ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Das_Frettchen
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 581
Registriert: Mi 8. Sep 2010, 19:36
Wohnort: ÖsterReich

Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Das_Frettchen » Mo 1. Nov 2010, 21:54

Guten Abend,

so nun ich habe meine Wbk jetz schon seit ca. 2 Monaten, bis jetz habe ich eine Glock und es wird hoffentlich bald noch mehr werden.

Zu meiner Frage jetzt, wie sieht es genau mit der Begründung einer Erweiterung aus. Wenn ich jetz zbsp: zu einem Verein dazugehe und Vorlege das ich Waffen XY für diesen und jenen Zweck brauche bekomm ich da jetzt gleich eine Erweiterung auf 5 Plätze oder nur soweit wie ich es für das Vereinschießen brauche?

Und kann die Behörde verlangen das ich meine Selbstverteidigungswaffe gegen eine Sportwaffe tausche?

danke schonmal

mfg

Das Frettchen

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von BigBen » Mo 1. Nov 2010, 22:03

du wirst im normalfall eine vereinsmitgliedschaft, ergebnisslisten (im idealfall auch von den disziplinen die du schiessen willst und bereits mit leihwaffen geschossen hast) und ein "empfehlungsschreiben" deines vereinsobmanns brauchen indem er dir bestätigt dass du zusätzliche waffen für die von dir angestrebten disziplinen brauchst. dein avatar-gefällt mir übrigens überhaupt nicht, man kann nur einen soldaten der eine waffe auf ein kleinkind hält erkennen und sowas ist hier deplatziert - bitte such dir etwas weniger heikles aus, danke! :)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Stickhead » Mo 1. Nov 2010, 22:06

Und mach auf jeden Fall alle Plätze vorher voll!
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
Vintageologist
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Supporter .45 ACP Hydra-Shok
Beiträge: 2845
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
Wohnort: Wien 14

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Vintageologist » Mo 1. Nov 2010, 22:10

Das_Frettchen hat geschrieben:Zu meiner Frage jetzt, wie sieht es genau mit der Begründung einer Erweiterung aus. Wenn ich jetz zbsp: zu einem Verein dazugehe und Vorlege das ich Waffen XY für diesen und jenen Zweck brauche bekomm ich da jetzt gleich eine Erweiterung auf 5 Plätze oder nur soweit wie ich es für das Vereinschießen brauche?


Also ich verstehe die Formulierung nicht ganz, aber im Endeffekt bekommst du nur, was du rechtfertigen kannst. Also reicht es nicht, zu sagen "ich bin Sportschütze im Verein und hätt gerne 5 Plätze", sondern musst explizit angeben können, was genau du damit schießen wirst und warum du dazu eine neue Waffe brauchst und nicht eine deiner alten reicht. Üblicherweise wollen die dann auch am besten gleich Ergebnislisten sehen, die bezeugen, dass du auch tatsächlich sportlich aktiv bist (am besten, wie BigBen sagte, in dieser Disziplin bereits mit Leihwaffen) und einen Brief vom Vereinsobmann, der deine Aussagen bestätigt/wiederholt und denen also auch glaubhaft macht, dass du die beantragten Waffen für den Schießsport benötigst.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Stickhead » Mo 1. Nov 2010, 22:16

Was man aber schlussendlich benötigt, hängt stark von der Behörde ab.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
Das_Frettchen
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 581
Registriert: Mi 8. Sep 2010, 19:36
Wohnort: ÖsterReich

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Das_Frettchen » Mo 1. Nov 2010, 22:24

mhhmmm.... inwieweit wird sich das nach der Gesetzesnovelle verkomplizierten?

