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Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 17:31
von Flolito
Vorgeschichte:

Da ich nächstes Jahr im Frühling ja nun 5 Jahre im Besitz meiner WBK bin wollte ich um eine Erweiterung ansuchen da ich ja momentan nur 2 Plätze habe. 2-3 Ergebnislisten habe ich auch parat so als Joker. Nun ist mir aber zu Ohren gekommen das meine BH (ST.Veit a.d. Glan) nicht gerade freizügig mit den Erweiterungen ist ...... um nicht zu sagen: Meine Quelle hat mir gesagt das dort momentan garkeine Erweiterungen mehr genemigt werden bezüglich angestiegene Waffenkäufe in letzter Zeit.......

Meine Frage wäre die folgende:

Habe ich nach 5 Jahren WBK Besitz ein Recht auf eine Erweiterung?

Wenn nein ist sowas trotzdem durchzubringen? ( Verband Mitglied + Rechtsschutz vorhanden )

Mfg Flo

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 17:40
von Kapselpracker
Nach § 23 Abs.: 2b kannst du erweitern.

Anzahl der erlaubten Waffen

§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.

(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.

(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

1.seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3.glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.

(3) Für den Besitz von Teilen von Schusswaffen der Kategorie B, wie Trommel, Verschluß oder Lauf, muß keine gesonderte Rechtfertigung glaubhaft gemacht werden, wenn sie Zubehör einer solchen Waffe des Betroffenen sind. Eine dafür erteilte zusätzliche Bewilligung ist durch einen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen. Diese erlischt, sobald der Teil kein Zubehör einer Schusswaffe der Kategorie B des Betroffenen mehr ist.


Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 17:41
von Dauerfeuer
Ich bin grad nicht sicher ob der Verband da so eine gute Adresse ist... :(

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 17:50
von Incite
Ich bin mir sicher, dass die Verband in deinem Fall die richtige Anlaufstelle ist.

lg

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 17:55
von BigBen
Dauerfeuer hat geschrieben:Ich bin grad nicht sicher ob der Verband da so eine gute Adresse ist... :(


wenn du nicht sicher bist dann halt einfach die Klappe, so langsam reichts...

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 18:10
von Lindenwirt
Jetzt seits aber schon überempfindlich.
Ich mein unser Dauerfeuer tritt ja öfters ins Fettnäpfchen aber "Klappe halten" aufgrund der Bemerkung kein Verband Fan zu sein. :?

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 18:11
von BigBen
Er hat nicht behauptet kein Verband Fan zu sein (bin ich selber auch keiner) - er hat wieder mal mitreden müssen obwohl er Null Ahnung hat.

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 18:13
von Flolito
@ Kapselpracker: Danke! ...... dann kann ich mir ja jetzt schon Gedanken machen :)

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 18:15
von Lindenwirt
Ok, wie auch immer. Ich würde einfach auf die BH gehen und anfragen, am besten gleich auf den Gesetztext beziehen falls eine erste negative Tendenz erkennbar ist.
Grundsätzlich sollte aber der Erweiterung nach 5 Jahren nichts entgehenstehen, das Problem sind ja eher die anderen Erweiterungen.
Und gib Bescheid falls wider Erwarten die BH hier zickt, das interessiert sicher mehr Leute. ;)

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 18:21
von Flolito
Also Gegenwind erwarte ich mir zu 100% .... ich war ja heuer auch schon mal Anfragen .... mit Ergebnislisten Schießbuch und und und ..... keine Chance! ... gut ... ich hab auch nicht mit Nachdruck gearbeitet aber Nächstes Jahr bestehe ich darauf und wenns abgelehnt wird geht der Bescheid volé zum Anwalt

BTW Ihr seids aber schon ein bisserl bissig scheint mir ........ war der Montag denn so schlimm?

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 20:15
von IT Guy
Ich würde bei der Behörde nicht "anfragen" sonder hingehen und einen Antrag stellen. Weil beantragen wirst ja eh auf jeden Fall. ;-) Und wenn Du jetzt den Sachbearbeiter fragst und der sagt "schlecht" und Du beantragst trotzdem kommt er sich schon verarscht vor.
Ned fragen, erledigen. ;-)

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 21:10
von rupi
23 (2b) Erweiterung müssen sie dir geben wennst nix ausgefressen hast und die WBK 5 Jahre alt ist
das weiss auch die BH, stellt sich aber nur dumm/stur

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Mo 2. Nov 2015, 21:16
von Longchamp
die erweiterungen nach 5 jahren müssen sie dir geben.
Alles andere ist ermessenssache der behörde..

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Di 3. Nov 2015, 07:16
von BigBen
Wie bereits gesagt - Antrag stellen - wenn dem Antrag stattgegeben wird (was eigentlich der Fall sein müsste) ist alles gut. Falls der Antrag abgelehnt wird, Rechtsweg - das geht aber erst mit einem negativen Bescheid.

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?

Verfasst: Di 3. Nov 2015, 08:52
von helmsp
BigBen hat geschrieben:Wie bereits gesagt - Antrag stellen - wenn dem Antrag stattgegeben wird (was eigentlich der Fall sein müsste) ist alles gut. Falls der Antrag abgelehnt wird, Rechtsweg - das geht aber erst mit einem negativen Bescheid.
Bingo. Nike, just do it. Nicht irritieren resp. entmutigen lassen. Hingehen, abgeben, fertig.
Das Gleiche war bei mir. Seit 2013 WBK und heuer erhöht auf 5. Auch von allen Seiten das "geht nicht" gehört aber trotzdem beantragt und bekommen. Das Ausschlaggebende war, dass ich gut vorbereitet war (Papiere, Wissen, Listen, etc).