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WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 15:16
von Gueju
Hallo,

Nachdem meine Frage bei der Behörde nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnte, frage ich mal hier.

Ich habe heute meine neue WBK nach Erweiterung abgeholt. Auf dieser ist auf der Rückseite über dem Eintrag für Zubehör auch der Eintrag "Duplikat" angeführt.

Die zuständige Mitarbeiterin auf der BH hat gemeint, dass es vielleicht damit zusammenhängt, weil meine bisherige WBK auch bereits so eine Plastikkarte im Scheckkartenformat war.
Ich kann das aber nicht so recht glauben ....

Ich nehme an, es gibt hier bereits mehrere Forumsmitglieder, die schon eine zweite WBK im neuen Format haben.
Steht da auch Duplikat drauf???

Gueju

Re: WBK Erweiterung mit "Duklikat"?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 15:47
von Kapselpracker
Bei mir steht da nichts drauf...

mfg Andi

Re: WBK Erweiterung mit "Duklikat"?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 16:41
von Gueju
Kapselpracker hat geschrieben:Bei mir steht da nichts drauf...

mfg Andi


Danke fürs Nachschauen, habe ich mir fast gedacht :think:

Günter

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 16:56
von rupi
ich hab mittlerweile die dritte Plastikkarte
jedes mal eine frische Karte mit neuer WBK Nummer, nix Duplikat

Re: WBK Erweiterung mit "Duklikat"?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 17:17
von sepp
Gueju hat geschrieben:
Kapselpracker hat geschrieben:Bei mir steht da nichts drauf...

mfg Andi


Danke fürs Nachschauen, habe ich mir fast gedacht :think:

Günter

:doh: du könntest ja nachfragen wo das Original den hingekommen ist?

Ich bin mir ziemlich sicher dass die Dame bei deinem Antrag (ohne jetzt das
Programm zu kennen) ein Hackerl versehentlich gesetzt hat und du nun
daher ein Duplikat ausgestellt bekommen hast :idea:

lg sepp :at1:

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 17:18
von Gueju
rupi hat geschrieben:ich hab mittlerweile die dritte Plastikkarte
jedes mal eine frische Karte mit neuer WBK Nummer, nix Duplikat


Eben, aber meine ist ja auch frisch mit neuer Nummer, also "vollwertig".
Aber auch dir danke fürs nachsehen.
Ich glaube langsam, da hat die Dame beim Antrag erfassen einfach irgendwo ein Hakerl zu viel am Computer gesetzt.

Vermutlich egal, Hauptsache, die 10 Plätze stehen drauf :whistle:

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Do 5. Mär 2015, 21:19
von 454casull
auf meiner papier karte steht es auch drauf

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Do 12. Mär 2015, 13:52
von bullsEyE408
Zweite plastik karte, neue nummer, ebenfalls duplikat

Mir wurde folgendes von der behörde erklärt: da es sich nicht um die erste wbk handelt ist dies ein duplikat.

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Do 12. Mär 2015, 17:15
von Kapselpracker
eh kloar, auf da drittn steht dann "Duplikat vom Duplikat" :doh:

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Do 12. Mär 2015, 17:20
von RR1000
bullsEyE408 hat geschrieben:Zweite plastik karte, neue nummer, ebenfalls duplikat

Mir wurde folgendes von der behörde erklärt: da es sich nicht um die erste wbk handelt ist dies ein duplikat.


Hmm komisch, wenn die neue WBK eine neue Nummer hat, kanns ja eigentlich kein Duplikat der ersten WBK sein.
Ein Duplikat ist doch eine Abschrift.

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Do 19. Mär 2015, 23:26
von Stickhead
§ 16 WaffG:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 66053.html

§ 16. (1) Auf Antrag hat die Behörde für verlorene, abgelieferte oder eingezogene waffenrechtliche Dokumente Ersatzdokumente auszustellen.
(2) Für die Ausfertigung der Ersatzdokumente sind die für die Ausstellung der entsprechenden Urkunde vorgeschriebenen Verwaltungsabgaben zu entrichten. Die Ersatzdokumente sind als solche zu kennzeichnen.

Was jetzt genau "abgelieferte" Dokumente bedeuten soll, müsste man im Kommentar nachschauen.. werd ich morgen mal machen :)

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Fr 20. Mär 2015, 22:34
von IT Guy
Stickhead hat geschrieben:§ 16 WaffG:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 66053.html

§ 16. (1) Auf Antrag hat die Behörde für verlorene, abgelieferte oder eingezogene waffenrechtliche Dokumente Ersatzdokumente auszustellen.
(2) Für die Ausfertigung der Ersatzdokumente sind die für die Ausstellung der entsprechenden Urkunde vorgeschriebenen Verwaltungsabgaben zu entrichten. Die Ersatzdokumente sind als solche zu kennzeichnen.

Was jetzt genau "abgelieferte" Dokumente bedeuten soll, müsste man im Kommentar nachschauen.. werd ich morgen mal machen :)

"grüß' sie, ma i hob do a Problem, auf dem Foto von meiner Koatn erkennt mi kana mea. Kennt i do a neiche hom?" ;-)

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Mo 23. Mär 2015, 10:39
von Stickhead
Jo, aber wenn du eine Erweiterung beantragst, musst du ja auch deine WBK "abliefern".

Re: WBK Erweiterung mit "Duplikat"?

Verfasst: Mo 23. Mär 2015, 12:17
von IT Guy
Ja, aber dann wird aber kein "ersatzdokument" ausgestellt sondern ein "neues originales". Bei der erweiterung weicht ja das neue vom alten ab.