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Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:23
von granatapfel
Dieser Thread soll dazu dienen, die Fragen vom Abgeordneten Pilz an die Bundesministerin für Inneres zu beantworten, um anschließend an beide unsere Antworten zu schicken. Ich werde die Antworten in den ersten Post einpflegen.

MfG

Hier die Fragen:
1) Ist es möglich, sich wie in Norwegen auch in Österreich halbautomatische Gewehre für Anschläge wie jene des Anders Breivik legal zu beschaffen?
Es sind einige wenige halbautomatische Gewehre der Kategorie B für Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erwerbbar. Das von Anderes Breivik verwendete halbautomatische Gewehr Ruger Mini 14 wurde laut Erlass des BMI vom 01.12.1989, 50.050/49-II/13/89 als Kriegsmaterial - somit als Kategorie A - eingestuft.

2) Falls ja: Weshalb können dann solche Gewehre nach wie vor legal erworben werden?
Ausgewählte Gewehre können von Personen, die die rechtlichen, physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen legal erworben werden. In Österreich wurde bis dato kein Anlassfall bekannt, bei dem eine legale halbautomatische Langwaffe für ein Verbrechen verwendet wurde.

3) Welche Kriterien sind nach derzeitigem Recht dafür ausschlaggebend, ob ein halbautomatisches Gewehr bzw. Karabiner als Kriegsmaterial unter Kategorie A des Waffengesetzes oder als "Jagd- und Sportwaffe" nach der Kriegsmaterial-Verordnung unter Kategorie B fällt und damit legal erworben werden kann?
Die Kompetenz bei der Frage, ob eine Waffe Kriegsmaterial darstellt, liegt seit der letzten Änderung des Waffengesetzes nicht mehr beim Bundesministerium für Inneres.

4) Welche halbautomatischen Gewehre sind derzeit in Österreich in Kategorie B eingestuft und können legal erworben werden?

5) Wie viele dieser Waffen befinden sich derzeit in Österreich in privatem Besitz?

6) Welche halbautomatischen Gewehre sind derzeit in Österreich als Kategorie A eingestuft und können nur mit Ausnahmegenehmigung erworben werden?

7) Wie viele aufrechte Ausnahmegenehmigungen zum Besitz von Kategorie A Waffen bestehen derzeit?

8) Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen zum Beispiel das "zivile" Steyr-Mannlicher AUG-Z (als Variante des Sturmgewehrs StG 77 des Bundesheers) oder das "zivile" SG 550 (als Variante des Sturmgewehrs der Schweizer Armee)?
Es gibt Diziplinen wie zB IPSC rifle oder IPSC gun wo diese Waffen geschossen werden. Außerdem gibt es auch statische Bewerbe, bei denen mit solchen Waffen geschossen wird.

9) Sind Ihnen Sportveranstaltungen bekannt, bei denen mit solchen Sturmgewehren geschossen wird und falls ja welche?

10) Welche Kriterien sind nach derzeitigem Recht dafür ausschlaggebend, ob ein nicht halbautomatisches Scharfschützengewehr als Kriegsmaterial unter Kategorie A des Waffengesetzes fällt?

11 )Welche Scharfschützengewehre sind derzeit in Österreich in Kategorie B eingestuft und können legal erworben werden?
Keines.

12)Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen "zivile" Scharfschützengewehre wie zB das Steyr-Mannlicher SSG 08, das SteyrMannlicher Elite 08 oder auch die von der neuen Firma FMF Tactical in Kärnten hergestellten Präzisionsgewehre?


13)Wie lange ist die höchste Schusslänge bei einem privaten Schießstand in Österreich?
300m. Dies ist aber ein Missstand! Im Namen aller Sportschützen: Sie würden sicher sehr sehr viele Wähler gewinnen, wenn Sie uns einen Schießstand bauen, der über diese 300m hinaus geht (natürlich nicht auf Kosten des Steuerzahlers, sondern aus Ihrem Privatvermögen). 800m würden für den Anfang einmal reichen. Vielen Dank!


14) Warum schützen Sie Waffenhändler statt Grundrechte?
Es werden nicht die Waffenhändler geschützt, sondern die Freiheit und die Sicherheit der Bürger.

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:34
von Stickhead
Ad 1) Es sind einige wenige halbautomatische Gewehre der Kategorie B für Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erwerbbar. Das von Anderes Breivik verwendete halbautomatische Gewehr Ruger Mini 14 wurde laut Erlass des BMI vom 01.12.1989, 50.050/49-II/13/89 als Kriegsmaterial - somit als Kategorie A - eingestuft.

Ad 2) Ausgewählte Gewehre können von Personen, die die rechtlichen, physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen legal erworben werden. In Österreich wurde bis dato kein Anlassfall bekannt, bei dem eine legale halbautomatische Langwaffe für ein Verbrechen verwendet wurde.

Ad 3) Die Kompetenz bei der Frage, ob eine Waffe Kriegsmaterial darstellt, liegt seit der letzten Änderung des Waffengesetzes nicht mehr beim Bundesministerium für Inneres.