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Stickhead » Mo 1. Nov 2010, 22:26

Das kann man noch nicht sagen, weil es noch keine Durchführungsverordnung dazu gibt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

buckshot

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von buckshot » Di 2. Nov 2010, 10:21

ist (wie in ähnlichen freds schon ausführlich beschrieben) auch stark bundesland- bzw bezirksbehördenabhängig, zb in wien kannst du eine erweiterung von 2 auf max 4 erwarten wenn du entsprechende begründung lieferst (ergebnislisten mit leihwaffen die du werwerben willst, vereinsempfehlungsschreiben...), das AB spricht hier von erweiterung "in kleinen schritten", max. eine verdoppelung der anzahl - und wie hier auch schon gepostet, gilt es als ungeschriebenes gesetz, dass die plätze zuerst mal belegt sein müssen bevor erweitert wird - nur haben wollen ist leider keine ausreichende begründung und das wird sicher auch durch die gesetzesnovelle nicht besser (und in wien kriegen wir wie es aussieht auch noch eine rot-grüne landesregierung ! ;-)

Rhino
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 488
Registriert: Di 7. Sep 2010, 12:22

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Rhino » Di 2. Nov 2010, 10:39

naja ... verdopplung ist ja nicht schlecht.
2 - 4 - 8 - 16 ... nach 10 mal hast mehr plätze als du jemals füllen kannst *g*.

Aber: du schreibst, dass du seit 2 Monaten eine WBK hast. Da ist das wichtigste, was du machen musst: warten.
Mindestens 6 Monate verstreichen lassen, dann um Erweiterung ansuchen. Wunder gibt es immer wieder, aber in der Regel wird dir sonst keiner eine Erweiterung genehmigen.
Und in der Wartezeit einfach bei so vielen Bewerben mitschiessen, wie möglich. Mit eigenen Waffen, Vereinswaffen, Leihwaffen von anderen Schützen ... . Einfach Listen sammeln.

bg
Rhino

buckshot

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von buckshot » Di 2. Nov 2010, 10:48

Rhino hat geschrieben:naja ... verdopplung ist ja nicht schlecht.
2 - 4 - 8 - 16 ... nach 10 mal hast mehr plätze als du jemals füllen kannst *g*.

Aber: du schreibst, dass du seit 2 Monaten eine WBK hast. Da ist das wichtigste, was du machen musst: warten.
Mindestens 6 Monate verstreichen lassen, dann um Erweiterung ansuchen. Wunder gibt es immer wieder, aber in der Regel wird dir sonst keiner eine Erweiterung genehmigen.
Und in der Wartezeit einfach bei so vielen Bewerben mitschiessen, wie möglich. Mit eigenen Waffen, Vereinswaffen, Leihwaffen von anderen Schützen ... . Einfach Listen sammeln.

bg
Rhino



ein hoffnungsschimmer am horizont: ich habs nach 3 monaten (von 2 auf 4) gekriegt - hatte aber alle anderen voraussetzungen brav erfüllt ;-)

Schnittbrot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1529
Registriert: Di 18. Mai 2010, 08:37
Wohnort: Wien

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Schnittbrot » Di 2. Nov 2010, 11:12

ich möchte eure positiven Erwartungen bzgl. der zu erwartenden Verdoppelungs-Reihen nicht dämpfen, aber meiner Erfahrung nach geht das vielleicht zwei mal so, denn ab 8 wirds bei den meisten BHen eng. Die logische und nachvollziehbare Begründung (nebst Empfehlung des OSM vom Verein) ist wichtig, aber kein Garant für Erfolg (liegt eben im Ermessen der Behörde, und "Ermessen" ist subjektiv). Wichtig, ist, dass nicht nur für die zu beantragenden Disziplinen/Plätze, sondern auch für alle bereits belegten Plätze zumindest eine (je mehr, desto weniger leicht zu relativieren) Ergebnisliste innerhalb der letzten 6 Monate vorzuweisen ist. Denn das freche Argument: "Na dann verkaufen Sie eben diese oder jene..." ist sonst vorprogrammiert.

buckshot

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von buckshot » Di 2. Nov 2010, 11:24

Schnittbrot hat geschrieben:ich möchte eure positiven Erwartungen bzgl. der zu erwartenden Verdoppelungs-Reihen nicht dämpfen, aber meiner Erfahrung nach geht das vielleicht zwei mal so, denn ab 8 wirds bei den meisten BHen eng. Die logische und nachvollziehbare Begründung (nebst Empfehlung des OSM vom Verein) ist wichtig, aber kein Garant für Erfolg (liegt eben im Ermessen der Behörde, und "Ermessen" ist subjektiv). Wichtig, ist, dass nicht nur für die zu beantragenden Disziplinen/Plätze, sondern auch für alle bereits belegten Plätze zumindest eine (je mehr, desto weniger leicht zu relativieren) Ergebnisliste innerhalb der letzten 6 Monate vorzuweisen ist. Denn das freche Argument: "Na dann verkaufen Sie eben diese oder jene..." ist sonst vorprogrammiert.


klar, hab auch nicht gemeint, dass beliebig verdoppelt wird - je mehr plätze, umso dünner wird die luft... - das verdopplungsprinzip betrifft die maximierung (also nicht von 2 auf 5 - in besonders begründeten (ausnahme-)fällen wird wohl auch das vereinzelt möglich sein...)

Schnittbrot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1529
Registriert: Di 18. Mai 2010, 08:37
Wohnort: Wien

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Schnittbrot » Di 2. Nov 2010, 11:28

ja, wir verstehen uns eh. Aber von 2 auf 5 ist schon realistisch (zumindest in einer "normalen" BH)

alfacorse
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2139
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:01

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von alfacorse » Di 2. Nov 2010, 13:45

...die Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung ist es, um das es sich dreht! Hat bei mir auch gefunzt!

Benutzeravatar
Georg K
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 148
Registriert: Sa 23. Okt 2010, 18:06

Re: Erweiterung von 2 auf 5 Plätze

Beitrag von Georg K » Do 4. Nov 2010, 08:55

BigBen hat geschrieben:du wirst im normalfall eine vereinsmitgliedschaft, ergebnisslisten (im idealfall auch von den disziplinen die du schiessen willst und bereits mit leihwaffen geschossen hast) und ein "empfehlungsschreiben" deines vereinsobmanns brauchen indem er dir bestätigt dass du zusätzliche waffen für die von dir angestrebten disziplinen brauchst.


Ist zwar strenggenommen off topic, aber: ich habe einen ersten Entwurf für ein mögliches Waffengesetz 2012/13 gesehen, und es sieht so aus, als ob der Behörde in Zukunft gesetzlich vorgeschrieben sein wird, eine derartige Begründung zu verlangen.

Eckpunkte, kurz zusammengefasst: Kategorien C und D werden eliminiert. Kategorie A umfasst Kriegsmaterial und verbotene Waffen, wie bisher; Kategorie umfasst alle Schusswaffen, die nicht Kategorie A sind. Um eine (zusätzliche) Waffe aus Kategorie B erwerben zu dürfen, also um eine WBK zu erhalten oder erweitert zu bekommen, muss man Bedarf nachweisen. Es sind vier Arten des Bedarfs vorgesehen: zur Berufsausübung, zur privaten Selbstverteidigung, zum Sportschießen und zum Sammeln; die Aufzählung versteht sich als taxativ.

Wer angibt, dass er eine (zusätzliche) Waffe zum Sportschießen benötigt, wird diese Behauptung untermauern müssen. Wie die fragliche Dokumentation aussehen muss, lässt der Entwurf offen, man kann rein theoretisch auch schriftliche Erklärungen von Sportskameraden einreichen oder sich sich ein paar Stunden lang beim Training filmen und dem Antrag die DVD beilegen. In der Praxis wird es aber wie bisher schon mit Ergebnislisten und einem Schrieb vom Obmann am Besten gehen.

Ich muss betonen, dass dieser Entwurf derzeit weder eine Regierungsvorlage noch in irgendeiner anderen Weise offiziell ist. Der Ministerrat hat ihn noch nicht gesehen, die Ministerin hat ihn noch nicht formal zur Kenntnis genommen; er ist im Moment quasi eine private Spielerei des betreffenden Legisten, sozusagen Bleistift auf Serviette. Es ist gut möglich, dass er übermorgen im Papierkorb verschwindet und nie wieder gesehen wird.

Antworten