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schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 07:05
von flobert6
hallo wertes forum,

kurz beschreibe ich, was letzten freitag passierte:
gegen 1500 fuhr ich zu meinem garten (ca 5000qm 1,5m hoch eingefriedet) um unsere 20 weidegänse zu besuchen.
am tor angekommen sah ich nur tote und schwer verletzte gänse. ich ging hinein und wollte nachsehn, da kamen quer über die weide 2 huskys angerannt und wirkten sehr bedrohlich. daher verließ ich das grundstück und sperrte dei köter ein.

dann weiter: polizei gerufen, vater hergeholt um auf die hunde aufzupassen während ich die besitzer suchte.
diese fand ich hinter einem gebüsch, ca 50 m entfernt gemütlich am flussufer sitzen.

die polizei nahm alles auf und ermahnte die hundebesitzer zu mehr vorsicht!
nun hoffe ich, von der versicherung meinen schaden ersetzt zu bekommen.
die hundebesitzer sind sehr uneinsichtig und lasch beim abwickeln des schadens und nun muss ich allem hinterherrennen.

nun meine frage:

wie wäre die sache vermutlich, wenn ich, so wie fast immer meine kombinierte mitgehabt hätte und um die restlichen gänse zu schützen, die hunde erschossen hätt??? (bin im gebiet dort auch jagdberechtigt)

sg flobert

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 07:44
von Lindenwirt
Hi,

welches Jagdrecht gilt denn? (Bundesland)
In OÖ dürfen nur beeidete Jagdschutzorgane wildernde Hunde während der Tat erschießen.

PS: Finde das Verhalten der Hundebesitzer gelinde gesagt eine Frechheit. Nützt aber nichts dass an den Hunden auszulassen, die können am wenigsten dafür.

lg

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 07:52
von rubylaser694
wie wäre die sache vermutlich, wenn ich, so wie fast immer meine kombinierte mitgehabt hätte und um die restlichen gänse zu schützen, die hunde erschossen hätt??? (bin im gebiet dort auch jagdberechtigt)

Rechtlich wäre es meiner Meinung gedeckt. Gäbe dann aber sicher mehrere Zeitungsartikel darüber.

Aus dem z.B. ÖO Jagdrecht...
(5) Die Jagdschutzorgane sind in Ausübung ihres Dienstes ferner befugt, im Jagdgebiet

b) Hunde, die wildernd angetroffen werden, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sich die Tiere in Fallen gefangen haben. Jagd-, Blinden-, Polizei-, Hirten- und sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind, in dem ihnen zukommenden Dienst verwendet werden und sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Herrn entzogen haben.

(6) Die im Abs. 5 lit. b genannten Befugnisse kommen auch jedem Jagdausübungsberechtigten zu

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000063" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 08:22
von Lindenwirt
Hab ich ja genauso geschrieben. ;)

Bei Hund gibt's die Entfernungsregel nicht, sie müssen wildernd angetroffen werden. Und es muss ein Jagdschutzorgan sein.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 08:41
von Hane
Und ein Jagdgebiet!

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 08:49
von BigBen
Naja die Frage wäre für mich eher, ob das vom Notwehrrecht gedeckt ist und nicht vom Jagdrecht. Im Endeffekt geht es hier ja primär um den Schutz meines Eigentums, also eines verteididungsfähigen Gutes - aber ob man auch bei einer Gefährdung durch ein Tier von Notwehr reden kann weiss ich nicht...

Abgesehen davon muss man in so einer Situation ja auch um seine eigene körperliche Unversehrtkeit fürchten wenn man seinen eigenen Grund und Boden betritt...und da ist das Leben bzw. die Gesundheit eines Menschens wohl höher einzustufen als die von 2 Hunden - so gern ich Hunde auch hab.

Im Endeffekt glaube ich aber, dass du absolut richtig gehandelt hast, ich hoffe der Schaden wird dir ersetzt und die verantwortungslosen Hundebesitzer zur Verantwortung gezogen.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 08:56
von Promo
Du kannst auch gleich mal durch einen Anwalt einmahnen lassen, die Kosten muss dann eh er übernehmen. Weniger Aufwand für dich, mehr Kosten für den Hundebesitzer.

Nachdem es ein eingefriedeter Garten ist, ruht mE dort die Jagd. Bitte auch nicht den Hunden die Schuld geben, dass sie falsch erzogen wurden - sie wissen es einfach nicht besser. Der Besitzer ist hier verantwortlich.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 09:14
von Lindenwirt
Da fängts bei mir aber eh schon wieder an undurchsichtig zu werden.
Wenn die Jagd wo ruht, dieser Teil aber im Jagdgebiet ist, gilt dann obiger Paragraph oder wird das als nicht zum Jagdgebiet gehörend bewertet? Damit die Jagd ruht muss es sich jedenfalls um eine schalenwilddichte Einfriedung handeln, ein Maschendrahtzaun gehört da nicht dazu.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 09:26
von Hane
Heißt das dann ich darf auf einem Firmengelände am Ortsrand, das nur mit Maschen Drahtzaun eingezäunt ist, eine Treibjagd machen? Glaub ich nicht.
Ich würde auch versuchen, so viel wie möglich von den Hundebesitzer zu bekommen, als Strafe für Besitzstörung, etc.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 09:34
von Garreth81
Die Hundebesitzer wurden nur ermahnt? Ist nicht generell Leinenpflicht im Wald?
Zumindestens in Wien und NÖ ist das meines Wissens so.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 09:43
von Lindenwirt
Hane hat geschrieben:Heißt das dann ich darf auf einem Firmengelände am Ortsrand, das nur mit Maschen Drahtzaun eingezäunt ist, eine Treibjagd machen? Glaub ich nicht.
Ich würde auch versuchen, so viel wie möglich von den Hundebesitzer zu bekommen, als Strafe für Besitzstörung, etc.
Die Jagd ruht nicht nur in eingezäunten Gebieten, sie ruht auch in Friedhöfen, Parks, industriellen Gebieten, etc...

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 09:49
von Longchamp
Im Grunde kann die polizei da garnix machen weils 2 hunde (nach dem Gesetz als sache klassifiziert) andere "Sachen" getötet oder verletzt haben.
Nach dem Strafrecht liegt nix vor das es im Strafrecht keine Fahrlässige Sachbeschädigung gibt.
Nach dem Verwaltungrecht ebensowenig ausser, dass eventuell leinenpflicht missachtet wurde. Das gilt allerdings nur für öffentlichen Grund.

Bezüglich der Besitzstörung muss die Anzeige auf dem Zivilrechtsweg eingebracht werden.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 10:02
von Floody
Longchamp hat geschrieben:Im Grunde kann die polizei da garnix machen weils 2 hunde (nach dem Gesetz als sache klassifiziert) andere "Sachen" getötet oder verletzt haben.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

§ 285a. Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 10:36
von gewo
Longchamp hat geschrieben:Im Grunde kann die polizei da garnix machen weils 2 hunde (nach dem Gesetz als sache klassifiziert) andere "Sachen" getötet oder verletzt haben.
Nach dem Strafrecht liegt nix vor das es im Strafrecht keine Fahrlässige Sachbeschädigung gibt.
Nach dem Verwaltungrecht ebensowenig ausser, dass eventuell leinenpflicht missachtet wurde. Das gilt allerdings nur für öffentlichen Grund.
Bezüglich der Besitzstörung muss die Anzeige auf dem Zivilrechtsweg eingebracht werden.
tierquaelerei?

edit:
vergiss es
das tierschutzgesetz gibt da nix her

editedit:
im prinzip musst froh sein dass die polizei dir daten der hundehalter aufgenommen hat
ich glaub das muss/darf sie garnicht

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 10:41
von gewo
Floody hat geschrieben:
Longchamp hat geschrieben:Im Grunde kann die polizei da garnix machen weils 2 hunde (nach dem Gesetz als sache klassifiziert) andere "Sachen" getötet oder verletzt haben.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

§ 285a. Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.
ja durch das tierschutzgesetz
das gibt aber null her diesbezueglich

der 285a ist ein kuschelparagraph
man wollte ned einfach so stehen lassen dass tiere sachen sind
daher hat man im gesetz festgelegt dass sie keine sachen sind

es gelten aber die bestimmungen ueber sachen...

oesterreich halt