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Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Olimen
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Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von Olimen » Mi 17. Nov 2010, 19:41

Guten Tag,

ich bin neu hier im Forum und hätte da gleich einmal eine Frage.
Mir wurde der Führerschein wegen Alkohol für 4 Wochen entzogen, nun möchte ich eine Waffenbesitzkarte beantragen.

Kann mir der FS-Entzug Probleme machen ?

Bitte um Hilfestellung, Danke im Voraus

schönen Abend noch und ein allgemeines Hallo !!

Olimen
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von Maggo » Mi 17. Nov 2010, 19:50

Nun ja,ein gutes Bild macht es ganz bestimmt nicht.
Ich würde etwas abwarten.
Natürlich bekommt auch die Waffenbehörde mit wenn der Führerschein entzogen wird,nach dem zweiten mal Alkohol am Steuer ist auch die WBK weg!
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

sponsi
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von sponsi » Mi 17. Nov 2010, 20:08

Nachzulesen im § 8 Waffengesetz - Verläßlichkeit.

kurz:
also bezüglich Alkohol darfst du nicht alkoholkrank sein,
nicht öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden sein, soferne nicht getilgt (Bsp. alk. PKW oä lenken)

sponsi


bei dir dürfte es also direkt kein Problem geben
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von Olimen » Mi 17. Nov 2010, 20:24

Danke für die prompten Antworten! Nein bin nicht Alkoholkrank
Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.

Nun dann auf zu Psychologen und Wbk beantragen!

Lg
Olimen
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von Georg K » Mi 17. Nov 2010, 21:21

Olimen hat geschrieben:Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.

Dir ist aber schon klar, dass du die WBK 2011 wieder los bist, wenn du in dem Rhythmus weitermachst? :shock:

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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von Stickhead » Mi 17. Nov 2010, 21:39

Georg K hat geschrieben:
Olimen hat geschrieben:Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.

Dir ist aber schon klar, dass du die WBK 2011 wieder los bist, wenn du in dem Rhythmus weitermachst? :shock:

:text-+1: Reiss dich zusammen!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von <BigM> » Mi 17. Nov 2010, 21:44

Auto+Alkohol=NoGo.
Alkohol+Knarre=Dito.
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von cowroper » Do 18. Nov 2010, 09:17

Olimen hat geschrieben: ...mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe...


Kann, sollte aber nicht vorkommen.

...2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille...


:x
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von Don Corleone » Do 18. Nov 2010, 09:29

Olimen hat geschrieben:Wurde 2009 mit 0,6 aufgehalten und bekam eine Geldstrafe und 2010 wurde mir der Führerschein entzogen wegen 1 Promille.


Ganz ehrlich, ich würde dir keine WBK ausstellen :naughty:
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von rhodium » Do 18. Nov 2010, 10:17

@Don

Meine Meinung! Offenbar hat er nichts gelernt.

Das ist aber nicht unsere Entscheidung, darüber sollten wir uns im klaren sein!

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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von mgritsch » Do 18. Nov 2010, 10:33

Naja, jetzt mal nicht zu heftig.
Wer ohne schuld ist, der werfe den ersten stein! Und jetzt soll mir keiner erklären dass er im leben noch nie was getrunken hatte bevor er sich ans steuer setzte, insbesondere im jugendlichen leichtsinn erster führerscheinjahre ist das (leider) nichts ungewöhnliches. Auch der gesetzgeber sieht das so und geht erst ab dem dritten mal von einer notorischen unzuverlässigkeit aus, und das ist gut so.

ich denke dass vielleicht gerade die gesteigerte verantwortung mit der WBK und dem wissen "einmal noch und dann ist der ofen ganz aus" eine gute zusatzmotivation darstellt. zusätzlich dazu, dass man mit demn jahren vernünftiger wird und lernt, dass auch ohne alk ein abend lustig sein kann und man sich auch dem gruppenzwang entziehen kann und gerade dadurch an respekt gewinnt. manche lernen das eben früher und andere später, manche nur durch strafe oder deren androhung andere auch so, manche haben glück und haben diese "experimentierphase" ohne unfälle und strafen überlebt und andere haben pech und haben dafür mit führerscheinentzug oder gar dem leben bezahlt.

ich wünsche dem OP also viel spass mit seiner WBK und ein generelles "stay safe"!

lg
Martin
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von cowroper » Do 18. Nov 2010, 10:40

...andere haben pech...


:naughty:

Heftigster Widerspruch!

Das ist der österreichische Umgang mit Alkohol am Steuer: Wenn man erwischt wird hat man "Pech gehabt"
Was ist mit dem, der von einem alkoholisierten Fahrer verletzt oder gar getötet wird? Der hat halt auch Pech gehabt.

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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von Don Corleone » Do 18. Nov 2010, 10:45

mgritsch hat geschrieben:Wer ohne schuld ist, der werfe den ersten stein!


Das hab ich gemacht.
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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von Olimen » Do 18. Nov 2010, 11:42

Danke für die Antworten!
Ich weiß das es schmarrn war !!!

Schönen Tag noch!
Olimen

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Re: Waffenbesitzkarte nach Führerscheinentzug!

Beitrag von BigBen » Do 18. Nov 2010, 11:51

jeder halt mal irgendeinen blödsinn gemacht, das ist für mich teil des mensch-seins. solange man aus seinen fehlern lernt und sich bestimmte dinge nicht wiederholen ist ja alles gut. also reiss dich a bissl zusammen und viel spass beim schiessen! :-)
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