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Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Guten Tag,
ich bin neu hier im Forum und hätte da gleich einmal eine Frage.
Mir wurde der Führerschein wegen Alkohol für 4 Wochen entzogen, nun möchte ich eine Waffenbesitzkarte beantragen.
Kann mir der FS-Entzug Probleme machen ?
Bitte um Hilfestellung, Danke im Voraus
schönen Abend noch und ein allgemeines Hallo !!
Olimen
ich bin neu hier im Forum und hätte da gleich einmal eine Frage.
Mir wurde der Führerschein wegen Alkohol für 4 Wochen entzogen, nun möchte ich eine Waffenbesitzkarte beantragen.
Kann mir der FS-Entzug Probleme machen ?
Bitte um Hilfestellung, Danke im Voraus
schönen Abend noch und ein allgemeines Hallo !!
Olimen
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen.
»Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht«
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- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Nun ja,ein gutes Bild macht es ganz bestimmt nicht.
Ich würde etwas abwarten.
Natürlich bekommt auch die Waffenbehörde mit wenn der Führerschein entzogen wird,nach dem zweiten mal Alkohol am Steuer ist auch die WBK weg!
Ich würde etwas abwarten.
Natürlich bekommt auch die Waffenbehörde mit wenn der Führerschein entzogen wird,nach dem zweiten mal Alkohol am Steuer ist auch die WBK weg!
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Nachzulesen im § 8 Waffengesetz - Verläßlichkeit.
kurz:
also bezüglich Alkohol darfst du nicht alkoholkrank sein,
nicht öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden sein, soferne nicht getilgt (Bsp. alk. PKW oä lenken)
sponsi
bei dir dürfte es also direkt kein Problem geben
kurz:
also bezüglich Alkohol darfst du nicht alkoholkrank sein,
nicht öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden sein, soferne nicht getilgt (Bsp. alk. PKW oä lenken)
sponsi
bei dir dürfte es also direkt kein Problem geben
- 22 lr - 7,65 mm Browning - 9 mm Luger - 357 Mag - 10 mm Auto - 45 ACP - 45 WinMag - 6,5x55 - 7x57 - 30 Carbine - 7,5x54 French - 7,5x55 Swiss - 308 Win - 7,62x54R - 8x50R - 8x56R - 8x57IS - 12/76 Mag -
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Danke für die prompten Antworten! Nein bin nicht Alkoholkrank
Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.
Nun dann auf zu Psychologen und Wbk beantragen!
Lg
Olimen
Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.
Nun dann auf zu Psychologen und Wbk beantragen!
Lg
Olimen
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»Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht«
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Olimen hat geschrieben:Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.
Dir ist aber schon klar, dass du die WBK 2011 wieder los bist, wenn du in dem Rhythmus weitermachst?
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Georg K hat geschrieben:Olimen hat geschrieben:Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.
Dir ist aber schon klar, dass du die WBK 2011 wieder los bist, wenn du in dem Rhythmus weitermachst?
Reiss dich zusammen!
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Auto+Alkohol=NoGo.
Alkohol+Knarre=Dito.
Alkohol+Knarre=Dito.
"Gefällt Euch der Euro , Ihr schafft das!"
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Olimen hat geschrieben: ...mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe...
Kann, sollte aber nicht vorkommen.
...2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille...
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.
- Don Corleone
- Supporter .950JDJ
- Beiträge: 537
- Registriert: Mi 11. Aug 2010, 09:52
- Wohnort: 37.818907, 13.302827
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Olimen hat geschrieben:Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.
Ganz ehrlich, ich würde dir keine WBK ausstellen
In Sicilia le donne sono più pericolose che sparare ai ferri!
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
@Don
Meine Meinung! Offenbar hat er nichts gelernt.
Das ist aber nicht unsere Entscheidung, darüber sollten wir uns im klaren sein!
Meine Meinung! Offenbar hat er nichts gelernt.
