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Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Magnum828
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Magnum828 » So 8. Mär 2015, 18:47

Fuchs1975 hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:
Fuchs1975 hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.


Hi
in welchem § steht das bitte ?

lg


(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.


Lies dir auf Jusline ein paar Urteile durch. Da ist klar ersichtlich, dass wenn eine Rechtfertigung durch Sportschießen wirklich glaubhauft gemacht werden kann, die erweiterung auch genehmigt wird (sofern nix anderes dagegen spricht).


Hi

und in der nächsten Zeile steht aber frühestens nach 5 Jahren um max 2 Plätze bei glaubhaftmachung



Setzen, 5. :naughty:


Lies es nochmal ;)

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn


Verstanden?
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Fuchs1975
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Fuchs1975 » So 8. Mär 2015, 19:04

Magnum828 hat geschrieben:
Fuchs1975 hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:
Fuchs1975 hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:Das Waffengesetz sieht keine Zeitspanne vor. Wenn man den Bedarf an weiteren Plätzen durch Listen und Vereins bzw Trainingsbestätigung rechtfertigen kann, muss die Behörde den antrag genehmigen. Und da gibt es keinen Ermessenspiel, fertig.


Hi
in welchem § steht das bitte ?

lg


(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports. Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, daß er für die sichere Verwahrung der Schußwaffen vorgesorgt hat.


Lies dir auf Jusline ein paar Urteile durch. Da ist klar ersichtlich, dass wenn eine Rechtfertigung durch Sportschießen wirklich glaubhauft gemacht werden kann, die erweiterung auch genehmigt wird (sofern nix anderes dagegen spricht).


Hi

und in der nächsten Zeile steht aber frühestens nach 5 Jahren um max 2 Plätze bei glaubhaftmachung



Setzen, 5. :naughty:


Lies es nochmal ;)

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn


Verstanden?


hi
wennst 2 Plätze hast +2 nach 5 Jahern,+1 nach 10 Jahren ;stimmt das so ?

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Magnum828
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Magnum828 » So 8. Mär 2015, 21:42

Fuchs1975 hat geschrieben:
hi
wennst 2 Plätze hast +2 nach 5 Jahern,+1 nach 10 Jahren ;stimmt das so ?


Nur, wenn du nach §23 (2b) erweiterst. Als Sportschütze, der durch Ergebnislisten seine Rechtfertigung untermauern kann, erweiterst du nach §23 (2).
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von h.-j. » Mo 9. Mär 2015, 00:35

Bei mir bez AM nach 2 jahren oder so. Ca. 15 listen, 2 vereinsbestätigungen und ein schreiben indem ich alle plätze begründe die ich habe und will... 3 wochen -》neue wbk mit 5 plätze ist da

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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Grumbach » Mo 9. Mär 2015, 05:49

Dazu passend hab' ich nun auch eine Frage (stellt sich mir schon seit einiger Zeit und hab noch nix dazu gefunden):
Ist der Zeitraum der Listen irgendwie festgelegt? Ich hab nun z.B. über einen Zeitraum von gut 2 Jahren ~30 Ergebnislisten gesammelt.
Kann ich nun die 30 Listen zur Erweiterung herannehmen, oder gelten etwa nur die vom letzten Jahr? :think:

Vielleicht wißt ihr da ja was konkretes (aber wenn es nun so ist, daß die Hälfte meiner Listen "verfallen" ist, und alles für die Würscht' war, dann bitte bringts ma das schonend bei :shifty: )
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von IT Guy » Mo 9. Mär 2015, 06:04

Das kann dir keiner sagen weil es von der BH bzw. Vom Sachbearbeiter abhängt.

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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Grumbach » Mo 9. Mär 2015, 07:28

IT Guy hat geschrieben:Das kann dir keiner sagen weil es von der BH bzw. Vom Sachbearbeiter abhängt.


Ok, danke :)
Wenn das so ist, dann sehr ich das eher positiv. Hat da jemand Erfahrung - wie lange "gilt" eine Liste in Wien?

(und damit ich da nicht falsch verstanden werde - diese "Ermessensspielraum" genannte Beamtenwillkür, die finde ich ganz und gar nicht positiv!
Sondern lediglich die Tatsache, daß meine Listen nicht schon per se Altpapier und verlorene Liebesmüh sind ;) )
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Fuchs1975 » Mo 9. Mär 2015, 14:44

Magnum828 hat geschrieben:
Fuchs1975 hat geschrieben:
hi
wennst 2 Plätze hast +2 nach 5 Jahern,+1 nach 10 Jahren ;stimmt das so ?


Nur, wenn du nach §23 (2b) erweiterst. Als Sportschütze, der durch Ergebnislisten seine Rechtfertigung untermauern kann, erweiterst du nach §23 (2).


danke

ich bin schon gespannt ob das die BH auch so sieht

PEAK
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von PEAK » Di 9. Nov 2021, 23:24

Liebe Forumsmitglieder,

ich mache diesen alten thread wieder auf und hätte eine Frage an euch.

Ich besitze die WBK seit etwas mehr als 4 Jahren, habe 2 Plätze (AR15, Glock, und Glock Wechselsystem) und große Magazine.
Wohnsitz: Wien

Meine Idee war, gleichzeitig mit der Meldung der großen Magazine, eine Erweiterung der WBK mit der Begründung Sportschütze zu beantragen.

Dem Antrag habe ich beigefügt:
- 12 Ergebnislisten (8 mit eigener Glock, 3 mit Leihwaffe .22lr, 1 mit Leihwaffe Revolver .357 Magnum)
- Eine Bestätigung meines Schützenvereines gem. 11b
- Mein Schießbuch (Training nur mit eigener Glock)
- Foto Tresor
- Begründung mich in 3 Disziplinen weiterentwickeln zu wollen (ohne konkrete Nennung der erforderlichen Waffen/Kaliber)

Die Dame von der Behörde hat mir mitgeteilt:
- Ich muss nachweisen, dass ich mit jeder meiner Waffen die ich aktuell besitze an mind. 3 Bewerben teilgenommen habe
- Eine Begründung welche Waffe ich zusätzlich beschaffen möchte
- Ergebnislisten mit Leihwaffen, die der entsprechen, die ich zusätzlich beschaffen möchte

Mein Frage an euch ist:
- Entsprechen diese Anforderungen dem allgemeinen usus in Wien?
- Könnt Ihr mir bitte eure Erfahrungen mit WBK Erweiterungen mit Begründung Schießsport mitteilen.
- Was passiert, wenn dann nicht genau die selbe Waffe/Kaliber für die eine Erweiterung begründet wurde, beschafft wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
PEAK

Hellprayer
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von Hellprayer » Mi 10. Nov 2021, 00:20

PEAK hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 23:24
...
Mein Frage an euch ist:
- Entsprechen diese Anforderungen dem allgemeinen usus in Wien?
- Könnt Ihr mir bitte eure Erfahrungen mit WBK Erweiterungen mit Begründung Schießsport mitteilen.
- Was passiert, wenn dann nicht genau die selbe Waffe/Kaliber für die eine Erweiterung begründet wurde, beschafft wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
PEAK
Frage 1: Ja, ist Standardverfahren in Wien für die außertourliche Erweiterung.

Frage 2: Ich habe nach einem halben Jahr die Erweiterung auf 4 gemacht und hab auch mit Leihwaffen und Listen argumentiert (hatte +25 Listen und mehrere mit Leihwaffen). Es muss ein Bedarf schlüssig dargelegt werden. Mit deinen 12 Listen kratzt du halt am unteren Ende der Anforderungen wenn man diese Sportschützenregelung dass jährlich an mind. 3 Bewerben teilgenommen werden muss berücksichtigt (ich hab aber auch keine Ahnung in welchem Zeitraum du die Listen produziert hast). Das soll dich jetzt aber nicht davon abbringen zu erweitern. Wenn du Bedarf hast mach den Antrag. Im worst case hast du ne Ablehung mit Begründung, machst nachher noch ein Paar Bewerbe und gibst nochmal nen Antrag ab.

Frage 3: Im Nachhinein fragt keiner was du dir genau gekauft hast.

LG und viel Erfolg bei der Erweiterung!

Halt uns vielleicht auf dem laufenden ob es was geworden ist ;)
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von gewo » Mi 10. Nov 2021, 00:23

PEAK hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 23:24
Liebe Forumsmitglieder,

ich mache diesen alten thread wieder auf und hätte eine Frage an euch.

Ich besitze die WBK seit etwas mehr als 4 Jahren, habe 2 Plätze (AR15, Glock, und Glock Wechselsystem) und große Magazine.
Wohnsitz: Wien

Meine Idee war, gleichzeitig mit der Meldung der großen Magazine, eine Erweiterung der WBK mit der Begründung Sportschütze zu beantragen.

Dem Antrag habe ich beigefügt:
- 12 Ergebnislisten (8 mit eigener Glock, 3 mit Leihwaffe .22lr, 1 mit Leihwaffe Revolver .357 Magnum)
- Eine Bestätigung meines Schützenvereines gem. 11b
- Mein Schießbuch (Training nur mit eigener Glock)
- Foto Tresor
- Begründung mich in 3 Disziplinen weiterentwickeln zu wollen (ohne konkrete Nennung der erforderlichen Waffen/Kaliber)

Die Dame von der Behörde hat mir mitgeteilt:
- Ich muss nachweisen, dass ich mit jeder meiner Waffen die ich aktuell besitze an mind. 3 Bewerben teilgenommen habe
- Eine Begründung welche Waffe ich zusätzlich beschaffen möchte
- Ergebnislisten mit Leihwaffen, die der entsprechen, die ich zusätzlich beschaffen möchte

Mein Frage an euch ist:
- Entsprechen diese Anforderungen dem allgemeinen usus in Wien?
- Könnt Ihr mir bitte eure Erfahrungen mit WBK Erweiterungen mit Begründung Schießsport mitteilen.
- Was passiert, wenn dann nicht genau die selbe Waffe/Kaliber für die eine Erweiterung begründet wurde, beschafft wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
PEAK
servus

- ja das ist so bei erweiterungen vor den jeweils 5 jahren bzw um mehr als die 2 bzw beim ersten mal 3 plaetze
-
- wenns grundsaetzlich die selbe waffenart ist wird es egal sein, wenns was komplett anderes ist wirst es evt erklaeren muessen. passieren kann aber nix. a platz is a platz.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

PEAK
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Re: Dezidierte Frage bezgl. Sportschützen WBK-Erweiterung

Beitrag von PEAK » Mi 10. Nov 2021, 00:40

Danke für eure Rückmeldungen. Ich werde berichten!

PEAK

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