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Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 13:25
von Mr. Smith
Hallo,

mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015 wurde das Waffengesetz geändert:

§ 33 wurde folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann die Waffenregisterbescheinigung auch im Datenfernverkehr aus dem ZWR unter Verwendung der Funktion der Bürgerkarte (§§ 4 ff E-GovG) kostenfrei beantragt und ausgestellt werden.“

Nun meine Frage:

ist das schon umgesetzt, gibt's dazu einen link

LG

Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 13:31
von BigBen
Ist noch nicht umgesetzt und es gibt meines Wissens auch kein konkretes Datum ab wann das funktionieren soll.

Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 18:26
von Mr. Smith
Danke ...

In der Hinsicht arbeiten die Gebetsmühlen einfach langsam

Re: Waffenrigister Bescheinigung - Bürgerkarte

Verfasst: So 11. Okt 2015, 06:55
von macgeibes
...ich hab vor kurzem noch 24,50 gelöhnt- hat sich aber ausgezahlt weil mein 357er 3x bei den Vorbesitzern gemeldet war... ;-)
ps.: hab' ihn jedoch vom Händler gekauft... :tipphead: