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Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Quixtos
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Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Quixtos » Do 26. Nov 2015, 13:21

Hallo Leute,

bitte steinigt mich nicht wenn die Frage schon mal aufgetraucht ist. Habe gesucht ehrlich :)

Ein bekannter von mir (Jäger) meinte ein Laser auf einer Glock ist in AT verboten. Der Laser würde die Glock zur Kategorie A Waffe machen.

Waffengesetz 1996, Fundstelle BGBl. I Nr. 12/1997, Art. 1 § 17
Verbotene Waffen

§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und
das Führen

5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des
Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das
Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen
allein;


Fallen daher nur Langwaffen under diesen §?

Besten Dank vorab!
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Georg Mason - 14 Juni, 1788

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von k-a-g » Do 26. Nov 2015, 13:28

Ganz kurz:

Auf Kurzwaffe: Licht und/oder Laser = OK

Auf Langwaffe: Laser = OK .... ABER Licht = ganz pfui.
Bild

Incite
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Incite » Do 26. Nov 2015, 13:29

Dein Bekannter sollte lieber die Petition zeichnen, bei seinen Kollegen Werbung dafür machen und dafür weniger "gute" Ratschläge geben.

Auf einer Glock 17 keine Probleme.

lg
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abactus
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von abactus » Do 26. Nov 2015, 13:46

Quixtos hat geschrieben:Ein bekannter von mir (Jäger) meinte ...


bei solchen leuten kann man nur den kopf schütteln (kenn selber leider auch einige von der art).

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Heisenberg
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Heisenberg » Do 26. Nov 2015, 14:07

k-a-g hat geschrieben:Ganz kurz:

Auf Kurzwaffe: Licht und/oder Laser = OK

Auf Langwaffe: Laser = OK .... ABER Licht = ganz pfui.


Korrekt!
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Stickhead » Do 26. Nov 2015, 14:55

Es ist so:

- Gewehrscheinwerfer alleine > verboten
- Gewehrscheinwerfer auf Faustfeuerwaffe > verboten
- Gewehrscheinwerfer auf Langwaffe > verboten

- Pistolenscheinwerfer alleine > ok
- Pistolenscheinwerfer auf Faustfeuerwaffe > ok
- Pistolenscheinwerfer auf Langwaffe > verboten

- Taschenlampe alleine > ok
- Taschenlampe auf Faustfeuerwaffe > ok
- Taschenlampe auf Langwaffe > verboten

§ 17 WaffG verbietet Gewehrscheinwerfer, somit auch alles was ein Scheinwerfer auf einem Gewehr sein kann.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Quixtos » Do 26. Nov 2015, 15:26

Besten Dank für das zahlreiche und konstruktive Feedback. Jetzt bin ich schlauer :idea: . Ich denke es ist alles gesagt und daher /thread close

Grüße
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von jagawirth » Do 26. Nov 2015, 15:40

Stickhead hat geschrieben:Es ist so:

- Gewehrscheinwerfer alleine > verboten

Blöde Frage: Durch welche Eigenschaften wird ein Scheinwerfer zu einem Gewehrscheinwerfer?
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von JAGAS3P » Do 26. Nov 2015, 15:51

Frag beim WaffG nicht nach Logik. Der Gewehr Scheinwerfer Begriff war doch vorwiegend im jagdlichen Bereich als unwaidmännisch verboten und fand dann irgendwie ins Waffengesetz.
Eine Kleine Taschenlampe, die mir den Weg leuchtet, damit ich nicht stolperte, kann doch nie im Leben ein richtiger (starker) Gewehr - Scheinwerfer sein, ist es aber quasi lt. Definition der verbotenen Waffen. Es waren also immer schon Experten am Werk ;-)
http://www.servustv.com/at/Sendungen/De ... der/Videos
Meine aktuelle Lieblingssendung, gell :mrgreen:

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von jagawirth » Do 26. Nov 2015, 16:01

Jagasep hat geschrieben:Frag beim WaffG nicht nach Logik. Der Gewehr Scheinwerfer Begriff war doch vorwiegend im jagdlichen Bereich als unwaidmännisch verboten und fand dann irgendwie ins Waffengesetz.
Eine Kleine Taschenlampe kann doch nie im Leben ein richtiger (starker) Gewehr - Scheinwerfer sein, ist es aber quasi lt. Definition der verbotenen Waffen. Es waren also immer schon Experten am Werk ;-)

Das stimmt schon. Aber eine Lampe, die ich auf ein Gewehr montiere, könnte ich unter "Gewehrscheinwerfer" subsumieren. Da geht es darum, dass man das Wild nicht blendet und dann schnell schießt. (ist mir modernen LED-Stablampen übrigens schon möglich ;) ) Soweit ist das ja klar....Man könnte jetzt natürlich fragen was es im WaffG verloren hat, wenn es ohnehin jagdrechtlich verboten ist, oder ob man nicht ohnehin Vorteile hat, wenn man in einer Hand die Lampe hat und mit der anderen schießt, aber lassen wir das lieber :D.

Aber was ist jetzt ein "Gewehrscheinwerfer alleine"?

lg
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Heisenberg » Do 26. Nov 2015, 16:10

jagawirth hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Es ist so:

- Gewehrscheinwerfer alleine > verboten

Blöde Frage: Durch welche Eigenschaften wird ein Scheinwerfer zu einem Gewehrscheinwerfer?


Aus meiner Sicht, alles was irgendwie zum ausleuchten dient und an deinem Gewehr befestigt ist.
Die Halterung alleine ist schon rechtlich nicht ok!
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von jagawirth » Do 26. Nov 2015, 16:32

Heisenberg hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Es ist so:

- Gewehrscheinwerfer alleine > verboten

Blöde Frage: Durch welche Eigenschaften wird ein Scheinwerfer zu einem Gewehrscheinwerfer?


Aus meiner Sicht, alles was irgendwie zum ausleuchten dient und an deinem Gewehr befestigt ist.
Die Halterung alleine ist schon rechtlich nicht ok!

Wenn es befestigt ist: ja. Oben steht aber "Gewehrscheinwerfer alleine". Sowas gibt es aus meiner Sicht eigentlich nicht.

Es steht im obigen Beitrag ja:
- Gewehrscheinwerfer alleine > verboten
- Gewehrscheinwerfer auf Faustfeuerwaffe > verboten
- Gewehrscheinwerfer auf Langwaffe > verboten

Daher meine Frage nach dem Gewehrscheinwerfer alleine (ohne Waffe, einfach der nackte Scheinwerfer am Tisch...wie erkennt man den als solchen :D
Irgendwie werde ich nicht verstanden :cry: :cry: :cry: :cry: :lol:
Aber egal, war ja nur ein unwichtiger Einwurf. Vergessen wir das :clap:

lg

PS.: von einer Halterung zur Montage steht nichts im Gesetz. ;)
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Hane » Do 26. Nov 2015, 17:05

wenn "Gewehrscheinwerfer" o.Ä. auf der Verpackung steht.

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Revierler_old » Do 26. Nov 2015, 17:14

Wenn das Ding eine Picatinnymontage hat und für eine Pistole zu groß ist...
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Stickhead » Do 26. Nov 2015, 17:54

Wenn du einen der beiden oben genannten Aussagen mit ja beantworten kannst, liegt ein verbotener Gegenstand (für sich allein schon) vor.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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