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WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Fr 2. Okt 2015, 18:17
von Wolfgrim
Guten Abend zusammen.

Vor etwa fünf Jahren hatte ich soziale Phobie mit damit verbundenen Depressionen - dies teilte ich damals der Stellugskommission (ursprünglich "Tauglich") samt Befund mit und erhielt kurze Zeit später einen Brief, in dem mir Untauglichkeit bescheinigt wurde. Ich hatte mit "vorübergehender Untauglichkeit" gerechnet bzw. erwartet. Habe mich damals dann nicht weiter damit auseinandergesetzt, da ich andere Probleme hatte.

Mittlerweile ist wieder alles in Ordnung mit mir.
Ein guter Bekannter, den ich durch Bogenschießen und Schwertkampf kennengerlernt habe, hat kürzlich mein Interesse für Schusswaffen geweckt und nun will ich eine WBK beantragen.

Zu meinen Fragen:
Vorausgesetzt ich "bestehe" das psychologische Gutachten - wovon ich ausgehe - würde mir die BH überhaupt eine WBK ausstellen (Untauglich psych. Gründe)?

Besteht die Möglichkeit, dass das Bundesheer, resp. die Stellungskommission davon Wind bekommt und mich (bei WBK-Ausstellung) zu einer neuerlichen Stellung von Amts wegen heranzieht? Dort würde ich unter Garantie als tauglich gemustert werden. Vor gut einem Jahr wäre mir das egal gewesen, da ich zu der Zeit ohne Beschäftigung war - jetzt, wo ich zwischen Jänner und März mit einer verkürzten Tischlerausbildung beginne wäre es ganz schön unvorteilhaft plötzlich zum Heer zu müssen.

In meinem Untauglichkeitsschreiben steht geschrieben, dass ich wg. des Befundes von Dr. XXXX Facharzt für Psychartrie u. Neurologie untauglich geschrieben wurde. Ich will aber nicht, dass irgendein Beamter bei der BH über meine Krankengeschichte bescheid weiß. Gibt sich die BH mit einer geschwärzten Kopie zufrieden?


Übrigens, das Strafregister bescheinigt mir einen einwandfreien Leumund. Nicht einmal eine Anzeige wg. Falschparkens, oder Geschwindigkeitsübertretung ist vorhanden.

Bin gespannt auf eure Antworten.

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Fr 2. Okt 2015, 18:37
von sepp
Wolfgrim hat geschrieben:Vor gut einem Jahr wäre mir das egal gewesen, da ich zu der Zeit ohne Beschäftigung war - jetzt, wo ich zwischen Jänner und März mit einer verkürzten Tischlerausbildung beginne wäre es ganz schön unvorteilhaft plötzlich zum Heer zu müssen.

Also wenn du in Ausbildung(Lehre) bist wirst du währenddessen sicher nicht eingezogen hätt ich gesagt :idea:

lg sepp :at1:

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Fr 2. Okt 2015, 18:40
von chris34G4
einwandfreier Leumund reicht.
alles andere kannst vergessen.

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Fr 2. Okt 2015, 18:45
von rupi
sepp hat geschrieben:
Wolfgrim hat geschrieben:Vor gut einem Jahr wäre mir das egal gewesen, da ich zu der Zeit ohne Beschäftigung war - jetzt, wo ich zwischen Jänner und März mit einer verkürzten Tischlerausbildung beginne wäre es ganz schön unvorteilhaft plötzlich zum Heer zu müssen.

Also wenn du in Ausbildung(Lehre) bist wirst du währenddessen sicher nicht eingezogen hätt ich gesagt :idea:

lg sepp :at1:

mag sein
aber wenn er tauglich umgestuft wird kann er bis 34 eingezogen werden

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Fr 2. Okt 2015, 18:48
von Stickhead
Hallo, ganz ehrlich: Wenn du schon einmal unter Depressionen gelitten hast, bist du wahrscheinlich auch anfällig für neue. Wenn man Berichten glauben darf, liegt die Rückfallquote für Depressionen bei ca 80%. Ich würde dir deshalb nicht raten eine WBK zu beantragen. Allein aus Selbstschutzgründen.

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Fr 2. Okt 2015, 19:17
von Wolfgrim
sepp hat geschrieben:Also wenn du in Ausbildung(Lehre) bist wirst du währenddessen sicher nicht eingezogen hätt ich gesagt :idea:

lg sepp :at1:


Soweit mir bekannt, trifft das nur zu, solange man keine Ausbildung abgeschlossen hat - ich habe die HAK-Matura und eine abgeschlossene IT-Ausbildung.


