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Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Sa 15. Aug 2015, 09:48
von Felsschorre
Hi,

die Forensuche hat mich nicht schlauer gemacht:
Soweit ich das Waffenrecht verstehe und ich mich an meinen Jagdkurs erinnere, ist die Verwahrung von Kat C und Kat D in einem versperrbaren Glasschrank in Ordnung?
Steht zwar im Erdgeschoss, aber in einem Neubau mit "sicheren" Fenstern (Pilzzapfen) und Rolläden.

Zusätzlich würde ich jede Waffe noch mit einem Abzugsschloss sichern.
Die Muntion ist in einem günstigen Möbelsafe mit Nummerncode separat gelagert (auch wenns nicht notwendig wäre...)


Bevor ich einen Anwalt bzw. die Verband damit befasse, wollte ich mich noch bei euch schlau machen :)

Danke und liebe Grüße
Albert

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Sa 15. Aug 2015, 10:23
von WüstenAdler
Ich kann es dir zwar nicht mit Sicherheit sagen, aber ich habe bei meiner BH nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, es muss sich um einen speziellen Glaschrank handeln. Laut seiner Aussage muss dieser Schrank mit Sicherheitsschlössern ausgestattet sein und aus Panzerglas sein. Ob das Stimmt kann ich nicht sagen, aber der bei uns ist nett und Hilfsbereit. Ich würde einen Rechtsgelehrten befragen.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 13:21
von bosfra
Wenn du nur C/D darin aufbewahrst, keine Personen unter 18 Jahren im Haushalt leben reicht ein normaler Glasschrank vollkommen.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 14:49
von alpawolf
hi ein Glasschrank der abschließbar ist reicht vollkommen wie primitiv er auch ausgeführt ist!
und natürlich abschliessen.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 15:06
von Hane
Mir wurde einmal von der Behörde gesagt: die Glastüren müssen Sprossen haben, damit die Waffe nicht so leicht bei der vollen Glasfläche herausgenommen werden kann und es muss ein dosisches Schloß vorhanden sein,
Aber das wird von BH zu BH unterschiedlich sein, am Besten absprechen und mindestens eine Gesprächsnotitz machen und aufheben.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 18:11
von bosfra
Wenn keine unter 18 Jährige im Haushalt sind bzw. Personen mit Waffenverbot kannst du sie auf 2 Nägel an die Wand hängen.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 18:47
von BigBen
interessant wieviel falsche information hier verbreitet wird. auch kat c und d müssen vor unbefugten zugriff geschützt werden…das beinhaltet z.b auch den zugriff durch den lehrling des installateurs, der wegen eines rohrbruchs mit hilfe der feuerwehr in die wohnung musste. in wien ist deine wbk auf jeden fall ziemlich sicher weg wenn bei einer kontrolle kat c waffen einfach so an der wand hängen.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 19:10
von gewo
BigBen hat geschrieben:... in wien ist deine wbk auf jeden fall ziemlich sicher weg wenn bei einer kontrolle kat c waffen einfach so an der wand hängen.


jop ( oder sagen wir mal so, deine WBK wird am seidenen faden des ermessensparagraphen zur nachbesserung haengen, wennst a pech hast ist sie weg)

C/d waffe frei an der wand -> nogo

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 20:41
von bosfra
Nicht böse sein- aber diese "was wäre wenn" Szenarien werden erst schlagend, wenn der Wasserrohrbruch und der Lehrling in der Wohnung sind. Wie wäre sonst das Urteil zu verstehen, dass man im Singlehaushalt mit WBK seine B-Waffe am Nachtkastel liegen lassen kann? Das man es nicht provozieren muss-ok, aber verboten ist es nicht.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 20:49
von Hane
Wenn du zuhause bist, kannst dir die Krachen auch ans Bauchnabel piercing hängen.
Im Nachtkastl verwarfen bei Abwesenheit geht sicher nicht.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 20:53
von impact
gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:... in wien ist deine wbk auf jeden fall ziemlich sicher weg wenn bei einer kontrolle kat c waffen einfach so an der wand hängen.


jop ( oder sagen wir mal so, deine WBK wird am seidenen faden des ermessensparagraphen zur nachbesserung haengen, wennst a pech hast ist sie weg)

C/d waffe frei an der wand -> nogo


Was, wenn diese mit einem Abzugssschloss gesichert ist? Oder in einem versperrbaren Koffer bzw Tasche herumsteht?

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 23:44
von bosfra

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: So 16. Aug 2015, 23:52
von gewo
bosfra hat geschrieben:http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1510541/Singlehaushalt_Pistole-in-Lade-erlaubt?from=gl.home_rechtspanorama


ja

der entscheid ist bekannt
wiederspricht allem was dazu jemals irgendwo bei gericht rausgekommen ist

entweder hatte der betreffende einfach riesenglueck oder er hat irgendwo wen gut gekannt
es wurde ja auch mal aus besonderem anlass dass kampfmesser FM81 des oesterreichischen bundesheeres in einem gerichtsurteil als "werkzeug" festgestellt

wie auch immer

ich wuerde nicht drauf hoffen so ein urteil ein zweites mal wo zu bekommen....

edit:
im falle des falles - sollte es mal irrtuemlich zu einem verstoss gegen die verwarungsbestimmungen gekommen sein - kann man es natuerlich mit einer argumentation in die richtung versuchen....

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 17:18
von Promo
gewo hat geschrieben:es wurde ja auch mal aus besonderem anlass dass kampfmesser FM81 des oesterreichischen bundesheeres in einem gerichtsurteil als "werkzeug" festgestellt

Würde ich damit erklären, weil es beim Bundesheer auch 17-Jährige gibt - und diese das Feldmesser (wenn es zB zu irgendeiner Uniform gehört, oÄ) nicht mit nachhause nehmen dürften.

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)

Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 17:25
von gewo
Promo hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es wurde ja auch mal aus besonderem anlass dass kampfmesser FM81 des oesterreichischen bundesheeres in einem gerichtsurteil als "werkzeug" festgestellt

Würde ich damit erklären, weil es beim Bundesheer auch 17-Jährige gibt - und diese das Feldmesser (wenn es zB zu irgendeiner Uniform gehört, oÄ) nicht mit nachhause nehmen dürften.


das mitnehmen von heereseigene waffen wuerde ich aber schon in einem diesbezueglichem gesetz untergebracht sehen, glaubst ned?

der LKW nachschubfahrer der die AUGs zum truppenuebungsplatz fuehrt hat auch keine WBK fuer 50 plaetze
und eine sondergenehmigung fuer kriegsmaterial schon garned ..

ich denke der oeffentliche transport von heereseigentum ist irgendwo geregelt, dazu braucht es keine OGH urteil zu einem kampfmesser ...