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Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bdave
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Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von Bdave » So 22. Nov 2015, 11:07

Weiß jemand wie das genau gesetzlich geregelt ist:

Person A und B haben beide eine WBK und besitzen Kat. B Waffen. Person B möchte mit einer Waffe von A schießen, welches A erlaubt. B nimmt die Waffe von A und fährt damit alleine auf den Schießplatz. Anschließend bringt B die Waffe zurück zu A.

Im Prinzip gehts einfach darum, ob ich zB eine auf meine Freundin registrierte Waffe ohne sie zum Schießplatz mitnehmen darf oder obs da Probleme gibt wenn sie zB genau an dem Tag die 5 Jahresinspektion hat und die Waffe ned im Haus is?

Bin für Tipps dankbar!
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rupi
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von rupi » So 22. Nov 2015, 11:10

klar geht das

(Achtung Platzanzahl auf der WBK nicht überschreiten)
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swerdeofwar
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von swerdeofwar » So 22. Nov 2015, 12:27

Ich würd nur sicherheitshalber 2x einen Kaufvertrag aufsetzen und mitnehmen, nach dem Standbesuch kannst den dann zerreißen.

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Floody
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von Floody » So 22. Nov 2015, 13:24

swerdeofwar hat geschrieben:Ich würd nur sicherheitshalber 2x einen Kaufvertrag aufsetzen und mitnehmen, nach dem Standbesuch kannst den dann zerreißen.

Wozu? Für eine Meldung nach einem Kauf hat man 6 Wochen Zeit.

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Blackhawk
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von Blackhawk » So 22. Nov 2015, 13:41

swerdeofwar hat geschrieben:Ich würd nur sicherheitshalber 2x einen Kaufvertrag aufsetzen und mitnehmen, nach dem Standbesuch kannst den dann zerreißen.

Du meinst vermutlich eher eine Überlassungserklärung ;)
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von swerdeofwar » So 22. Nov 2015, 13:50

Blackhawk hat geschrieben:
swerdeofwar hat geschrieben:Ich würd nur sicherheitshalber 2x einen Kaufvertrag aufsetzen und mitnehmen, nach dem Standbesuch kannst den dann zerreißen.

Du meinst vermutlich eher eine Überlassungserklärung ;)


Mea culpa ;)

Bdave
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von Bdave » So 22. Nov 2015, 14:45

Sowas könnte man ja auch allgemein schreiben oder?

So im Sinne von: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Lebensabschnittspartner die unter meinem Namen registrierten Schusswaffen regelmäßig und ohne meiner Anwesenheit zum Zweck des Schießtrainings auf einem behördlich genehmigten Schießplatz ausführen darf.

Das unterschreiben einfach beide, ein Exemplar in den Schrank und eines in die Tasche.
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raptor
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von raptor » So 22. Nov 2015, 15:57

Ich mache in solchen Fällen eine Kopie der WBK (ist m. E. das wichtigste, dass man überprüft dass der andere berechtigt ist) und lass den dann drauf unterschreiben dass er Waffe Nr. soundso am soundsovielten ausgeliehen hat. Für eine Meldung der Überlassung hat man, glaub ich, so wie andere oben schon gesagt haben, 6 Wochen Zeit und so lange würde ich sowieso nichts verleihen. Allerdings darf der Ausleihende nicht seine maximale Stückzahl überschreiten und ich nehme an, da zählen auch die Stücke die er zuhause im Safe liegen hat dazu. Im Moment des Verleihens hat er ja theoretisch Verfügungsgewalt über alle seinen +1e der meinen. Er könnte ja nach hause fahren, alle seinen aus dem Schrank nehmen und dann gleichzeitig mit denen die meinige befummeln obwohl er einen Platz weniger hat. Die Republik oder gar der Kontinent wären dann in größter Gefahr!

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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von Bdave » So 22. Nov 2015, 21:32

Stimmt soweit, allerdings geht's da im speziellen um meine Freundin und unseren gemeinsamen Haushalt. Wir haben beide die Wbk und verwahren alles in einem Safe. Also im Prinzip müssts reichen wenn ich eine Kopie meiner Wbk in den Safe lege. Falls sie kontrolliert wird wenn ich mit ihrer Waffe am Schießplatz bin, sehen die Polizisten eh, dass ich auch eine Wbk hab und meine Waffen Zuhause sind, bzw darf ich halt nur zwei aufn Platz mitnehmen.
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von rupi » So 22. Nov 2015, 21:42

habts einen gemeinsamen Safe ?
wenn ja dann lasst einfach eine deiner 2 daheim und nimmst ihre mit
dann liegen 2 im safe und 2 hast mit
jeder hat dann 2 Waffen inne, 2 du aufm Stand, 2 sie daheim im Safe
dann passt das auch wieder mit der Anzahl
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von mr400watt » So 22. Nov 2015, 21:49

Mit gegenseitiger Überlassung geht das. Schriftlich wäre wichtig. Die gesamt zulässige Zahl auf Deiner WBK darf nicht überschritten werden.
Gemeinsame Verwahrung ist meines Wissens nach nur unter Eheleuten zulässig.

Grüße - Flo
*glock glock* … "whos there?"

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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von Bdave » So 22. Nov 2015, 22:06

rupi hat geschrieben:habts einen gemeinsamen Safe ?
wenn ja dann lasst einfach eine deiner 2 daheim und nimmst ihre mit
dann liegen 2 im safe und 2 hast mit
jeder hat dann 2 Waffen inne, 2 du aufm Stand, 2 sie daheim im Safe
dann passt das auch wieder mit der Anzahl


Jap, haben beide zwei Plätze und nur einen gemeinsamen Schrank wo wir beide die Kombination kennen. Hab's mir auch so gedacht, dass ich einfach schau dass immer zwei Waffen daheim sind und halt eine Kopie der Wbk.
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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von GSchoenbauer » So 22. Nov 2015, 22:32

kaum schau ich da wieder mal rein, steigen mir schon wieder die Grausbirnen auf.
Sagenhaft, wie ein hilfesuchender bereitwillgst mit dem Lex Pulverdampf gefüttert wird.
Verkaufsmeldungen, Überlassungserklärungen, WBK-Kopien ...
Mich wird's net wundern, wenn demnächst Ausleihformulare bei der Waffenbehörde abzuholen sind und natürlich auch entsprechend zu vergebühren sind. Weil ... die Waffenbesitzer wollen des ja so :(

Wo soll des Problem ohne Papierl sein?
- ich darf keinem Unberechtigen eine FFW überlassen. Tu ich ja net; brauch ja nur sehen daß er eine WBK hat. Wenns wirklich zu kontrollen käme, wird die Polizei schon Möglichkeiten haben, des zu überprüfen, für des muss er seine WBK ja mithaben und sonst gibts immer noch des Register. Und des Vertrauen zum Lebenspartner werd' ich wohl haben, daß er net mit der Waffe abhaut. (andernfalls hab ich wahrscheinlich einen Haufen Größerer Probleme als das .... und die andern Waffen hat er dann wahrscheinlich ausm gemeinsamen Tresor auch mitgenommen ...)
- ich muss es nur ... im Falle eine Veräusserung ... (& 28.2. ) schriftlich melden, und das binnen 6 Wochen . Tut es ja net, wenns am Abend wieder im Tresor liegt
- der andere darf seine maximale Anzahl net überschreiten. Tut er ja net, wenn die anderen daheim bleiben

bleibts doch bitte am Boden !(

(und, ja, ich hab den Text absichtlich net gegendert!)

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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von IT Guy » So 22. Nov 2015, 22:37

:clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

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Re: Waffe von Zweitperson zum Schießplatz mitnehmen?

Beitrag von RR1000 » So 22. Nov 2015, 22:52

Hab mich auch gewundert, was für ein Aufstand da vollzogen wird, mit Kopien und Schriftstücken?!?
Nehme auch ab und zu die Glock meiner Frau mit, einfach so, schau natürlich, dass ich nicht mehr Waffen mitnehme, als ich Plätze auf der WBK habe..

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