Stickhead hat geschrieben:Hallo, ganz ehrlich: Wenn du schon einmal unter Depressionen gelitten hast, bist du wahrscheinlich auch anfällig für neue. Wenn man Berichten glauben darf, liegt die Rückfallquote für Depressionen bei ca 80%. Ich würde dir deshalb nicht raten eine WBK zu beantragen. Allein aus Selbstschutzgründen.


Danke, dass du dir Sorgen um mich machst, aber ich hab nicht vor mir die Rübe wegzuknallen. Außerdem gibts nicht nur eine Form der Depression, bei der man direkt selbstmordgefährdet ist - was mich nicht betraf. ;D

Zu den Berichten - da kommt es immer auf einen Haufen Faktoren an, wie Gründe der Depr., Begleiterscheinungen, Art der Depr. nach ICD usw. Vereinfachte Statistiken, bei denen einfach irgendein Prozentwert von Irgendjemandem berechnet wird, lassen da zu wünschen übrig - nett ausgedrückt.

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 00:04
von gewo
ich finde das auesserst bedenklich wenn man mit dem alter noch keine delikte wie parkvergehen oder geschwindigkeitsuebertretungen begangen hat.
irgendwie gruselig ....

;-)

sry, das musste raus
in der sache selbst kann ich leider nicht helfen ...

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 00:10
von Al3x
Wenn dir die Untauglichkeit schon bescheinigt wurde ist die Wehrpflicht für dich erledigt und während einer Ausbildung darf man dich auch nicht zum Wehrdienst einziehen.
Ein Problem wäre es wenn die Untauglichkeit vorübergehend bescheinigt wird, dann kannst wieder zur Musterung antanzen.

Melde dich von ELGA ab sowie unterlasse es in offenen Foren über deine pers. Krankheitsgeschichte zu reden.

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 04:41
von BigBen
Mein Rat: geh zu einem guten Psychologen, erzähl ihm offen und ehrlich deine Vorgeschichte, mach dann den Test und lass ihn dann entscheiden. Falls er alles für OK befindet, wird es wohl auch bei der zuständigen Behörde kein Problem geben.

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 10:49
von Lindenwirt
Al3x hat geschrieben:Melde dich von ELGA ab sowie unterlasse es in offenen Foren über deine pers. Krankheitsgeschichte zu reden.

Wieso?
Ich bin an der Entwicklung von ELGA mitbeteiligt. Es dürfen nur Ärzte mit bestehendem Behandlungsverhältnis einsehen. Die Sicherheitsvorkherungen sind nicht ohne, die Speicherung der Daten erfolgt dezentral.
Nebenei hast du die Möglichkeit einzelne Befunde zu sperren.
Und das Allerwichtigste, es wird nichts nachträglich erfasst und es kommen auch noch kaum aktuelle Befunden rein. d.h. was irgendwann vor ein paar Jahren war wird niemals in der ELGA aufscheinen.
Für psychologische Gutachten gibts außerdem noch nicht einmal die Struktur, aktuell gibt es gerade mal die Struktur für klinisch chemische Untersuchungen (Blutbild, etc.). Ob untauglich oder nicht, kann man gar nicht erfassen aber das würde jetzt zu weit führen...

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 11:23
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:
Al3x hat geschrieben:Melde dich von ELGA ab sowie unterlasse es in offenen Foren über deine pers. Krankheitsgeschichte zu reden.

Wieso?
Ich bin an der Entwicklung von ELGA mitbeteiligt. Es dürfen nur Ärzte mit bestehendem Behandlungsverhältnis einsehen. Die Sicherheitsvorkherungen sind nicht ohne, die Speicherung der Daten erfolgt dezentral.
Nebenei hast du die Möglichkeit einzelne Befunde zu sperren.
Und das Allerwichtigste, es wird nichts nachträglich erfasst und es kommen auch noch kaum aktuelle Befunden rein. d.h. was irgendwann vor ein paar Jahren war wird niemals in der ELGA aufscheinen.
Für psychologische Gutachten gibts außerdem noch nicht einmal die Struktur, aktuell gibt es gerade mal die Struktur für klinisch chemische Untersuchungen (Blutbild, etc.). Ob untauglich oder nicht, kann man gar nicht erfassen aber das würde jetzt zu weit führen...


ist zwar voellig off topic
aber wenn du eine private krankenversicherung abschliessen willst verlangen die einen auszug aus deinem ELGA konto
wenn du den ned rausrueckst dann kriegst eben keinen vertrag
basta
wer nicht aus ELGA austritt ist ein ahnungsloser toelpel ...