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:35
von BigBen
Es ist hier nicht unsere Aufgabe Antworten auf parlamentarische Anfragen zu geben...

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:44
von Incite
BigBen hat geschrieben:Es ist hier nicht unsere Aufgabe Antworten auf parlamentarische Anfragen zu geben...


Sehe ich auch so jedoch wäre ggf eine Liste gut die Bewerbe aufzeigt (wie Gewo vorgeschlagen hat). Nicht das es dann heißt "gibt keine Bewerbe" denn lt. meinem ehemaligen OSM kommen HA GK nicht in der Liste vor

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:45
von abactus
granatapfel hat geschrieben:12)Welchem jagdlichen oder sportlichen Zweck dienen "zivile" Scharfschützengewehre wie zB das Steyr-Mannlicher SSG 08, das SteyrMannlicher Elite 08 oder auch die von der neuen Firma FMF Tactical in Kärnten hergestellten Präzisionsgewehre?


was sind das für fragen?
da dürft ich ma ja auch keinen Porsche kaufen weil ich eh nur 130kmh auf der AB fahren darf.

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:48
von granatapfel
Stickhead hat geschrieben:Ad 1) Es sind einige wenige halbautomatische Gewehre der Kategorie B für Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte erwerbbar. Das von Anderes Breivik verwendete halbautomatische Gewehr Ruger Mini 14 wurde laut Erlass des BMI vom 01.12.1989, 50.050/49-II/13/89 als Kriegsmaterial - somit als Kategorie A - eingestuft.

Ad 2) Ausgewählte Gewehre können von Personen, die die rechtlichen, physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen legal erworben werden. In Österreich wurde bis dato kein Anlassfall bekannt, bei dem eine legale halbautomatische Langwaffe für ein Verbrechen verwendet wurde.

Ad 3) Die Kompetenz bei der Frage, ob eine Waffe Kriegsmaterial darstellt, liegt seit der letzten Änderung des Waffengesetzes nicht mehr beim Bundesministerium für Inneres.


Vielen Dank! 3. wird aber nicht wirklich beantwortet. Habe es trotzdem mal eingefügt.

BigBen hat geschrieben:Es ist hier nicht unsere Aufgabe Antworten auf parlamentarische Anfragen zu geben...

Kleine Fleißaufgabe ;)

MfG

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:50
von Stickhead
Die wird eben schon beantwortet. Er fragt ja beim falschen Ministerium. Das BMI ist nicht mehr zuständig. Soll er seine Anfrage ans richtige Ministerium stellen.

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:55
von Ferrum
Würde die Disziplinen auch ausführlicher auflisten. Bei 1. tät ich klarstellen, dass es bei uns zusätzlich kein entsprechendes AK-Derivat gibt. Und auf keinen Fall würde ich den schwachsinnigen, polemischen Terminus "Scharfschützengewehr" aufnehmen!! Auf Frage 11 ist die Antwort nur: keines. Punkt.

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 12:59
von granatapfel
Stickhead hat geschrieben:Die wird eben schon beantwortet. Er fragt ja beim falschen Ministerium. Das BMI ist nicht mehr zuständig. Soll er seine Anfrage ans richtige Ministerium stellen.

Ok, auch gut :)

Klompo hat geschrieben:Würde die Disziplinen auch ausführlicher auflisten. Bei 1. tät ich klarstellen, dass es bei uns zusätzlich kein entsprechendes AK-Derivat gibt. Und auf keinen Fall würde ich den schwachsinnigen, polemischen Terminus "Scharfschützengewehr" aufnehmen!! Auf Frage 11 ist die Antwort nur: keines. Punkt.

Habe es extra unter Anführungszeichen geschrieben. Nehme aber auch gerne einen anderen Begriff. Präzisionsgewehre geht in Ordnung?
Könntest du mir helfen, die Disziplinen ausführlicher aufzulisten? Kenne mich da nicht so gut aus.

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 14:19
von sonntagsjaeger
Wie wär´s mit "Long-Range Sportgewehr". Bewerb: Kahles-Cup zB
Gruß

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 14:23
von Al3x
BigBen hat geschrieben:Es ist hier nicht unsere Aufgabe Antworten auf parlamentarische Anfragen zu geben...


Beschäftigungstherapie. :lol:

Re: Antworten zur Anfrage vom ....

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 15:19
von JAGAS3P
Bitte schließt diesen Thread.

Die unkompetenten Fragen von XX interessieren doch keinen!
Es ist einfach nur Zeitdiebstahl, wenn hier Antworten auf seine "Fragen" überlegt oder sogar ausgearbeitet werden !

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 17:53
von Fox
Den Threat einfach schließen.
Das Beste.
Warum als Blau-Wähler von diesem Heini als Brauner Dreck abgekanzelt zu werden.
Ben ist ja sonst nicht so zimperlich einen Beitrag zu löschen.
Fox

Re: Antworten zur Anfrage vom Abgeordneten Pilz

Verfasst: Do 10. Dez 2015, 17:59
von BigBen
Aufgrund von Sinnlosigkeit Schicht im Schacht