Das ist aber nicht unsere Entscheidung, darüber sollten wir uns im klaren sein!
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Naja, jetzt mal nicht zu heftig.
Wer ohne schuld ist, der werfe den ersten stein! Und jetzt soll mir keiner erklären dass er im leben noch nie was getrunken hatte bevor er sich ans steuer setzte, insbesondere im jugendlichen leichtsinn erster führerscheinjahre ist das (leider) nichts ungewöhnliches. Auch der gesetzgeber sieht das so und geht erst ab dem dritten mal von einer notorischen unzuverlässigkeit aus, und das ist gut so.
ich denke dass vielleicht gerade die gesteigerte verantwortung mit der WBK und dem wissen "einmal noch und dann ist der ofen ganz aus" eine gute zusatzmotivation darstellt. zusätzlich dazu, dass man mit demn jahren vernünftiger wird und lernt, dass auch ohne alk ein abend lustig sein kann und man sich auch dem gruppenzwang entziehen kann und gerade dadurch an respekt gewinnt. manche lernen das eben früher und andere später, manche nur durch strafe oder deren androhung andere auch so, manche haben glück und haben diese "experimentierphase" ohne unfälle und strafen überlebt und andere haben pech und haben dafür mit führerscheinentzug oder gar dem leben bezahlt.
ich wünsche dem OP also viel spass mit seiner WBK und ein generelles "stay safe"!
lg
Martin
Wer ohne schuld ist, der werfe den ersten stein! Und jetzt soll mir keiner erklären dass er im leben noch nie was getrunken hatte bevor er sich ans steuer setzte, insbesondere im jugendlichen leichtsinn erster führerscheinjahre ist das (leider) nichts ungewöhnliches. Auch der gesetzgeber sieht das so und geht erst ab dem dritten mal von einer notorischen unzuverlässigkeit aus, und das ist gut so.
ich denke dass vielleicht gerade die gesteigerte verantwortung mit der WBK und dem wissen "einmal noch und dann ist der ofen ganz aus" eine gute zusatzmotivation darstellt. zusätzlich dazu, dass man mit demn jahren vernünftiger wird und lernt, dass auch ohne alk ein abend lustig sein kann und man sich auch dem gruppenzwang entziehen kann und gerade dadurch an respekt gewinnt. manche lernen das eben früher und andere später, manche nur durch strafe oder deren androhung andere auch so, manche haben glück und haben diese "experimentierphase" ohne unfälle und strafen überlebt und andere haben pech und haben dafür mit führerscheinentzug oder gar dem leben bezahlt.
ich wünsche dem OP also viel spass mit seiner WBK und ein generelles "stay safe"!
lg
Martin
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
...andere haben pech...
Heftigster Widerspruch!
Das ist der österreichische Umgang mit Alkohol am Steuer: Wenn man erwischt wird hat man "Pech gehabt"
Was ist mit dem, der von einem alkoholisierten Fahrer verletzt oder gar getötet wird? Der hat halt auch Pech gehabt.
cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
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- Don Corleone
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- Beiträge: 537
- Registriert: Mi 11. Aug 2010, 09:52
- Wohnort: 37.818907, 13.302827
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
mgritsch hat geschrieben:Wer ohne schuld ist, der werfe den ersten stein!
Das hab ich gemacht.
In Sicilia le donne sono più pericolose che sparare ai ferri!
Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
Danke für die Antworten!
Ich weiß das es schmarrn war !!!
Schönen Tag noch!
Olimen
"Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein"
Ich weiß das es schmarrn war !!!
Schönen Tag noch!
Olimen
"Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein"
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»Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht«
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!
jeder halt mal irgendeinen blödsinn gemacht, das ist für mich teil des mensch-seins. solange man aus seinen fehlern lernt und sich bestimmte dinge nicht wiederholen ist ja alles gut. also reiss dich a bissl zusammen und viel spass beim schiessen!
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