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 11:30
von Stickhead
Trotzdem bedarf es lediglich einer Gesetzesänderung, dass auch andere Einsicht bekommen.

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 11:32
von Lindenwirt
gewo hat geschrieben:ist zwar voellig off topic
aber wenn du eine private krankenversicherung abschliessen willst verlangen die einen auszug aus deinem ELGA konto
wenn du den ned rausrueckst dann kriegst eben keinen vertrag
basta
wer nicht aus ELGA austritt ist ein ahnungsloser toelpel ...


Sorry, aber das ist Blödsinn (besonders der letzte Satz). Du alleine bestimmst ob du diese Daten weitergeben willst. Wenn du dieser "Versicherung" sagst du bist nicht bei ELGA dabei können sie dir nicht das Gegenteil beweisen also alleine schon deswegen etwas fragwürdig die Aussage.
Du hast aber recht es ist Off Topic, wenn du möchtest können wir uns gerne per PM darüber unterhalten. Ich bin ja wie gesagt involviert in das Thema, mich interessieren da natürlich auch die Meinungen darüber. Hier schreibe ich nichts mehr dazu, passt ja nicht wirklich.

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 12:39
von QuickMick
Lindenwirt hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ist zwar voellig off topic
aber wenn du eine private krankenversicherung abschliessen willst verlangen die einen auszug aus deinem ELGA konto
wenn du den ned rausrueckst dann kriegst eben keinen vertrag
basta
wer nicht aus ELGA austritt ist ein ahnungsloser toelpel ...


Sorry, aber das ist Blödsinn (besonders der letzte Satz). Du alleine bestimmst ob du diese Daten weitergeben willst. Wenn du dieser "Versicherung" sagst du bist nicht bei ELGA dabei können sie dir nicht das Gegenteil beweisen also alleine schon deswegen etwas fragwürdig die Aussage.


Wo Daten anfallen werden sie missbraucht. Fakt. Nachdem kein System sicher ist und die Daten durchaus für verschiedene Gruppen interessant sind kannst du davon ausgehen dass sie bereits jetzt oder in naher Zukunft zur Verfügung stehen.

@Thread: beantragen, was soll schon sein?

Re: WBK bei nachträglicher Untauglichkeit aus psych. Gründen

Verfasst: Sa 3. Okt 2015, 12:46
von Dauerfeuer
QuickMick hat geschrieben:
Lindenwirt hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ist zwar voellig off topic
aber wenn du eine private krankenversicherung abschliessen willst verlangen die einen auszug aus deinem ELGA konto
wenn du den ned rausrueckst dann kriegst eben keinen vertrag
basta
wer nicht aus ELGA austritt ist ein ahnungsloser toelpel ...


Sorry, aber das ist Blödsinn (besonders der letzte Satz). Du alleine bestimmst ob du diese Daten weitergeben willst. Wenn du dieser "Versicherung" sagst du bist nicht bei ELGA dabei können sie dir nicht das Gegenteil beweisen also alleine schon deswegen etwas fragwürdig die Aussage.


Wo Daten anfallen werden sie missbraucht. Fakt. Nachdem kein System sicher ist und die Daten durchaus für verschiedene Gruppen interessant sind kannst du davon ausgehen dass sie bereits jetzt oder in naher Zukunft zur Verfügung stehen.

@Thread: beantragen, was soll schon sein?


wie wir aus der Vergangenheit und unzähligen Berichten aus der ganzen Welt sehen, sind gesammelte Daten ja völlig sicher. Da passiert kein Missbrauch, da wird nix gehackt, alles astrein. Die Märchen von Datenklau glaubt doch heute kein Mensch mehr...oder? ;-)
Keinesfalls werden Systeme jetzt vorbereitet um später mal was "unanständiges" damit anzufangen, Bewegungsprofile, Einkaufsverhalten....die Korrelation der gesammelten Daten zur Auswertung von Bewegungsprofilen oder der Festlegung von Beitragszahlungen für etwaige Krankenversicherungsbeiträge....naaaaa, gibts alles nicht. Die Erde is halt doch eine Scheibe...