wurde.
3) Welche Kriterien sind nach derzeitigem Recht dafür ausschlaggebend, ob ein halbautomatisches Gewehr bzw. Karabiner als Kriegsmaterial unter Kategorie A des Waffengesetzes oder als "Jagd- und Sportwaffe" nach der Kriegsmaterial-Verordnung unter Kategorie B fällt und damit legal erworben werden kann?
Die Kompetenz bei der Frage, ob eine Waffe Kriegsmaterial darstellt, liegt seit der letzten Änderung des Waffengesetzes nicht mehr beim Bundesministerium für Inneres.
4) Welche halbautomatischen Gewehre sind derzeit in Österreich in Kategorie B eingestuft und können legal erworben werden?
5) Wie viele dieser Waffen befinden sich derzeit in Österreich in privatem Besitz?
6) Welche halbautomatischen Gewehre sind derzeit in Österreich als Kategorie A eingestuft und können nur mit Ausnahmegenehmigung erworben werden?
7) Wie viele aufrechte Ausnahmegenehmigungen zum Besitz von Kategorie A Waffen bestehen derzeit?
8) Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen zum Beispiel das "zivile" Steyr-Mannlicher AUG-Z (als Variante des Sturmgewehrs StG 77 des Bundesheers) oder das "zivile" SG 550 (als Variante des Sturmgewehrs der Schweizer Armee)?
Es gibt Diziplinen wie zB IPSC rifle oder IPSC gun wo diese Waffen geschossen werden. Außerdem gibt es auch statische Bewerbe, bei denen mit solchen Waffen geschossen wird.
9) Sind Ihnen Sportveranstaltungen bekannt, bei denen mit solchen Sturmgewehren geschossen wird und falls ja welche?
10) Welche Kriterien sind nach derzeitigem Recht dafür ausschlaggebend, ob ein nicht halbautomatisches Scharfschützengewehr als Kriegsmaterial unter Kategorie A des Waffengesetzes fällt?
11 )Welche Scharfschützengewehre sind derzeit in Österreich in Kategorie B eingestuft und können legal erworben werden?
Keines.
12)Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen "zivile" Scharfschützengewehre wie zB das Steyr-Mannlicher SSG 08, das SteyrMannlicher Elite 08 oder auch die von der neuen Firma FMF Tactical in Kärnten hergestellten Präzisionsgewehre?
13)Wie lange ist die höchste Schusslänge bei einem privaten Schießstand in Österreich?
300m. Dies ist aber ein Missstand! Im Namen aller Sportschützen: Sie würden sicher sehr sehr viele Wähler gewinnen, wenn Sie uns einen Schießstand bauen, der über diese 300m hinaus geht (natürlich nicht auf Kosten des Steuerzahlers, sondern aus Ihrem Privatvermögen). 800m würden für den Anfang einmal reichen. Vielen Dank!
14) Warum schützen Sie Waffenhändler statt Grundrechte?
Es werden nicht die Waffenhändler geschützt, sondern die Freiheit und die Sicherheit der Bürger.